Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil III
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SheltiePower -
14. August 2013 um 10:52 -
Geschlossen
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Bei uns ist die Fahrtzeit immer Arbeitszeit! Ich würde mich bedanken, wenn ich auf einen Außentermin muss, aber die Fahrt nicht gutgeschrieben bekomme... Bei uns sind das in der Woche locker mal 5-6 Stunden, die ich als Freizeit für die Arbeit opfern müsste. Mein Chef "zwingt" mich ja praktisch dazu auf den Termin zu gehen, also muss er auch dafür zahlen. Meine Meinung
Liebe Grüße von Svenja und Teddy
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Zitat
Wie wär's mit "el chefe" ??Wäre ich dein Chef, hätte ich mit dir die Fahrt gemeinsam mit dir im Auto gemacht. Schon um Spritkosten zu sparen und um Gelegenheit für ein längeres ernsthaftes Mitarbeitergespräch zu haben.
Wenn el chefe fährt, müsstest du dich evtl. sogar an den Chauffeur-Kosten beteiligen *Späßle!*Ansonsten würde ich als Chef maximal die halbe Fahrzeit als Arbeitszeit anerkennen (eher weniger). Weil "daneben sitzen und gefahren werden" nicht das gleiche ist wie "selber fahren". Und die tägliche Fahrt in den Laden zählt ja auch nicht zur Arbeitszeit, oder?
Ansonsten kannste die längere Abwesenheit ggf. incl. Übernachtung (falls der Chef diese Kosten nicht ohnehin direkt übernommen hat) bei der Steuer geltend machen. Stichwort: Reisekosten / Spesen.
Vielleicht haste ja Glück und dein Chef ist nicht so streng wie ich wäre.
Also: DEN RICHTIGEN fragenNoe, täglicher Weg auf Arbeit wird mir nicht bezahlt....ist für mich aber auch was anderes als irgendwie!?
"Hey, wir haben nen Termin in Essen...das ist aus Leipzig ja der nächste Weg. Übrigens selber Schuld, dass du nur aufm Beifahrersitz gesessen bist...das ist ja keine Arbeit" Also so ganz teile ich deine Meinung da nicht.
In meinen Augen fahre ich nicht aus lauter Nettigkeit mit, die fuenf Std. hätte ich auch freizeitlich nutzen können, ich war aber für den Job unterwegs.
Da haben mich andere Erfahrungen einfach mal interessiert -
Ich sehe eine Fahrt zur Messe (oder anderen Terminen) auch als Arbeitszeit an.
Allerdings würde ich das anders sehen, wenn ich den Mitarbeiter nur "spaßeshalber" mitgenommen hätte, im Sinne von "Willste mal mit gucken kommen?" Dann hätte ich es nicht so gerne, wenn der hinterher einen Tag frei haben will, weil die Fahrt so lange gedauert hat.
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Zitat
Noe, täglicher Weg auf Arbeit wird mir nicht bezahlt....ist für mich aber auch was anderes als irgendwie!?
"Hey, wir haben nen Termin in Essen...das ist aus Leipzig ja der nächste Weg. Übrigens selber Schuld, dass du nur aufm Beifahrersitz gesessen bist...das ist ja keine Arbeit" Also so ganz teile ich deine Meinung da nicht.
In meinen Augen fahre ich nicht aus lauter Nettigkeit mit, die fuenf Std. hätte ich auch freizeitlich nutzen können, ich war aber für den Job unterwegs.
Da haben mich andere Erfahrungen einfach mal interessiertRischdisch. Und deshalb isses beste, du besprichst dich mit dem, der das entscheiden kann: el chefe.
Sicher könnt ihr euch auf einen angemessenen Freizeitausgleich einigen, wenn die Messe zum Beispiel an einem Wochenende war. Wenn sie eh während deiner normalen Arbeitszeit stattgefunden hat: Arbeitszeit und fertig.Übrigens nimmt man als Chef nicht wahllos "irgendwelche" Mitarbeiter mit auf Messe (jedenfalls ich nicht).
