Frage zur Impfung im Ausland?

  • Hallo,
    unsere Hündin ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt.
    Die Tollwutimpfung ist gültig bis 21.8.2012, allerdings waren die anderen Impfungen (Lepto, Parvo...) bis 20.6.2011 gültig. Lt. TA kann man das jetzt alles gleichzeitig impfen. Allerdings hatte sie letzte Woche eine Bindehautentzündung und da habe ich nicht impfen lassen. Diese Woche ist die Pfote etwas wund und ich bin mir etwas unsicher wegen der Impfung. Wir fahren kommendes Wochenende nach Zeeland oder Frankreich (je nach Wetterlage, haben einen Wohni und nicht gebucht :D ) und die Dame von der Praxis meinte heute im Ausland bräuchte man außer Tollwut, denn die wäre ja noch gültig, auch die anderen Impfungen. Ich kannte es bisher nur so, das eben die Tollwutimpfung aktuell sein muss.
    Am liebsten würde ich sie im August bei Fälligkeit der Tollwutimpfung komplett impfen lassen, nicht das noch ein paar Entzündungen, etc. kommen.
    Wer kann mir etwas zu den Impfbestimmungen sagen und wie würdet ihr es handhaben?

    Viele Grüße
    Tanja

  • Zitat

    Ich kannte es bisher nur so, das eben die Tollwutimpfung aktuell sein muss.


    Das ist auch so ;)
    Sonst könnten ja alle, die ihren Hund nur Grundimmunisieren lassen+aktuelle TW-Impfung gar nicht ins Ausland.
    Mich wundert schon, dass bei einem einjährigen Hund die TW-Impfung schon abläuft. Die hätte im letzten Jahr schon für 3 Jahre eingetragen werden können.

  • Es kommt auf das Land an, es gibt auch Länder die einen Nachweis über die Wurmkur wollen.
    Erkundige dich genau, evtl. bei der Botschaft, was für das entsprechende Land gilt.
    Die Niederlande wollen z.B. nur die Tollwutimpfung.
    Groß Britanien will z.B. neben der Tollwutimpgung auch die Titerbestimmung haben.


    Edit: hier mal ein Link zu den Einreisebestimmungen
    http://www.travel4dogs.de/einreise.html

  • Zitat

    Es kommt auf das Land an, es gibt auch Länder die einen Nachweis über die Wurmkur wollen.
    Erkundige dich genau, evtl. bei der Botschaft, was für das entsprechende Land gilt.
    Die Niederlande wollen z.B. nur die Tollwutimpfung.
    Groß Britanien will z.B. neben der Tollwutimpgung auch die Titerbestimmung haben. l


    Die Titerbestimmung für England, Schweden etc. ist zum 01.01.2012 gefallen. :smile:
    http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/
    Grundsätzlich empfieht es sich mal auf der Botschaft nachzufragen, welche Voraussetzungen gelten, Und bei Drittländern auch bedenken, dass man wieder heim will. Oft sind die Anforderungen an die Wiedereinreise nach Deutschland, höher als die Anforderungen im Urlaubsland!

  • Wenn ihr in die EU wollt, braucht ihr nur eine gültige TW Impfung ( also den meisten EU Ländern) und warum dein TA die nur für ein Jahr eingetragen hat, würde ich mal nachfragen. Kannst auch den Beipackzettel verlangen, da steht die Dauer drin und glaube mir, mit bestimmt einer Mindesgültigkeit vom Hersteller von zwei Jahren. ;)

    Vieleicht wissen es nur wenige, es gibt "keine" Impfpflicht in Deutschland, doch jeder HH sollte eine Grundimmunisierung durchführen lassen und diese auch nur mit den zwingenden Impfungen wie SHP und TW erst nach der Zahnung!
    Da dein Hund nicht auf der Höhe ist und das Immunsytem geschwächt ist, würde "ich" keine Impfung durchführen lassen und ich weiß nicht was sich dein TA denkt, glaube aber eher an Dollarzeichen. :roll:

    Unsere Hunde werden außer TW alle 3 Jahre, da wir in Dänemark urlauben, nicht mehr geimpft und unser Jüngster, jetzt 3,5 Jahre, hatte nur drei Impfungen und fertig!

    Lasse dich nicht beeinflussen, den du trägst die Verantwortung für deinen Hund und triffst die Entscheidungen, oder zahlt dir dein TA eine Entschädigung wenn dein Hund einen Impfschaden bekommt ... glaube nicht! ;)

    Wo wollt ihr denn urlauben?

    LG Sabine

  • das klingt schon wieder sehr nach der gezielten fehlinformation zur umsatzmaximierung.

    suche dir unbedingt einen TA der die tollwut impfung für drei jahre einträgt, so lange ist sie nämlich jetzt höchstoffiziell gültig!
    d.h. du lässt am 21.8.2012 impfen, und dann wieder am 21.8.2015.

    die anderen impfungen kannt du nach perönlichem ermessen nachimpfen lassen, einen einfluss auf auslandsreise-bestimmungen haben sie nicht.

    zu betimmungen bezüglich titer oder wurmkur musst du dich für das jeweilige land erkundigen.

  • Zitat


    Die Titerbestimmung für England, Schweden etc. ist zum 01.01.2012 gefallen. :smile:

    Ui das sind tolle Nachrichten. Fand das immer alles doch sehr kompliziert, was man da alles vorher machen muss.
    Wieder was dazu gelernt :smile:

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