Mit Hund in die Schweiz auswandern, Fragen dazu.

  • Huhu,


    wir planen derzeit einen für uns großen Schritt wir möchten, aus beruflichen Gründen in die Schweiz auswandern oder nahe der Schweizer Grenze nach Baden-Württemberg ziehen, was nun genau klärt sich jetzt nach und nach, noch sind wir am Anfang unserer Planung und noch viele Fragen sind da offen unter anderem eben die, wie das mit den Hunden abläuft.
    Hier sind ja auch ein paar Schweizer, die hoffentlich die ein oder andere Frage beantworten können.


    Zum Einreisen selber brauchen unsere beiden den EU Heimtierausweis, einen Chip und ein gültige Impfung, soviel weiß ich schon.


    Aber was ist mit in der Schweiz selber, ich lass etwas von einem theoretischen Sachkundenachweis? Wer muss den ablegen? Alle Familienmitglieder oder reicht einer? Muss man den überhaupt machen wenn man zuzieht? Was muss ich dringend beachten? Das auch dort Hundesteuer gezahlt wird weiß ich, was gibt es denn sonst noch für wichtige Regelungen?


    Wisst ihr zufälligerweise auch wie das bei anderen Tieren aussieht wie Katzen, Schildkröten uä.?
    Da werde ich mich aber zusätzlich auch noch zu informieren.


    Vielen lieben Dank schonmal!

  • Hallo Panama,


    den SKN-Kurs musst du nicht machen, wenn du deinen Hund schon vor 2010 hattest. Ich denke das gilt auch bei Neuzuzügler.
    Die Theorie des SKN-Kurses müssen nur Leute machen die sich einen Hund neu holen wollen und vorher keine Erfahrung hatten.
    Die Praxis muss jeder HH machen der seinen Hund nach 2010 geholt hat.
    Wenn du den Hund hast, hast du 1 Jahr Zeit um diesen Kurs zu machen. ¨
    Es reicht wenn 1 Person den Kurs macht. diejenige die auch meistens mit dem Hund unterwegs ist.


    Der Test ist nicht so teuer, glaub 120CHF.


    Wichtige Regelungen findest du im Hundegesetz des Kantons in den du ziehst.
    Hier mal das von Basel.
    http://www.baselland.ch/342-0-htm.289671.0.html


    Wenn du diesen Test machst, kommt es ganz auf die HS an wo du diesen Test machst, was du für ein Zertifikat bekommst. Manche geben eine kleine Karte, manche ein A4 Blatt. Es gibt keine einheitliche Regelung.
    Es kontrolliert auch niemand.
    Wenn es aber zu einem Vorfall mit deinem Hund kommt und du hast diesen Test nicht gemacht, dann bekommst du als Auflage diesen Test zu machen.


    Ach so.. und bevor ich es vergesse, wenn ihr in der Schweiz wohnt, müsst ihr den Hund bei ANIS anmelden. Haustierregister der Schweiz. Das ist Pflicht. Die Erstanmeldung macht der TA, danach könnt ihr, wenn ihr z.bsp. den Wohnort wechselt, das selbst machen. Die Erstanmeldung kostet aber was. Weiss aber nicht mehr wieviel.
    http://www.anis.ch/de/datenbankregistrierung/

  • Es kommt sehr darauf an in welchen Kanton du ziehst und wie alt der Hund ist. Gechipt und bei Anis registriert müssen alle sein. Für über die Grenze muss der Hund Tllwut geimpft werden. Die Kurse, die du besuchen musst, sind je nach Kanton (und Hundgrösse, Alter, Rasse) verschieden, alle Infos Zürich: http://www.zh.ch/internet/gesu…eta/de/hunde/haltung.html. Bei uns werden die Kurse sehr genau von der Gemeinde kontrolliert

  • Zitat

    Bei uns werden die Kurse sehr genau von der Gemeinde kontrolliert


    Stimmt. :gut:
    Bei der Gemeinde wo ich jetzt wohne, muss man auch angeben wann man den Kurs gemacht hat. OK, ich brauchte ihn nicht zu machen.
    Die Gemeinde wo ich vorher wohnte, hat es nicht interessiert. Nur Chip und Anis-Bestätigung. ;)

  • Lieben Dank schonmal für die Antworten!


