Wachkoma-Kind soll Hund weggenommen werden
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Ich habe aber das hier
http://www.morgenpost.de/berli…achkomapatient-Dylan.html
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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stimmt Gaby...
komisch.
Aber, wenn man in der Suchleiste "Tascha" eingibt, müsste man hinkommen.
Der andere Bericht tuts aber auch
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da ich die Petition unterzeichnet habe, bekomme ich regelmäßig mails, in denen informiert wird, wie weit die "sache" gediehen ist
ich wünsche mir sehr, das Tascha weiterhin Dylon helfen darf
das ohnehin schwer geprüfte Kind und dessen Eltern haben es schwer genug
ich danke gott, das ich drei gesunde Kinder bekommen habe
und ich bin auch nach wie vor, gegen diesen Schwachsinn mit "sokas"
jeder hund hat Zähne, und benutzt sie, wenn er nicht mehr anders kann
es sind Raubtiere, und keine Kuscheltiere, das sollte man nie vergessen
klar beisst ein kleiner hund nicht so heftig, als ein "großer" aber weh kann auch das tun
gut der Vergleich hinkt ein wenig
aber es git keine Hunde, die "böse" geboren werden, der Mensch macht sie dazu -
Sie darf weiterhin bleiben, muss aber eine Behindertenbegleithund-Prüfung abgeben :)
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Zitat
Sie darf weiterhin bleiben, muss aber eine Behindertenbegleithund-Prüfung abgeben :)
Das finde ich nahezu lächerlich, weil diese "Prüfungen" in Deutschland keinerlei Standards unterliegen, da sie staatlich nicht anerkannt sind.
Aber na ja, dann sind ja jetzt alle wieder happy -
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Zitat
Das finde ich nahezu lächerlich, weil diese "Prüfungen" in Deutschland keinerlei Standards unterliegen, da sie staatlich nicht anerkannt sind.Doch doch, es gibt sogar echte Prüfungen.
Zum ausgebildeten Behindertenbegleithund in nur 2 Wochen, das ist dann wohl sowas wie der FerienführerscheinZitat2) In den nächsten zwei Wochen sollen die Dokumente vollständig eingereicht werden, die Tascha als ausgebildeten „Behindertenbegleithund" (inklusive Prüfung) ausweisen.
(Quelle Bild.de) -
Zitat
Doch doch, es gibt sogar echte Prüfungen.
Zum ausgebildeten Behindertenbegleithund in nur 2 Wochen, das ist dann wohl sowas wie der Ferienführerschein
(Quelle Bild.de)Ähm... jain
Ja, es gibt Prüfungen. Aber genauso wie ich sich in Deutschland JEDER Hundetrainer nennen darf, darf sich auch JEDER Hundetrainer für Behindertenbegleithunde nennen.
Es gibt Hundetrainer die sich zusammenschließen und Prüfungsordnungen ausarbeiten, oder es gibt die Prüfung vom BHV.
Die sind aber nicht vom Gesetzesgeber anerkannt in dem Sinne, wie es bei Blindenführhunden der Fall ist. (Darum werden die auch zum Teil von der Kasse übernommen und sind im Gesetz als "Hilfsmittel" definiert. Andere Assistenzhunde sind das explizit nicht, dazu gibt es hinreichend Urteile).Im Grunde genommen darf jeder sein eigenes "Süppchen" kochen und was hier in S-H als BBH geprüft wird, fällt in Berlin schon wieder durch...
Schwer zu erklären. Ich habe hier einiges an Recherchen gemacht aus eigenem Interesse und die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und auch innerhalb der Bundesländer zwischen den einzelnen Trainern sind gravierend!!!
Ich habe regen Kontakt mit einer Berliner Trainerin, die mir das sehr klar gemacht hat.
Von 7.000 bis 56.000 Euro war da alles drin mit den unterschiedlichsten Prüfungen.
S-H ist rein gesetzlich gesehen übrigens mit am weitesten von allen Bundesländern.Anders sieht die Situation in der Schweiz oder in Österreich (und in div. anderen Ländern -.-) aus.
Wie gesagt, ich finds echt lachhaft, aber ich bin froh, wenn alle glücklich sind.
Sorry für den langen Lex.
Wünsch euch n schönen Tag!
TakaraP.S: Wer nochmal etwas mehr lesen will über die rechtliche Situation in Deutschland:
http://assistenzhund-lyra.de/rechtgesetz/ -
neuesten meldungen nach darf tascha bleiben.
"Ein großes Dankeschön an alle die in den letzten rund 2 Wochen Dylan und Tascha unterstützt haben. Dank Eurer tatkräftigen Unterstützung beim Teilen und auch bei der Unterzeichnung der Petition, sowie Euer „Like“ auf der Facebookseite „Unterstützt Wachkomakind Dylan und seinen Hund Tascha“, wurde es erst möglich, dass die weltweite Presse auf diesen Fall aufmerksam geworden ist.
Ein ganz großes Dankeschön an die Erna-Graff-Stiftung für ihre tatkräftige Unterstützung an die Familie von Dylan und Tascha.
Ein großes Dankeschön an alle Tierschutzvereine und Privatpersonen die unermüdlich für ein positives Ende gekämpft haben.
Wir bedanken uns beim Bürgermeister von Schönwalde für seine Einsicht.
Der Familie von Dylan und Tascha wünschen wir alles Gute in der Zukunft, sowie eine besinnliche Weihnachtszeit.
AMTLICH !!! Tascha darf bei Dylan bleiben!
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Zitat
Amtlich ist, dass der hund nicht bleiben darf!
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Wuhu und schon haben wir das Recht mal wieder verbogen. Und warum?
Weil ein behinderter Junge sonst traurig ist. Eltern die ihre Kinder vorschieben um auf die Herz-Schmerz-Schmalz-Drüse zu drücken gehören bestraft...Ich trau mich ja kaum zu fragen ob das Kind wirklich merken würde, dass Tascha nichtmehr kommt sondern irgendein anderer Hund. Und ich frage mich ernstlich ob er überhaupt traurig sein kann wenn Tascha nichtmehr da ist, aber jede frage in die Richtung wird ja niemals sachlich sondern immer emotional a la : "Natürlich merkt der das !1elf! " beantwortet.
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