Wer-steht-auf-der-Warteliste Teil 4
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Helfstyna -
25. Juni 2014 um 15:25 -
Geschlossen
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Das passiert doch auch wenn man eine Wohnung mietet, da ist das doch auch normal...
Wenn ich eine Wohnung kaufe und deren Eigentümer werde zahle ich keine Kaution.
Wenn ich miete zahle ich eine Kaution die eventuelle Schäden abdecken soll. - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
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Also als wir das Auto neu gekauft haben gab es auch eine Ermäßigung auf den Kaufpreis dafür, dass die erste Inspektion in der Vertragswerkstatt gemacht wird.
Spaßeshalber hab ich jetzt mal in diversen Rechtsforen gegooglet und der Tenor ist, dass so ein Vertrag mit der Klausel der Röntgenkaution durchaus rechtmäßig ist.ZitatWir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Und ein Züchter ist durchaus berechtigt sich seine Welpenkäufer auszusuchen. Wenn er nur an solche verkaufen möchte, die ihren Hund später auch röntgen lassen, ist das sein gutes Recht entsprechende Klauseln in den Kaufvertrag aufzunehmen. Letztendlich werden solche Maßnahmen von besonders engagierten Züchtern ergriffen, und sie dienen der Gesundheit der Rasse und somit auch jedem Welpenkäufer, der ja später schließlich einen gesunden Hund haben möchte und keinen mit HD und/oder ED. Züchterisch in diese Richtung selektieren kann man aber nur dann wenn man weiß wie die einzelnen Zuchttiere in dieser Hinsicht vererben. Das kann ein Züchter ja nicht auspendeln...
Wobei das Röntgen an sich letztendlich nicht einklagbar ist, denn das greift zu sehr in das Eigentumsrecht ein. Aber der Züchter ist berechtigt eine mit dem Kaufpreis vereinnahmte "Röntgenkaution" bei Nichterfüllung der käuferlichen Vertragspflichten einzubehalten oder eine im Kaufvertrag vereinbahrte Vertragsstrafe einzufordern, wenn der Käufer seiner im Kaufvertrag unterschriebenen Röntgenpflicht bis zum vereinbahrten Zeitpunkt nicht erfüllt.
Quelle: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1201470#p1201470Aber ich versteh auch das Problem nicht. Ich rechne beim Welpen einfach mit dem Kaufpreis plus den Kosten fürs Röntgen. Wenn mich eine solche Klausel im Vertrag stört, dann muss ich einen anderen Züchter / Verband aufsuchen.
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Man kann sich aber auch an jedem Fitzelchen aufhängen und ein Drama daraus machen
Wem es nicht recht ist, kann sich gerne die Zeit nehmen und gegen Zuchtverein und Züchter klagen. Dann kann man sich im Recht fühlen, darf sich aber nicht wundern, wenn einem die Züchter die Tür vor der Nase zu machen. -
Dann nenn mir einen besseren?
Ich bin echt nicht in der Zuchtwelt drin, aber wenn ich alleine sehe, was für ein Affentanz es ist, mal Anträge für die Mitgliederversammlung zu kriegen bzw. mal was zu verändern, weil es überall menschelt und keiner weiter guckt als seine eigene Zucht sehe ich da keine Hoffnung auf ner freiwilligen Basis.
Ich verstehe jeden, der nicht zwingend ausstellt oder ne Prüfung läuft, aber wenigstens dann den Hund auswerten lassen sollte drin sein, das hilft mir selber doch auch, denn ich möchte ehrlich gesagt schon auch in 15 Jahren nochmal einen Rassehund kaufen, der genauso toll, gesund und rassetypisch ist wie der, den ich jetzt habe.
Man sieht es doch bei den Rassen, wo man keinen Wert mehr auf Arbeitsfähigkeit etc. legt, sondern nur noch, dass der Hund dem Ideal einiger Richter entspricht. Diese Hunde sind wesenstechnisch kaputt bzw. teilweise schlichtweg unbrauchbar. Entweder nicht gut genug für den Sport, weil null Drive, oder aber total over the top, sodass sich kein ambitionierter Sportler das antut, weil es mehr Arbeit ist als mit nem ordentlichen Hund, aber zu viel Drive als dass der in reiner Familienhundehand glücklich wird. -
Die Herren Kollegen (sofern das überhaupt Volljuristen sind) vernachlässigen einen Äußerst wichtigen Punkt. Dass die Hundezucht keine erwerbsmäßige Tätigkeit dar stellt.
Geht aber jetzt auch bisschen zu weit komplett Dinge aufzuschlüsseln.
Der rechtliche Aspekt war ja nur eine Nebenbemerkung.
ICH finde es interessant wozu sich Hundebesitzer zwingen lassen. Egal ob sinnvoll oder nicht, sollte ein Mensch darüber frei verfügen können was er mit seinem Eigentum macht, ohne befürchten zu müssen, dass er irgendwelche Strafen bekommt. -
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Ich finde ja z.B. diese Schutzverträge ausm Tierschutz falsch und ich würde nen Teufel tun und nen Hund z.B. kastrieren lassen nur weil die das so wollen. Auch der Eigentumsvorbehalt ist ja nicht haltbar rechtlich, aber das ist eine wirkliche Unverschämtheit.
Das andere nutzt mir ja selber, ich hätte so oder so geröngt, aber so nutzt es dem Verein was (die offizielle Gutachterauswertung zahlt man nämlich nicht selber, zumindest nicht beim DRC) und mir selber auch, in zweierlei Hinsicht.
Viele Welpenkäufer denken nur bis zum eigenen Hund und das ist zu kurz. -
Ich finde es eher tragisch, dass man Welpenkäufer zwingen muss, Verantwortung für ihre Rasse zu übernehmen.
Eigentumsrechte hin oder her, wenn das Eigentum dann doch krank ist, ist das Geschrei wieder groß und es wird bei einem dutzend Schmierblättern darüber geheult, dass die bösen Halter und Züchter nicht alle Gesundheitsergebnisse eingereicht haben und schreit nach härteren Kontrollen und Verpflichtungen.
Selber pocht man aber immer erstmal auf seine Rechte, das Wort Pflichten wird nicht gern gehört... -
Natürlich ist es zu kurz gedacht. Aber man kann von den einfachenen Welpenkäufern nicht verlangen dass sie allen Züchtern zuarbeiten in denen sie viele teure Untersuchungen machen müssen. Es ist zwar nett wenn man weiter denkt, aber im Prinzip habe ich nur einen Hund gekauft und keine ganze Rasse.
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Natürlich ist es zu kurz gedacht. Aber man kann von den einfachenen Welpenkäufern nicht verlangen dass sie allen Züchtern zuarbeiten in denen sie viele teure Untersuchungen machen müssen. Es ist zwar nett wenn man weiter denkt, aber im Prinzip habe ich nur einen Hund gekauft und keine ganze Rasse.
Wenn mir ein Welpenkäufer mit einer solchen Einstellung gegenüber treten würde, wünsche ich ihm einen schönen Tag und gebe ihm die Adresse zum nächsten Tierheim. -
hier der ehemalige Jura-Student (der das auch mit noch Studenten so abgestimmt hat, ich weiß auch nicht mehr alles):
Lysaya hat recht damit. Wir haben Privatautonomie, man darf den Vertrag gestalten wie man es möchte, er darf nur nicht gegen anderes, bestehendes Recht verstoßen.
Das wäre z.B. Der Fall wenn im Vertrag steht man muss den Hund kastrieren lassen ( ungültig weil das gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Man kastriert nur aus medizinischer Indikation oder um unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern). - Vor einem Moment
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