Impffrage
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Hallo,
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich habe eine Frage zu den Eintragungen im Impfpass meines Welpen.
Erste Impfung war am 27.03.2014/ Versican DHPPi und Versican L3(Noch beim Züchter)
Zweite Impfung war am 28.04.2014/ Nobivac L4, Nobivac SHP, Nobivac gbPi und NobivacTDie Gültigkeiten der zweiten Impfung sind allesamt nur bis 28.05.2014 eingetragen, ist das denn so richtig? Bei der zweiten Impfung war sie ja auf den Tag genau 12Wochen alt. Ich habe den nächsten Termin am Montag. :/ Bis jetzt habe ich mich auf unsere Tierärztin verlassen, aber das kommt mir alles etwas viel vor.
Viele Grüße
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Puh da wurde ja bereits einiges in den kleinen reingespritzt...
Meinst du Nobivac bbPi, gbPi wär mir jetzt nicht bekannt.
Es ist leider immer noch üblich, dass Tierärzte das volle Programm im Monatsrhythmus spritzen, um "auf Nummer sicher" zu gehen.Mir persönlich wäre es zu viel, allerdings ist mit 12 Wochen eine sehr ungünstige Zeitspanne. Wenn du nochmal impfen lassen möchtest jetzt, würde ich nach der 16. Lebenswoche noch einmal SHP impfen, um sicher zu stellen, dass die Impfung greift und die Maternalenantikörper abgebaut sind.
Den ganzen anderen Rest würde ich Ersatzlos streichen bzw. Tollwut erst nach dem Zahnwechsel impfen.
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Hallo und herzlich Willkommen,
es ist schon mal gut, dass Du hier nachfragst.
Grundsätzlich sollte man es nicht dem Tierarzt überlassen, was geimpft wird.
Das ist eine Entscheidung die man selbst treffen sollte.Darum wäre es gut gewesen, sich vor dem Impfen mal generell mit Impfungen zu befassen.
Es ist ja mittlerweile bekannt, dass Impfungen auch sehr viel Schaden anrichten können, vor allem durch die problematischen Zusatzstoffe.Nach meiner Ansicht hat Dein Hund auch unnütze Impfungen bekommen, z. B. die Impfung gegen Zwingerhusten. Auch die Leptospirose-Impfung ist sehr umstritten. Beide Impfungen haben sehr viele Nebenwirkungen.
Die Tollwutimpfung hätte man besser erst nach dem Zahnwechsel gegeben. Sie ist wegen der enthaltenen giftigen Quecksilberverbindung (Thiomersal) sehr belastend für einen Welpen.
Zu Deiner Frage: Dein Welpe ist jetzt ausreichend grundimmunisiert und braucht die nächsten 3 Jahre keine weitere Impfung.
Beipackzettel Nobivac SHP:
ZitatZur Grundimmunisierung gegen Staupe, H.c.c. und Parvovirose ist eine einzige Impfung ab einem Lebensalter von 12 Wochen ausreichend.
ZitatWiederholungsimpfungen:
Eine Impfung im Abstand von 3 Jahren.http://www.msd-tiergesundheit.…ivac_shp/nobivac_shp.aspx
Auch für die Tollwutimpfung gilt: Es reicht in einem Alter von 12 Wochen eine einmalige Impfung zur Grundimmunisierung. Eine Wiederholung wird alle 3 Jahre empfohlen.
Beipackzettel Nobivac T:
http://www.pharmazie.com/graphic/A/36/8-20136.pdfIch würde den Beipackzettel ausdrucken und von der Tierärztin verlangen, dass sie Dir eine Gültigkeit von 3 Jahren im Impfpass einträgt. Solltest Du ins Ausland verreisen, dann ist der Eintrag im Impfpass maßgebend.
Hier mal etwas zum Einlesen in das Thema Impfungen:
http://www.welpen.de/service/bodein/impfungen.htm
Der kritische Beitrag einer Tierheilpraktikerin:
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Vielen Dank für Eure Beiträge.
Ich habe gerade mit einer anderen Tierärztin in einer Telefonsprechstunde über meine Bedenken gesprochen und sie hat mir Recht gegeben.
Nächste Woche habe ich einen Termin und stelle dort meine Kleine zum Kennenlernen vor.
Leider ist unsere alte Tierärztin nicht einsichtig und bescheinigt die Tollwutimpfung nicht für drei Jahre. Ich denke mal nicht, dass die Neue das einfach neu bescheinigen kann, oder?
Ich bin so enttäuscht, wirklich........ -
Zitat
Leider ist unsere alte Tierärztin nicht einsichtig und bescheinigt die Tollwutimpfung nicht für drei Jahre.Ich würde mit dem Beipackzettel mal hingehen und es versuchen.
Weigert sie sich, würde ich sagen, dass ich dann mit der Tierärztekammer sprechen werde.
Manchmal muss man etwas Druck machen. -
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Ich habe noch etwas vergessen.
Diese 3-jährigen Impfungen sind mittlerweile auch überholt.
Es ist nur die längste Gültigkeit, die ein Impfstoffhersteller angibt.Studien haben ergeben, dass ein Hund auch nach 7-8 Jahren noch genügend Antikörper hat, wahrscheinlich sogar lebenslang.
Da keine Impfpflicht besteht, bleibt es Dir überlassen, wie oft Du Deinen Hund überhaupt impfen lassen willst.
Für die Reise ins Ausland braucht man nur eine gültige Tollwutimpfung. Gültig ist das, was im Impfpass eingetragen ist.
Deutschland ist seit Jahren tollwutfrei.
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Zitat
Ich würde mit dem Beipackzettel mal hingehen und es versuchen.
Weigert sie sich, würde ich sagen, dass ich dann mit der Tierärztekammer sprechen werde.
Manchmal muss man etwas Druck machen.Ich habe ihr gesagt, dass der Beipackzettel ausgedruckt vor mir liegt, sie hat es trotzdem geleugnet. Ich denke mal, ich lass es einfach auf sich beruhen, die sieht uns nie wieder. Und da ich nicht verpflichtet bin impfen zu lassen, ist es eh egal. Und ich dachte, wir wären in guten Händen.
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Zitat
Puh da wurde ja bereits einiges in den kleinen reingespritzt...
Meinst du Nobivac bbPi, gbPi wär mir jetzt nicht bekannt.
Das gbPi ist die Impfung durch die Nase.
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Da wurde wirklich schon viel reingespritzt.
Ich würde das dann auf sich beruhen lassen. Sofern du ins Ausland fährst oder auf Messen/Ausstellungen möchtest muss dein Hund Tollwut geimpft sein alles andere würde ich nach der Grundimmunisierung nicht mehr Impfen.
Wenn du sicher gehen möchtest würde ich in 3-5 Jahren eine Titerbestimmung machen.
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Zitat
Da wurde wirklich schon viel reingespritzt.
Ich würde das dann auf sich beruhen lassen. Sofern du ins Ausland fährst oder auf Messen/Ausstellungen möchtest muss dein Hund Tollwut geimpft sein alles andere würde ich nach der Grundimmunisierung nicht mehr Impfen.
Wenn du sicher gehen möchtest würde ich in 3-5 Jahren eine Titerbestimmung machen.
Genau das hat die Ärztin am Telefon auch gesagt.
Ab sofort wird hier nur noch das absolut Nötigste geimpft. Ich könnte mir in den Hintern beißen.Aber gut, passiert ist passiert, ab sofort weht hier ein anderer Wind.
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