Zwinger für 2 Hunde
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Hallo,
wir kaufen uns wahrscheinlich bald ein Haus, daher steht auch im Raum sich einen Hundezwinger für 2 Hunde in Gebrauchshundegröße zu kaufen.
Wie groß muss der sein?
Iwie werd ich leider auch nicht so fündig, denn ich mag beide nicht getrennt unterbringen sondern zu zweit lassen.
Bevor hier die große Diskussion lostobt ich will den nur fürs alleine sein haben.
Ach und er sollte unkaputtbar sein soweit möglich.Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
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Hier in Ö müsste er laut Gesetz mind. 20qm groß sein und ich glaub 2m hoch umzäunt mit isolierter Hütte.
Gesendet von meinem GT-I8160 mit Tapatalk 2
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warst du mal auf der Seite von Bromet? Die haben super Zwinger. Ich bin hochzufrieden. Meiner ist 3x4 Meter, überdacht und noch mit Hundehütte ( selbstverständlich isoliert, man gönnt Hund ja sonst nix ).
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Die Mindestgröße ist im deutschen Tierschutzgesetz festgelegt, dort stehen auch noch die anderen Vorschriften drin (z.B. isolierte Hütte usw.). Für den zweiten Hund muss glaube ich nur halb so viel Platz wie für den ersten, aber die genaue Größe weiss ich nicht auswendig.
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Auf jeden Fall musst Du Dich an die Vorschriften des Tierschutzgesetzes bezüglich Zwingerhaltung halten. Da gibt es genaue Quadratmeterangaben pro Hund nach Schulterhöhe. Beispiel: 1 Hund bis 65 cm Schulterhöhe benötigt 8 qm, ein weiterer Hund die Hälfte, also 4 qm (Für die Genauigkeit der Angaben gebe ich keine Gewähr, kannst Du aber im Tierschutzgesetz nachlesen).
Du bräuchtest also für zwei große Hunde einen Zwinger von 12 qm. Des weiteren muss eine Schutzhütte rein, wind- und wettergeschützt, isoliert und entsprechend warm bzw. beheizbar.
Ansonsten kenne ich mich mit den Zwingermodellen nicht aus, da wissen andere sicher mehr.
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Super, danke euch!!! Bei Bromet schaue ich gleich mal! Die Hundehütte muss pro Hund sein gell?
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
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http://www.gesetze-im-internet…cht/tierschhuv/gesamt.pdf unter § 6 'Anforderungen an die Zwingerhaltung' steht alles was man dazu wissen muß.. Bzgl. der Hütte müsste was unter § 5 stehen..
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