• Auf gefühlt 99 % der Seiten im Internet lese ich, dass der Verkäufer bei unverhältnismäßig hohen Kosten Nachbessern darf... Dabei ist es egal ob es sich um Blogeinträge oder "juristische" Seiten handelt und dem schenke ich dann doch irgendwo mehr glauben.

    Ich hab mit ihr schon privat geschrieben und denke, dass hätten beide Parteien einen vernünftigen Ton eingeschlagen, hätte sich sicher eine Lösung gefunden ;)

  • Zitat

    Claudi, weißte noch wo du meintest dass dis Hurtta unsauber verarbeitet ist?
    Mein annyx hat lose Fäden, bei der Unterfütterung ists unsauber, net überall gerade.

    Ich find einfach, dass man sowas kundtun darf auch in so einem Sammelfred. (Nicht auf dich bezogen)

    von unterwegs..

    Ich bin immer dafür Unmut kund zu tun :D :gut:

    Aber ein RECHT hat man nun mal ned ;-) nur weil ich was WILL muss der Händler es ja noch lange ned machen ;-)

    Hab mir letztens ne Fleece Jacke bestellt, 39,90€, bei Amazon. Die war schon vom Material her total billig.., ja kann ich zurückschicken meint der Händler, ich soll das Porto zahlen weil erst ab 40€ warenwert muss er es zahlen. Was habe ich gekocht!!!!
    Dann geht bei dem schei****teil auch noch der Reißverschluss von unten auf!! Ja kann ich zur Überprüfung herschicken, dann entscheiden die...
    Guter Service sieht anders aus, ich bestell da NIE WIEDER!
    ABER: der händler darf das!


    Ich hab hier ja übrigens schon vor n paar Seiten geschrieben das ich immer wieder feststelle das bei den "kleinen" gemosert werden darf ohne Ende, bei den "großen" sehen es alle gelassen!
    Ich hab mein hurtta Geschirr damals gebraucht gekauft und hab mich deshalb ned beschweren können, hätte es aber sofort getan wenn ich es regulär gekauft hätte! Krumme Nähte, abstehende Fäden und Co sind ein no go!

  • Theorie und Praxis eben ;)
    Ich würde es auf jeden Fall versuchen ein neues Geschirr zu bekommen. Die Gurtbänder waren ja auch schon verfärbt, die müssen dann ja auch ausgetauscht werden. Das sind ja auch wieder kosten.
    Wie auch immer... Ich würde mich eben nicht damit zufrieden geben, aber das ist meine Meinung ;)


    Liebe Grüße von Svenja und Teddy

  • Ich versuche mal, Licht ins Dunkel zu bringen. :smile:

    Es muss unterschieden werden zwischen einem behebbaren und einem nicht behebbaren Mangel.

    Bei einem Mangel, der nicht behebbar ist, kann es nur noch um einen Vertragsrücktritt und Schadensersatz gehen.

    Bei einem behebbaren Mangel sieht die Sache anders aus. Da wird vom Vorrang der Nacherfüllung ausgegangen. Auch wenn dieser nicht gesetzlich geregelt ist. Und unter Nacherfüllung versteht der Jurist sowohl die Möglichkeit der Nachbesserung als auch die Möglichkeit der Nachlieferung. Zwischen diesen beiden Sachen kann der Käufer wählen. Entweder Reperatur oder aber eine neue Sache.

    Ich hoffe, das hilft.

  • Zitat

    Ich versuche mal, Licht ins Dunkel zu bringen. :smile:

    Es muss unterschieden werden zwischen einem behebbaren und einem nicht behebbaren Mangel.

    Bei einem Mangel, der nicht behebbar ist, kann es nur noch um einen Vertragsrücktritt und Schadensersatz gehen.

    Bei einem behebbaren Mangel sieht die Sache anders aus. Da wird vom Vorrang der Nacherfüllung ausgegangen. Auch wenn dieser nicht gesetzlich geregelt ist. Und unter Nacherfüllung versteht der Jurist sowohl die Möglichkeit der Nachbesserung als auch die Möglichkeit der Nachlieferung. Zwischen diesen beiden Sachen kann der Käufer wählen. Entweder Reperatur oder aber eine neue Sache.

    Ich hoffe, das hilft.

    Danke! So meinte ich es doch :D


    Liebe Grüße von Svenja und Teddy

  • Ich werds wahrscheinlich nie verstehen, denn auf allen Seiten steht, dass der Verkäufer bei unverhältnismäßig Hohen Kosten die Entscheidung des Käufers ablehnen darf und somit zwei Versuche der Nachbesserung hat...

  • Zitat

    Das hilft weiter, danke. Nur - wie sieht das nun mit den unverhältnismäßigen Kosten aus? Hier steht ja nun überall dass der Verkäufer ablehnen darf.

    Es kommt halt drauf an, was unverhältnismäßig ist. Wenn die Nacherfüllung den Wert der Sache übersteigt, sind die Kosten wohl unverhältnismäßig. Aber das kommt immer auf den Einzelfall an. Für den Fall, das tatsächlich eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt, bleibt ja immer noch die Möglichkeit des Vertragsrücktritts, der Minderung oder aber von Schadensersatz (in diesem konkreten Fall wohl eher nicht).

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!