    Also Fala ist eine Cocker-Spaniel Mischlingshündin, 7 Jahre alt und Pastis ein Shar Pei 11 Jahre alt.
    Fala wird vermutlich je nachdem wann wir gesagtes in die Tat umsetzen 8 Jahre alt sein.


    Habe gelesen die Kurse müssen nur Hundehalter mit ihren unter achtjährigen Hunden besuchen?
    Was wäre bei einem nichtbestehen eines Kurses? Oder geht es nur um die Teilnahme generell?


    Ich habe keinerlei Nachweis darüber seit wann die Hunde in unserem Besitz sind, also auch nicht ob sie vor oder nach 2010 bei uns eingezogen sind, was ist denn dann?

  • Den Kurs nicht bestehen, kannst du nicht. Es geht um die generelle Teilnahme. Zum Abschluss gibt es eine "Prüfung", kann man aber nicht als Prüfung sehen, dort werden Basics mit dem Hund gemacht.
    Eine Kollegin von mir hatte ihre "Prüfung" im Dorf, da ging es darum wie der Hund sich verhält wenn er durch Menschenmengen geht.


    Entweder du nimmst alte Steuerbescheide, oder du bekommst via Impfpass heraus wie lange ihr die Hunde schon habt. Bei mir hat gereicht, das datum als ich Emmy-Kleinteil bei Anis gemeldet hatte.
    hatte aber schon vorher in der Schweiz gewohnt und Emmy dann "importiert".

  • Das doofe an der Schweiz ist, man kann nichts pauschalisieren, jedes Dorf und jeder Kanton ist anders, da hilft nur nachfragen. :/


    Als ich zur Gemeinde ging um meinen Hund anzumelden, wussten die gar nicht was ich will. Schlussendlich, (nachdem die Gemeinde 10 Minuten herumgefragt hat) musste ich auf dem Polizeiposten des Nachbarsdorf meinen Hund anmelden. Auch dort stiess ich nicht gross auf Interesse, wollten nur wissen wie ich heisse, Chipnummer und seit wann er mir gehört. Notiert wurde auf einem Fresszettel. Und ich hab Kaufvertrag, ANIS Bestätigung und SKN alles kopiert und mitgenommen, sogar den Impfpass hatte ich bei - für nix :lol: . Jetzt flattert 1x jährlich eine Rechnung über 120.- ins Haus, mit der Zahlfrist von einem 3/4 Jahr.


    ANIS, SKN etc. hat noch nie jemand interessiert und ob ich Steuern zahle noch weniger.
    Der SKN wird von jeder HuSchu ein bisschen anders ausgeführt, nicht mal dort herrscht Einheit.


    Mein Kanton sieht das mit den Hunden nicht sehr eng, keine Rassenlisten, kontolliert wird hier nichts und Kotbeutel sind auch immer und überall (inkl. Gratisabgabe im Dorfladen) erhältlich. Leinenpflicht besteht nur im Bahnhof, Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden. :rollsmile:



    Bei den Schweizern und ihren Gesetzen klingt alles immer viiiiel schlimmer als es ist.


    Reisen mit Hunden:
    http://www.bvet.admin.ch/theme…/01888/index.html?lang=de


    Umzug in die Schweiz:
    http://bvet.bytix.com/plus/dbr/default.aspx?lang=de


    Rechtliche Sachen nach Kanton, Maulkorb- und Leinenpflicht, sonstige Bestimmungen:
    http://www.beobachter.ch/filea…012/17_12/kampfhunde.html

  • Die Hundekurse können, auch wenn du sie evtl. nicht brauchst, ein guter Ort um 'Hündeler' (also Leute mit Hund), kennen zu lernen. Mit denen kann mal vielleicht auch sonst mal was unternehmen, oder sie haben gute Tipps, wo es schöne Spazierorte gibt.
    Meine damals fast 80jährige Mutter musste mit einem supererzogenen 8jährigen Hund (den hat sie als Notfall übernommen) auch in den SKN-Praxiskurs. Sie hat gefunden, auch nach über 50 Jahren Hundeerfahrung sei es nicht zum Schaden gewesen.
    Über andere Tiere weiss ich nicht soviel, aber es ist zb nicht erlaubt Kaninchen oder andere 'soziale' Tiere allein zu halten. Da musst du wohl für jede Tierart einzeln suchen.

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