Zwinger für den Garten

  • Vielleicht könntest du um den Zwinger herum noch einen höheren Zaun ziehen mit Schräge nach innen, dann können sie sich in einen bestimmten Radius bewegen,und sich auch lösen,ich weiß aber nicht ob das an die Zwingergröße angerechnet wird. Wäre nur so eine Idee.

  • Laut Tierschutzgesetz bzw. Hundehaltung im Freien, steht einem Hund ein Zwinger von mindestens 8qm plus Hundehütte zu. Das ist das gesetzliche Minimum, daran sollte sich der Hundehalter auch ausrichten. Das Gesetz fragt nicht danach wie lange der Hund da drinnen sitzt.


    Leider ist es nicht gesetzlich verboten die Hunde in Boxen zu halten. Das halte ich persönlich für sehr verwerflich, da der Hund keinerlei Möglichkeiten hat sich zu bewegen.


    Ob reine Wohnungshaltung das Non plus ultra ist, da ist das Gewissen der jeweiligen Hundehalter gefragt.

  • Also wenn das ein gekauftes Haus wäre wo ich weiss ich bleibe bis zum Rest meines Lebens würde ich mir das mit der Alcatraz-Umzäunung überlegen, aber das ist nur eine Mietwohnung mit mehreren Parteien und ein 1,5m hoher grüner Zaun ist gerade noch drin, aber komplett dicht machen mit 2m Zaun und Abschrägung kann ich das auch nicht. Ist eh schon schwer den Zaun richtig aufzubauen, da das ganze Grundstück von großen Bäumen und stellenweise 3m dickem Gebüsch umgeben ist.
    Das mit der extra-Umzäunung für den Zwinger halte ich auch nicht für so sinnvoll, dann kann ich den Zwinger auch gleich weglassen :D


    Ok, wenn eine Hündin auch in solchem Umständen gedeckt werden kann, wird sie während der Stehtage auf alle Fälle in der Wohnung bleiben.

  • Zitat

    Mein Hund hätte ohne seine Box das Alleinebleiben nicht gelernt. Ja ich hab davor 1 1/2 Jahre ohne geübt. Ich finde das deshalb lustig, weil ich es lächerlich finde, dass bei einem Hund, der ein paar Stunden in den Zwinger soll, bestimmte Auflagen erfüllt werden müssen. (So das denn stimmt, dass man von Zwingerhaltung auch schon spricht, wenn der Hund regelmäßig ein paar Stunden drin verbringt.)


    Was ist denn daran laecherlich? :???: Es kann ja jeder behaupten den Hund nur fuer wenige Stunden in einem Zwinger unterzubringen, daher finde ich es gut das es diese Auflagen gibt, Hunde sind ja nunmal keine Fahrraeder die man mal eben in die Garage stellt.


    Und meiner wechselt wenn er alleine ist oefter seine Schlafposition, mal Sofa, mal Boden, mal geht er trinken, dann laeuft er zum Fenster und guckt raus, daher finde ich das einsperren fuer laengere Zeit in einer Box nicht gerade klasse.... (hab mal im Fernsehen gesehen da hatte einer seinen Hund 9Stunden!! in so einem Kennel) :schweig: Da gibt es andere Alternativen, z.B Sitter oder Tagesbetreuung

  • Zitat


    Was ist denn daran laecherlich? :???: Es kann ja jeder behaupten den Hund nur fuer wenige Stunden in einem Zwinger unterzubringen, daher finde ich es gut das es diese Auflagen gibt, Hunde sind ja nunmal keine Fahrraeder die man mal eben in die Garage stellt.


    Und meiner wechselt wenn er alleine ist oefter seine Schlafposition, mal Sofa, mal Boden, mal geht er trinken, dann laeuft er zum Fenster und guckt raus, daher finde ich das einsperren fuer laengere Zeit in einer Box nicht gerade klasse.... (hab mal im Fernsehen gesehen da hatte einer seinen Hund 9Stunden!! in so einem Kennel) :schweig: Da gibt es andere Alternativen, z.B Sitter oder Tagesbetreuung



    Ansichtssache. Stimmt man kann viel behaupten. Darum geht es aber bei einem Gesetz nicht. 4-5 Stunden Autofahrt in nem Kofferraum ist auch tierschutzwidrig? Mein Hund war noch nie 9 Stunden alleine. Das Maximum ist bei uns 4-5 Stunden. Ein Wassernapf hängt drin und wie gesagt ohne Box hätte sie es nie gelernt. Mittlerweile bleibt sie toll allein und ist absolut entspannt. Da sehe ich den Sitter nicht als Alternative, es ist definitiv mehr wert, dass das der Hund gelernt hat!

  • Zitat

    Ansichtssache. Stimmt man kann viel behaupten. Darum geht es aber bei einem Gesetz nicht.Man sollte nur alle Eventualitäten absichern...wenn da evtl ein Nachbar den Hund nur im Zwinger sieht, das meldet muss man selber erstmal beweisen das der Hund im Haus wohnt. Wenn man einen Zwinger bauen moechte, sollte man sich da schon an Vorschriften halten


    4-5 Stunden Autofahrt in nem Kofferraum ist auch tierschutzwidrig? sorry ich mache nach spaetestens 2 Stunden fahrt eine Pause und Hundi kann dann sich die Beine vertreten und Zeitung lesen


    Mein Hund war noch nie 9 Stunden alleine.hab auch nicht von dir gesprochen, das sollte als Beispiel sein das manche so eine Box mMn schon fast Tierschutzrelevant nutzen Das Maximum ist bei uns 4-5 Stunden(muss jeder selber wissen, aber fuer mich waere das nix). Ein Wassernapf hängt drin und wie gesagt ohne Box hätte sie es nie gelernt. Mittlerweile bleibt sie toll allein und ist absolut entspannt. Da sehe ich den Sitter nicht als Alternative, es ist definitiv mehr wert, dass das der Hund gelernt hat!

  • Ist schon komisch; über Zwingerhaltung regt sich jeder Mensch auf; den Hund stundenlang in eine Box zu sperren scheint normal zu sein. Und natürlich, so lernt er alleine bleiben :headbash: :headbash: :headbash: :headbash: :headbash:

  • Zitat


    Ja wenn die TS auf Nummer Sicher gehen will, dann kann sie es ja machen!


    Mein Hund braucht keine Pause bei 4-5 Stunden. Ist einfach so.
    Ja ich denke auch, dass es Grenzen gibt. Meine Hündin bleibt mittlerweile ohne Box alleine. Wenn im August ein Welpe einzieht, werd ich es aber beim Alleinsein sicher noch das eine oder andere Mal nutzen.

  • Zitat

    Ist schon komisch; über Zwingerhaltung regt sich jeder Mensch auf; den Hund stundenlang in eine Box zu sperren scheint normal zu sein. Und natürlich, so lernt er alleine bleiben :headbash: :headbash: :headbash: :headbash: :headbash:



    Das ist peinlich so über jemanden zu urteilen, den man überhaupt nicht kennt. Ja meiner Hündin hat das sehr geholfen. Wie weiter oben schon erwähnt - wir haben 1 1/2 Jahre lang anders geübt.

  • Hab gerade noch das gefunden:


    "Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den
    überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche
    mindestens sechs Quadratmeter betragen."


    http://wdb.fh-sm.de/UrhRFallloesungWohnhaus


    Wieviel dann mindestens für 2 Hunde? Auch wieder + die Hälfte, also 9m²? Zählt eine Hütte zu uneingeschränkt benutzbarer Fläche dazu?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!