Fragen, die man sich nicht zu stellen traut


  • kenn ich auch von 2 rüden von freunden, bei dem einen waren die vorher groß und nun sind die auf murmelgröße geschrumpft! :hust:

  • Ah, okay, again what learned :D


    Dann fahre ich heute doch mal beim TA vorbei und hole mir da so ein paar von den Röhrchen, wenn sie die rausrücken. Ansonsten müssen die mit einer ganzen Batterie Schietbüddel leben :lepra:

  • Huhu,


    geht um die 20er/40er Verordnung..
    http://www.bielefeld.de/de/rv/…tverwaltung/ordg/suo/dog/


    Kann mir jemand sagen was das hier genau umfasst?


    1. In Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen pp. sowie in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen


    Im Endeffekt heißt das, dass mein Hund in der Stadt, außer in der Fußgängerzone frei laufen dürfte, richtig?
    Und auch da, wo ein bisschen grün ist? Umfriedet? Umzäunt? Hilfe?


    Und: direkt gegenüber von meiner Wohnung ist eine Kirche und drumherum ist halt der Kirchberg, so ein bisschen grün, dass ich gerne als meinen "Garten" benutze und meinen Hund da auch frei laufen lasse. Darf ich das offiziell?

  • Naja, Nr.2 wird wahrscheinlich meistens einschlägig sein, weil in der Stadt es sich meist um einen "im Zusammenhang bebauten Ortsteil" handeln wird. Jedenfalls immer dann, wenn nicht 100m weiter Wiese/felder etc. anfangen. Kleine Lücken dürfen sein.. aber eine Kirche steht ja meist mitten im Ort. Es kommt dann darauf an, ob es sich bei dem "bißchen grün" um einen Platz handelt oder nicht.. Im Zweifel: Anleinpflicht.


    Bezüglich der Umfriedung und was alles als Umfriedung gilt, ist die Rechtsprechung sehr unterschiedlich. Manche Gerichte sehen eine große Straße als Umfriedung (= klare grenze) an, andere wiederum nicht. Es ist und bleibt schwierig!


    Auf Nummer sicher ist man wahrscheinlich nur mit nem angeleinten Hund in der Stadt und überall wo Bebauung ist und Ableinen auf freiem Feld und Wiese (wobei einem dann ja auch die Naturschutzgebiete einen Strich durch die Rechnung machen können)...
    Ich würde an deiner Stelle einfach mal abwarten, ob dich jemand vom Ordnungsamt anspricht. Zur Not zahlst du das Bußgeld von 15 € oder was auch immer und dann weißt du für die Zukunft Bescheid wie die Stadt es mit dem "Kirchberg" hält...


  • Punkt 2 beachten.


    Zitat

    2. In im Zusammenhang bebauten Ortsteilen


    Da sich die Kirche im bebauten Ortsteilen aufhalten wird, darfst du es nicht.

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