Gesetzliche Vorschriften für Warnhinweise?

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  • Zitat

    Mit der Argumentation der Versicherung könnte ja auch ein gebissener Einbrecher Schadensersatz verlangen. Was ist das denn für ein Quatsch?

    LG
    Prunus

    Is doch auch so, dass wenn man z.b. auf der Straße von jmd angegangen wird, und der Hund beißt denjenigen, kann der dich wegen des Bisses anzeigen :???:

    Finde bei solchen Regelungen (Schild+ Biss) erzieht man den Menschen das Denken ab... "bin ja im Recht"

  • Ist mir auch unverständlich, aber das ist nun mal so :ka:

    Auch ohne Hund, wenn Du z.B. einen Einbrecher in Deinem Haus stellst und ihn "unverhältnismäßig" verletzt, kann er Dich anzeigen.

  • Zitat

    Primär ist es wichtig den Hund so zu erziehen, dass er nix tut.
    Alles andere ist Deko.

    Wo krieg ich nur all die Einbrecher zum Üben her... :lol:

    LG, Chris - heut nicht mit dem nötigen Ernst bei der Sache...

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