allgemeine Frage: warum beschlagtnahmt Vet-Amt Hunde?

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich lese oft auf den Tierheimseiten (TH Berlin), verfolge manche Schicksale und drücke die Daumen, dass sie ein Zuhause finden - leider kann ich nicht mehr Tiere aufnehmen... schnief... gerade eine alte Hundedame, deren Herrchen gestorben ist, berührt mich sooo sehr ...

    naja, jedenfalls ist mir aufgefallen, dass sehr oft bei der Beschreibung steht "wurde dem Halter von Amts wegen weggenommen". Ich frage mich, was für Gründe das sein können? Und wie kann das so gehäuft sein? In einem Fall ist es ein kleiner Chihuahua, nicht mal ein Jahr alt? Mir fallen gar keine Gründe ein? :???:

    Gründe, die mir einfallen würden:
    - Beisvorfall, Halter hält sich nicht an Auflagen
    - Vernachlässigung/schlechte Haltung (aber das ist schwierig nachzuweisen)

    ...was fällt Euch ein oder habt ihr einen solchen Fall mal im Umfeld erlebt? Ich frage mich das wirklich immer wieder und darum stelle ich mal interessehalber die Frage an Euch.

    Liebe Grüße

  • Die beschlagnahmten Hunde in unserem TH sind in der Regel SoKas, deren Halter sie illegal angeschafft haben und die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen. Danach kommen die Hunde, die verhaltensauffällig sind, z.B. gebissen haben. Leider werden wenig Hunde wg. schlechter Haltung und Verwahrlosung beschlagnahmt, das müssten eigentlich viel mehr sein! Oder auch zunehmend mehr Hunde, die ganztägig während der Abwesenheit ihrer Besitzer in Boxen gehalten werden. Aber, wo kein Kläger, da wird auch nichts passieren!

  • Das Veterinäramt wird nicht einfach so, ohne rechtlichen Hintergrund Hunde beschlagnahmen. Dazu brauchen die einen rechtlichen Hintergrund. Anders läuft das nicht!

    Du solltest Dich informieren, warum die Abgabe erfolgte. Ohne Grund schreitet das Veterinäramt nicht ein!

  • Zitat

    Das Veterinäramt wird nicht einfach so, ohne rechtlichen Hintergrund Hunde beschlagnahmen. Dazu brauchen die einen rechtlichen Hintergrund. Anders läuft das nicht!

    Du solltest Dich informieren, warum die Abgabe erfolgte. Ohne Grund schreitet das Veterinäramt nicht ein!

    Der rechtliche Hintergrund ist das Tierschutzgesetz! Wenn dagegen nachweislich verstoßen wird kann das Vet.amt von Amts wegen Tiere beschlagnahmen.

  • Im wesentlichen gibts drei übergeordnete Kategorien wegen denen ein Hund vom Vetamt eingezogen werden kann, die hier ja auch schon genannt wurden:

    - Rasselisten, der Halter konnte keine gültige Haltungserlaubnis vorbringen/die Auflangen nicht erfüllen.
    - Gefährliche Hunde (gegen Mensch oder Tier).
    - Fälle von Vernachlässigung und/oder Misshandlung.


    In der Regel kann eine sofortige Wegnahme sowohl bei gefährlichen Hunden als auch bei Vernachlässigung/Misshandlung nur bei sehr extremen Fällen erfolgen. Bei weniger schweren Fällen wird meistens verwarnt und es werden Auflange gemacht und Fristen für deren Erfüllung gesetzt und erst, wenn der Besitzer dem nicht nachkommt, kann man den Hund eventuell irgendwann mal beschlagnahmen.

    Also kann man schon davon ausgehen, dass es sich entweder um Extremfälle oder aber um sich schon ewig lange hinziehende schlechte Situationen handelte, wenn ein Hund nach Beschlagnahmung durchs Vetamt im TH landet und nicht um irgendwelche Peanuts.

  • Konkreter Fall einer Beschlagnahme von zwei King Charles Spaniels:
    Die Hunde (ca. 7 und 9 Jahre alt) lebten in einer Familie mit 3 oder 4 Kindern. Die Hunde wurden den größten Teil des Tages in einer Transportbox gehalten, wo sie in ihrem eigenen Kot und Urin saßen. Natürlich war die genaue Zeitdauer nicht nachzuweisen, der Zustand der Tiere sprach jedoch Bände: kotverschmutzt, unterernährt und mit hochgradigem Ohrmilbenbefall.

    Beschlagnahme einer ganzen Schafherde:
    Die Tiere standen wochenlang auf der gleichen Fläche. Hier war jeder Halm bis auf die Wurzel abgegrast, inklusive einem Meter vor dem Zaun - eben so weit, wie sich die Schafe mit dem Kopf durch den Zaun gedrückt strecken konnten. Ebenso waren alle Blätter der Büsche abgenagt. Die Tiere waren im Sommer immernoch in voller Wolle, hatten kein Futter und es gab einige lahmende und verletzte Tiere darunter. Gegen die Halterin lagen vorher schon einige Beschwerden vor und das Amt hat schließlich ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Das wurde von ihr vor Gericht angefochten - das Amt bekam recht!

  • Beschlagnahmung wird größtenteils auf Grund von Verwahrlosung/Mißhandlung stattfinden, seltener wegen Verstoß gegen Haltungsvorschriften bei Listenhunden o.ä.

    Wir hatten früher mal einen Fall im Tierheim Chemnitz, da wurden 22! Hunde (darunter zwei hochtragende) aus einer 2 1/2 Raum Wohnung beschlagnahmt - ein AnimalHordingFall sozusagen.

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