Der "perfekte" Hundeführerschein?!

  • Stimmt das mit den "mind. 5 Einzelstunden" eigentlich oder war das hypothetisch? Ich hab irgendwo den Faden verloren :ops:


    Ich finde, für Berlin, gibt es aktuell zu wenig Anreiz den Schein überhaupt zu machen. Wenn der Pflicht werden sollte, dann fände ich eher sowas sinnvoll, wie eine vorherige KOSTENLOSE Informationsveranstaltung des BHV oder IBH oder wie sie alle heissen, wo man sich darüber informieren kann wie diese Prüfung ablaufen wird, wo man sie ablegen kann, wo man evtl. genau dafür trainieren kann etc. pp. Teilnahmebestätigung, fertig aus. Tschüss bis zur Prüfung :D
    Leute dazu verdonnern nochmals "mind. 5 Einzelstunden" ausschließlich für dieses Training bei einer womöglich noch empfohlenen HuSchu nachzuweisen, finde ich, ääääh, kontraproduktiv. In der Prüfung zählt das Ergebnis, nicht der Weg, der Gehorsamsteil ist nur Dressur, die kann ich doch überall trainieren :???:

  • Wenn der Hundeführerschein nur dazu dienen sollte, festzustellen ob ein Besitzer seinen Hund unter Kontrolle hat statt das Kommandos abgefragt werden und befolgt werden müssen...


    ...was macht man bei in nem Hundeführerschein dann mit nem Hund, der bei Sichtung von fremden Hunden abgeht wie Luzie, aber wo der Besitzer kräftemäßig gut in der Lage ist ihn zu halten und sagt, er gehe nie ohne Leine und Maulkorb mit ihm raus und lässe ihn nur auf eingezäuntem Gelände mit bekannten Hunden laufen?


    Oder mit einem Hund der jagt wie nix gutes, sich beim ableinen sofort auf die Suche nach Spuren macht und dann nicht mehr abrufbar ist... und der deswegen laut Besitzer nur an der Schleppleine, im Garten und auf nem Hundeauslauf laufen gelassen wird?



    Bestehen lassen, weil da Hund unter Kontrolle ist?
    Könnte man sicher sein, dass der Hundehalter verantwortungsvoll ist und es auch wirklich genau so macht, dann fände ich das absolut gerechtfertigt.



    Aber man kann ja nicht sicher sein, dass der Besitzer es auch wirklich so verantwortungsvoll macht. Das kann einem ein fünfstündiger Kurs + Prüfung nicht garantieren.
    Ne psychologische Evaluation der Hundebesitzer sollen die Hundetrainer wohl kaum auch noch leisten. :D


    Nicht bestehen lassen?
    Und was machste dann mit dem Hund? Ab ins TH?
    Amtlich angeordnet Hundeschule bis zum Beseitigen des Problems & Bestehen des Scheins? Oder was?

  • Zitat


    ...was macht man bei in nem Hundeführerschein dann mit nem Hund, der bei Sichtung von fremden Hunden abgeht wie Luzie, aber wo der Besitzer kräftemäßig gut in der Lage ist ihn zu halten und sagt, er gehe nie ohne Leine und Maulkorb mit ihm raus und lässe ihn nur auf eingezäuntem Gelände mit bekannten Hunden laufen?


    Der würde sehr wahrscheinlich bestehen ABER nur Stufe 1 (mit Leine)


    Zitat


    Oder mit einem Hund der jagt wie nix gutes, sich beim ableinen sofort auf die Suche nach Spuren macht und dann nicht mehr abrufbar ist... und der deswegen laut Besitzer nur an der Schleppleine, im Garten und auf nem Hundeauslauf laufen gelassen wird?


    Den Praxisteil würde der nicht bestehen. Jedenfalls nicht in der Stufe 2 (ohne Leine).



    Zitat

    Bestehen lassen, weil da Hund unter Kontrolle ist?


