ZitatSo kenne ich es auch. Das es ein deutscher Ausweis seien muss, gilt meiner Meinung nach nur dann, wenn der Hund bislang noch keine EU-Heimtierausweis hat, sondern nur den nationalen, gelben Impfpass. Ein neuer EU-Ausweis muss im Land des Besitzers ausgestellt werden, da man ohne diesen ja gar nicht mehr ins Ausland kommt. Kaufe ich einen Hund im europäischen Ausland und er hat schon einen EU-Ausweis, muss da nichts umgeschrieben werden.
Im Zweifel sollte das Auswärtige Amt auch genaue Auskunft geben können.
Ja, ich denke auch, dass das eben missverständlich formuliert ist. Wenn man in D die ersten Impfungen ausstellt, dann muss es eben ein deutscher Heimtierpass sein. Ein spanisches Tierheim muss spanische Pässe ausstellen, auch wenn die Hunde nach Deutschland gehen.
Viel wichtiger ist wirklich die dokumentierte aktuelle Tollwutimpfung, und wenn mit der Neuausstellung eines Passes eine erneute Impfung (wegen des Aufklebers, der ja sonst gar nicht da ist) verbunden wäre, dann würde ich das nicht ohne Notwendigkeit machen.