Züchterin während der ersten LW des Welpen im Urlaub

  • Ich kenne weder die HP noch die Züchterin, aber diese Hetze in diesem Thread finde ich unter aller Sau, sorry. Ich kann die Züchterin ein Stück weit verstehen. Natürlich ist es nicht optimal für 2, 3 Wochen nicht da zu sein während ein Wurf Welpen aufgezogen wird, aber da jetzt so ein Theater drum zu machen finde ich ehrlich gesagt daneben.

  • Zitat

    Ich kenne weder die HP noch die Züchterin, aber diese Hetze in diesem Thread finde ich unter aller Sau, sorry. Ich kann die Züchterin ein Stück weit verstehen. Natürlich ist es nicht optimal für 2, 3 Wochen nicht da zu sein während ein Wurf Welpen aufgezogen wird, aber da jetzt so ein Theater drum zu machen finde ich ehrlich gesagt daneben.


    Hetze? Was für eine Hetze denn?
    Da lag mehr im Argen, als dass die Züchterin im Urlaub war. Das hat die TE erkannt und ihre Schlüsse draus gezogen. Nur weil sie den Welpen angezahlt hat, heißt das noch lange nicht,dass sie ihn kaufen muss - wo kämen wir denn dahin?
    Sie hätte natürlich auch den Vermehrer-Welpen nehmen und im nachhinein hier virtuelle Dresche beziehen können...

  • Zitat

    Nur weil sie den Welpen angezahlt hat, heißt das noch lange nicht,dass sie ihn kaufen muss - wo kämen wir denn dahin?


    Wenn mit der Anzahlung aber bereits ein Vertrag eingegangen wurde, könnte sie durchaus in der Pflicht stehen, den Welpen zu kaufen, solange keine Pflichtverletzung durch die Verkäuferin vorlag und da könnte es schon schwierig werden, eine derartig gewichtige Pflichtverletzung zu unterstellen, dass diese direkt zum Rücktritt rechtfertigt.

    Für einen wirksamen Kaufvertrag braucht es auch keinen schriftlichen Kaufvertrag, dieser kann auch mündlich zu Stande kommen und je nachdem, was auf der Quittung steht, könnte diese ein Indiz für das Bestehen des Kaufvertrages sein.

    Von der Quittung würde ich auch die weitere Vorgehensweise abhängig machen und im Zweifel die Füße stillhalten, nicht, dass nachher tatsächlich ein Kaufvertrag vorlag/vorliegt und die Verkäuferin auf Erfüllung des Vertrages und somit des vollen Kaufpreises besteht.

  • Naja, vom Vertragsrecht hab ich jetzt nicht die große Ahnung (aber hat die Verkäuferin durch die zusätzliche Woche Urlaub nicht auch eine Täuschung begangen?) - aber darum gings mir auch eher weniger.
    Mir gings eher darum, dass wir hier von einem Welpen reden und welcher Züchter wird einen Käufer dazu zwingen wollen einen Welpen zu nehmen obwohl der ihn gar nicht will?
    Also war doof formuliert.

  • Zitat

    Hetze? Was für eine Hetze denn?

    Damit bezog ich mich auf die letzten Posts des Threaderstellers.

    Zitat

    Da lag mehr im Argen, als dass die Züchterin im Urlaub war. Das hat die TE erkannt und ihre Schlüsse draus gezogen. Nur weil sie den Welpen angezahlt hat, heißt das noch lange nicht,dass sie ihn kaufen muss - wo kämen wir denn dahin?

    Eine Anzahlung ist eine Anzahlung. Ich hab noch nie gehört dass man die zurück bekommt, ansonsten hätte sie ja keinen Sinn mehr.

    Zitat

    Sie hätte natürlich auch den Vermehrer-Welpen nehmen und im nachhinein hier virtuelle Dresche beziehen können...

    Woher weißt du/der TE, dass es sich um "Vermehrer" und keine Züchter handelt?

  • Zitat

    Naja, vom Vertragsrecht hab ich jetzt nicht die große Ahnung (aber hat die Verkäuferin durch die zusätzliche Woche Urlaub nicht auch eine Täuschung begangen?) - aber darum gings mir auch eher weniger.
    Mir gings eher darum, dass wir hier von einem Welpen reden und welcher Züchter wird einen Käufer dazu zwingen wollen einen Welpen zu nehmen obwohl der ihn gar nicht will?
    Also war doof formuliert.


    Sie hat den Urlaub doch angekündigt und auch mitgeteilt, dass sie eine Woche länger weg ist, da sehe ich keine Täuschung.
    Natürlich sollte ein Züchter das normalerweise nicht machen, mir ging es aber darum, wenn jetzt - wie hier teilweise geraten - von der TS Druck wegen der Anzahlung gemacht wird, dass das unter Umständen auch gewaltig nach hinten losgehen könnte ;)

  • Dass die TE die Anzahlung nicht zurückbekommt sollte spätestens nach dem letzten Kontakt mit der Züchterin sowieso klar sein ;) Die Frage ist sogar eher, ob die Verkäuferin evtl. sogar Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.
    Also: Züchter züchten für mich im Vdh und produzieren nicht gezielt Mini-Welpen (unterhalb des Rassestandards) ohne Rücksicht auf evtl. gesundheitlich Nachteile, die daraus entstehen können. Und sie setzen den Preis nicht nach dem Welpengewicht an (je geringer desto teurer)!
    Ob irgendwelche gesundheitlichen Untersuchungen der Elterntiere vorliegen ist auch nicht bekannt, ein guter Züchter hätte darüber aufgeklärt (meine Meinung!) und die Frage ob evtl Welpen vor der 8. Woche verkauft wurden steht auch noch im Raum (kann ich mir aber nicht vorstellen).

  • Ich meinte mit der Hetzkampagne, dass sich jetzt offenbar Leute hier aus dem Forum bemüßigt fühlen, der Züchterin "unbekannterweise" irgendwelchen Mist ins Gästebuch zu schreiben. Das finde ich vollkommen übertrieben.

  • Zitat

    Also: Züchter züchten für mich im Vdh und produzieren nicht gezielt Mini-Welpen (unterhalb des Rassestandards) ohne Rücksicht auf evtl. gesundheitlich Nachteile, die daraus entstehen können.

    Tut mir Leid, aber diesen blinden VDH-"Chauvinismus" finde ich fürchterlich. :muede:
    Alles außerhalb des VDH ist also null und nichtig, oder wie? Im Übrigen ist der FCI-Rassestandard auch nur einer von vielen und sicher nicht das Allheiligtum.

    Zitat

    Und sie setzen den Preis nicht nach dem Welpengewicht an (je geringer desto teurer)!

    Behaarte Chinese Crested Welpen werden im VDH auch deutlich günstiger verkauft als die begehrtere nackte Variante. Warum wohl?
    Von Mops, Bulldogge und Co. mal ganz zu schweigen, da habe ich auf CACIB Ausstellungen aber schon so einiges tierschutzwidriges gesehen. Der Pekinese, der kaum Luft bekommt, existiert lediglich, weil Nachfrage besteht. Und das alles passiert unter dem Deckmantel des VDH bzw. der FCI.

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