    Ich meine es geht um "sichere Führung in der Gesellschaft." Ich weiß nich wie es da in Sachen "auf dem eigenen Grundstück" aussieht.



    Zitat

    Nicht bestehen lassen?
    Und was machste dann mit dem Hund? Ab ins TH?
    Amtlich angeordnet Hundeschule bis zum Beseitigen des Problems & Bestehen des Scheins? Oder was?


    Gute Fragen. Je nachdem was man sich durch diesen Schein erarbeitet/erarbeiten könnte, müssten (vorläufig) Einschränkungen "verhängt" werden. Und wenn der Halter und der Hund damit leben können - was solls. Wenn es dadurch nicht mehr Einschränkungen gibt, als ohne Schein.


  • Spätestens an der Stelle wäre das ja wohl die absolute Frechheit den Hundehaltern Auflagen zu verpassen, BEVOR jemals irgendwas passiert ist. Eine Belehrung ließe man sich ja noch gefallen, aber Auflagen? Auf welcher Grundlage? Vorverurteilung? Und nochmals, mit welcher Berechtigung dürfen Leute gezwungen werden, ihren Hund Situationen auszusetzen, denen sie ihn nie freiwillig aussetzen würden. Ich nehme einen Hund der Kinder nicht mag, nicht mit in eine Schule, einen Hund, der in der Stadt nicht klar kommt, nicht mit in eine Stadt. Das von einem Hund zu verlangen, grenzt an Tierquälerei. Dieser Schein ist doch nur eine Möglichkeit Geld zu machen - ich verstehe nicht, wie manche so blind nach sowas rufen können.

  • Zitat


    Spätestens an der Stelle wäre das ja wohl die absolute Frechheit den Hundehaltern Auflagen zu verpassen, BEVOR jemals irgendwas passiert ist. Eine Belehrung ließe man sich ja noch gefallen, aber Auflagen? Auf welcher Grundlage? Vorverurteilung? Und nochmals, mit welcher Berechtigung dürfen Leute gezwungen werden, ihren Hund Situationen auszusetzen, denen sie ihn nie freiwillig aussetzen würden. Ich nehme einen Hund der Kinder nicht mag, nicht mit in eine Schule, einen Hund, der in der Stadt nicht klar kommt, nicht mit in eine Stadt. Das von einem Hund zu verlangen, grenzt an Tierquälerei. Dieser Schein ist doch nur eine Möglichkeit Geld zu machen - ich verstehe nicht, wie manche so blind nach sowas rufen können.


    Dein(e) Hintergrundgedanke(n) in allen Ehren - aber es geht doch nicht darum den Hund tierschutzrelevanten Situationen auszusetzen :???: Mal ganz angesehen davon, dass der Prüfer genau wie der Halter dem TSchG unterliegt... Es geht darum, ob der Halter in der Lage ist, den Hund in einer normalen, alltäglichen Situation zu händeln - ob der Halter außerhalb der Prüfung den Hund von allem Bösen fernhält interessiert doch den Prüfer nicht.

  • Aber genau da fängts doch schon an. Eine Alltagssituation ist ja für jeden was anderes.
    z.B. würde ich mich schön bedanken, wenn meine Hündin und ich beim Ein- oder Aussteigen aus dem Auto überprüft würden - für viele eine Alltagssituation. Ich hab aber kein Auto. Dafür könnte man uns gern beim Zugfahren prüfen, das ist nämlich UNSER Alltag.


    Und dieses Aufzwingen von fünf Trainerstunden halte ich für Blödsinn - meine Angsthündin hat noch nie ne Hundeschule von innen gesehen, wir meistern unseren Alltag aber schon seit ich sie kenne perfekt und ohne andere Menschen oder Tiere zu gefährden/belästigen. Wobei belästigen ja auch ein weites Feld ist. Ich kenn hier Menschen, die sich schon belästigt fühlen, wenn ein Hund bloß anwesend ist. :roll:

  • Zitat

    Aber genau da fängts doch schon an. Eine Alltagssituation ist ja für jeden was anderes.