Oft ist das als Anerkennung für gute Leistungen gemeint. - Wie gesagt: dein Gesprächspartner sitzt vermutlich zwei Türen weiter. Nicht online. -
Eine "Reise" wird dann als diese bezeichnet, wenn der Weg über 25km und 3 Stunden beträgt. Ab 3 Stunden stehen dir 1/12 des Taggeldes zu (in Ö: Taggeld €26,40, d.h. ab 3 Stunden €2,20 je angefangener Stunde; ab 12 Stunden: der ganze Taggessatz). Diese sind sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei zu behandeln. Wenn im Kollektivvertrag ein zB höherer Betrag angegeben ist, muss der darüber hinaus gehende Betrag versteuert werden.
Ob und wie das mit deinem Chef geregelt ist, musst du natürlich mit ihm besprechen. -
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Ich habe mal eine Frage zum Schlaf im Auge. Mia hat morgens immer ein bisschen Schlaf im Auge. Ich mach das dann einfach weg und gut ist. Ich habe aber das Gefühl, dass es in den letzten Tagen etwas mehr geworden ist. Kann das schon ein Anzeichen für eine Entzündung sein? Gerötet ist nix und es ist halt auch nur morgens
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Zitat
Ich habe mal eine Frage zum Schlaf im Auge. Mia hat morgens immer ein bisschen Schlaf im Auge. Ich mach das dann einfach weg und gut ist. Ich habe aber das Gefühl, dass es in den letzten Tagen etwas mehr geworden ist. Kann das schon ein Anzeichen für eine Entzündung sein? Gerötet ist nix und es ist halt auch nur morgens
Ich hab auch manchmal mehr Schlaf in den Augen als an anderen Tagen.
Entspannt bleiben und beobachten.
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Zitat
Huhu,
Ich habe eine Frage, die ich mich wirklich nicht zu stellen traue....Bzw. weiss ich nicht so recht, wen ich fragen soll
Mein Chef und ich waren im Februar zusammen auf Messe (ist ne Ausnahme, normalerweise stehe ich im Laden).
Naja, die Anreise betrug einfach fünf Stunden. Meine Frage: zählt das zur Arbeitszeit??Vllt. weiss ja wer was. Daaaanke!
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk 2
Diese Zeit ist eindeutig als Dienstreise zu werten, da das eine vorübergehende Auswärtstätigkeit außerhalb der Tätigkeitsstätte (regelmäßiger Ort) war. Demnach steht dir die Zeit komplett als Arbeitszeit zu.
Eine Reise ist hier aber nicht abzurechnen, da unter 5 Stunden sowieso keine Spesen anfallen. Außer es wäre bei euch intern geregelt...
Edit: seh grad, die Anreise war fünf Stunden. Der komplette Messeaufenthalt inkl An- und Abreise wird hier gewertet und als ARbeitszeit gezählt. Dann würde ich auch eine Reise abrechnen.
Falls dein Arbeitgeber keine Reisespesen erstattet, kannt du das auch über die Steuererklärung wieder holenAußer du bist nicht in Deutschland, dann siehts wieder anders aus
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Zitat
Ich hab auch manchmal mehr Schlaf in den Augen als an anderen Tagen.
Entspannt bleiben und beobachten.
Okay, danke!
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Eine "Reise" wird dann als diese bezeichnet, wenn der Weg über 25km und 3 Stunden beträgt. Ab 3 Stunden stehen dir 1/12 des Taggeldes zu (in Ö: Taggeld €26,40, d.h. ab 3 Stunden €2,20 je angefangener Stunde; ab 12 Stunden: der ganze Taggessatz). Diese sind sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei zu behandeln. Wenn im Kollektivvertrag ein zB höherer Betrag angegeben ist, muss der darüber hinaus gehende Betrag versteuert werden.
Ob und wie das mit deinem Chef geregelt ist, musst du natürlich mit ihm besprechen.Muss mich mal selbst editieren: Die von mir angegebenen km, Stunden etc. gelten in Österreich!
Wie es in Deutschland aussieht, weiß ich nicht. -
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