Mein Welpe ist herzkrank!

  • Das ist für den Fond rgendwo Begrenzungen gibt ist klar, ärgerlich wenn es einen nicht einschließt, aber a kann man nichts machen.


    Unsinnig ist die Aussage, dass es für die Besitzer der Wurfgeschwister nur interessant ist, wenn sie züchten wollen. Kann sein, dass da bei der Impfuntersuchung nicht so genau aufgepasst wurde, oder dass die welpen eine weniger stark ausgeprägte Form haben. Deshalb sollten ALLE Welpenkäufer darüber in Kenntnis gesetzt werden, damit sie entscheiden können, ob sie zur Vorsorgeuntersuchung gehen wollen oder nicht.


    Auch wenn die Eltern gesund sind, zeigt es doch, dass sie die Anlagen dafür tragen und das muss in zukünftigen Wurfplanungen berücksichtigt werden. Und berichtigt mich, wenn ich mich irre, aber der RZV ist einer der wenigen Vereine die einspruch bei Wurfplanungen einlegen, wenn das gesundheitsrisiko zu groß scheint.

  • Den RZV betreffend:
    Ja, alle Würfe müssen durch die Zuchtleitung genehmigt werden, und zwar auf der Basis ziemlich umfangreicher Daten.


    Ob der VDH (Dachverband) da wirklich was machen kann, weiß ich nicht. Dass man im RZV Mitglied sein muss, um den Solifonds in Anspruch nehmen zu können, ist ja eigentlich klar: Es ist letztlich das Geld der Mitglieder, das hier vergeben wird.


    Ich würde die Problematik mit dem Züchter an den RZV melden, damit dort entsprechende Vorkehrungen für die weitere Zuchtverwendung der Hunde getroffen werden können (natürlich nur, wenn der Welpe aus dem RZV stammt).
    LG

  • Ich möchte mal kurz anmerken, das das ein angeborener Fehler ist und nicht auf die Zucht zurückzuführen ist.


    Ich würde dem Züchter nicht unbedingt eins reinwürgen ... Ich verstehe nur nicht, wenn der Welpe zum damaligen Zeitpunkt der Abgabe, also 4-8 Wochen vorher geimpft und untersucht wurde, weshalb DA dies nicht erkannt wurde.


    Sollte der Züchter mit dem "wissen" diesen Welpen verkauft haben, würde ich persönlich wohl schon klagen. Je nach dem, was der Kaufvertrag aussagt.


    Ergo: Hol dir die nötigen Infos vom Tierarzt, der die Welpen Grundgeipft hat und studiere mal den Kaufvertrag! perfekt wäre es noch, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast!


    Alles Gute für Dich und den kleinen!

  • Hallo,


    der behandelnde Tierarzt sagte, das die Welpen damals so quirlig waren und er es deshalb nicht hören konnte.
    Im Kaufvertrag steht das man 14 Tage Zeit hat den Welpen vom Tierarzt untersuchen zu lassen, später kommt er für keine Gewährleistung auf.Das ist aber unrechtsmäßig man hat 2 Jahre Gewährleistungsrecht auf Sachmängel.
    Es ist ein Welpe aus der HZD Zucht.
    Grüße

  • Also erstmal: dann Wende dich an die Zuchtleitung der HZD.
    Der 14-Tage-Passus im Kaufvertrag kommt mir etwas seltsam vor. Hab ich bisher bei keinem meiner 6 VDH-Hunde im Kaufvertrag stehen gehabt. Und ob die gesetzliche Gewährleistung auch für lebende Tiere gilt, weiß ich nicht. Würde da mal einen versierten Anwalt befragen. Auf Internet-Weisheiten würde ich mich da nicht verlassen.
    Alles Gute dir und deinem Wauzi!
    LG

  • Zitat

    Hallo,


    der behandelnde Tierarzt sagte, das die Welpen damals so quirlig waren und er es deshalb nicht hören konnte.


    DAS ist heftig! Meines Erachtens hat dieser Tierarzt seinen Beruf verfehlt! Nun, das hilft Dir jetzt auch nicht weiter, ich weiß :muede: Aber da könnte ich mich aufregen....


    Du mußt für Dich entscheiden, was Du möchtest. Ich denke mir, das Du rein rechtlich gesehen keine Chance hast, gegen den Züchter anzugehen. Es kommt darauf an, wie "Wasserdicht" sein Kaufvertrag ist.


    ggf. könntest Du Dir Rat bei einem Anwalt einholen. Oder wie Du schon geschrieben hast, Dir das Geld sparen und lieber für den Hund hernehmen.


    Ich würde wahrscheinlich die Sache abhaken und in den Hund investieren. Aber eine Sauerrei ist das, wie sich der Tierarzt da raus redet. :/

  • Ich habe mir gerade mal die Zuchtordnung durchgelesen und dort steht unter anderem das der Züchter dazu verpflichtet ist jede evtl Erberkrankung zu melden. Hat der Züchter das getan? Suche dir nach Möglichkeit einen guten Rechtsanwalt (ich weiß wovon ich rede) und lasse sämtlichen Schriftverkehr von ihm tätigen. Gegen die Züchter kommt man leider nicht an. Es sind nicht alle Züchter so aber viele. Auch würde ich darauf bestehen das du die Liste der Welpengeschwister bekommst damit du deine Info weitergeben kannst. Viel Glück.

  • Zitat

    Ich habe mir gerade mal die Zuchtordnung durchgelesen und dort steht unter anderem das der Züchter dazu verpflichtet ist jede evtl Erberkrankung zu melden. Hat der Züchter das getan? Suche dir nach Möglichkeit einen guten Rechtsanwalt (ich weiß wovon ich rede) und lasse sämtlichen Schriftverkehr von ihm tätigen. Gegen die Züchter kommt man leider nicht an. Es sind nicht alle Züchter so aber viele. Auch würde ich darauf bestehen das du die Liste der Welpengeschwister bekommst damit du deine Info weitergeben kannst. Viel Glück.



    Das ist keine Erbkrankheit. Es ist ein Entwicklungsfehler, der angeboren ist ... :pfeif:

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