    Mit dem Prüfer sprechen hilft :roll:


    Ich weiß echt nicht warum diese Prüfung so ein Schreckgespenst ist :ka:

  • Zitat


    Den Praxisteil würde der nicht bestehen. Jedenfalls nicht in der Stufe 2 (ohne Leine).



    Na, das ist ja prima! *Vorsicht Ironie*
    Da ist man schon so verantwortungsbewusst und weiß genau was man an er Leine hat und reagiert dementsprechend und trotzdem fällt man in einem Teil des Praxisteils durch. Warum? Weil man VERANTWORTUNG übernimmt!!
    Und kommt mir jetzt nicht mit "na, dann üb halt ein bissel mit dem Wuffel, dass er's jagen sein lässt". Ist bei Vollblutjägern nicht gerade mal so einfach :hust:



    Schreckensgespenst sind sie nicht - aber ich find sie einfach nur total unnötig. Also die Prüfungen an sich nicht, aber wenn sie es "gesetzlich verordnen" würden.
    Denn der Grund WARUM man diese Prüfugen machen sollte ist einfach nur *Kopfschüttel*
    Um Leute, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben oder nicht artgerecht halten, belangen zu können gibt es heute schon genügend Möglichkeiten - die müssen erstmal ausgeschöpft werden.


    Außerdem bin ich kein Freund von Dressur. Warum muss ein Hund spezielle Kommandos können?
    Meine können kein Fuß, keine Kommandos auf große Entfernung.. komisch, erzogen sind sie trotzdem. Aber da ist wohl wieder die Frage nach WAS genau heißt "ein Hund ist erzogen". Für mich ist ein erzogener Hund, ein Hund, der in MEINEM Alltag problemlos mitläuft (im Sinne von: nicht anspringen, nicht knurren, bla bla).

  • Zitat

    Mit dem Prüfer sprechen hilft :roll:


    Ich weiß echt nicht warum diese Prüfung so ein Schreckgespenst ist :ka:


    Das kann ich dir genau sagen: Weil ich im Tierheim mit den Hunden arbeite, die eine solche Prüfung niemals bestehen würden. Weil sie einfach eine Vergangenheit haben, die es ihnen unmöglich machen würde. Da hilft es mir auch nicht, mit dem Prüfer zu sprechen, denn das, was der evtl. als Alltag ansieht, würde ich mit diesen Hunden nie machen/von ihnen erwarten. Meine Schwarze ist das beste Beispiel. UNSEREN Alltag meistern wir hervorragend, aber eben nur, weil ich sie kenne und ihr bestimmte Situationen erspare.
    Ich seh halt einfach nur die Hunde, die durch einen derartigen Einheitsführerschein keine Chance auf Vermittlung bekämen, weil sie nicht der Norm entsprechen. Dennoch können sie verantwortungsvolle Halter haben, die sie durch ihren ganz eigenen Alltag führen, ohne dass jemals etwas passiert. Manchmal sogar ganz ohne Hundeschule.
    Und nein, bestimmte Situationen sind nicht trainierbar, weil da z.T. auch Traumata dahinter stecken auf Seiten des Hundes.
    Daher seh ich es wie LisaSaar: Unnötige Geldschneiderei.

  • Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich weiß als Hundehalter, dass mein Hund nicht jederzeit zuverlässig abrufbar ist und lasse ihn deshalb an der Leine.Zum Freilauf nutze ich den Hundetreff oder die eingezäunte Hundewiese gegen Gebühr.So,weil man mir das aber unmöglich glauben kann, muss ich 5 Einzelstunden buchen und bezahlen- mit dem Ergebnis( Stufe1?) das mein Hund an der Leine bleiben muss???? Liebe Trainer das wusste ich schon vorher - und das von ganz allein und ohne Bezahlung :lachtot:

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