Preis "erwachsener" VDH-Hund

  • Ist auch meine Meinung - kommt auf den Einzelfall an.


    Also wenn Hund schon alles mögliche kann und/oder Titel hat bzw. anders erfolgreich "unterwegs" war - dann sind die 1000 Euro nicht zuviel - den der Besi hat ja dieselbe Summe schon als Welpe gezahlt und viel mit seinem Hund gemacht. Auch kommt es drauf an, warum der Hund abgegeben werden soll/muss.


    Wenn allerdings der Verdacht oder die Tatsache besteht, das Hund quasi in seinem ersten Jahr nichts bzw. nur das allernötigste beigebracht bekommen hat und/oder die Abgabegründe nicht nachvollziehbar sind bzw. die jetzigen Besis irgendwie "komisch" sind, dann würde ich auch nur maximal ein paar Hundert Euro zahlen.




    Allerdings sollte vielleicht auch der Züchter über die Abgabe Bescheid wissen und ggf. Auskünfte erteilen können. Zumindest würde ich das erwarten!


    Bei "meiner" Hunderasse ist es so, das wenn ab und an mal ein erwachsener Hund den Besi wechseln soll, geht das auch immer über den Züchter des Hundes. Der weiß über alles Bescheid und hilft auch oft mit geeignete neue Herrchen und Frauchen zu finden ;)

  • Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, das kommt immer auf die Situation und auf den Hund an.

    Mal ein krasses Beispiel: Ein Welpe kostet vielleicht um die 1000-1500€, er wird gekauft und zum Blindenhund ausgebildet. Anschließend wird er für um die 20.000€ verkauft.

  • Möglich ist das schon, vorallem bei Jagd- und Gebrauchshundrassen, die schon ausgebildet sind. Allerdings sind solche Hunde, die ich kenne, immer direkt vom Züchter gekommen, und haben auch weit über die 3000 € gekostet. Von Privatanzeigen würde ich die Finger lassen oder zumind. ein eigenes Bild vor Ort vom Hund machen. ;)

  • Leider kann nicht jeder Züchter einen Hund zurück nehmen. außerdem kann es sein, daß Welpenkäufer und Züchter die Weitergabe so abgesprochen haben.


    Sich von einem 1 jährigen Hund trennen zu müssen, kann viele Gründe haben und nicht nur den einen, sie kommen mit dem Flegel nicht mehr klar.


    Es kann Umzug sein, keine bezahlbare Wohnung mit Hund gefunden, es kann Arbeitslosigkeit sein, die finanziellen Mittel fehlen und es kann auch eine schwere Erkrankung, Unfall in der Familie gegeben haben.


    Soll die Familie für Schicksalsschläge "bluten"?


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Die TS meinte ja aber einen "Familienhund" wenn ich das richtig verstanden habe, also nix mit Prüfungen, Zuchthunde etc.


    Und da fände ich es auch seltsam, dass der Hund nicht zum Züchter zurück geht.


    Ich kenne das so, obwohl mein Hund nicht aus dem VDH kommt.
    Der Hund darf nicht irgendwo weiter verkauft werden sondern geht im Falle des Falles zum Züchter zurück. :???:

  • Danke Gaby für deine Antwort. Wieder was gelernt :smile:


    Ist wahrscheinlich Ansichtssache, aber geht nicht Platz vor Preis? Kann ich für einen normalen Familienhund (also ohne besondere Ausbildung o.ä.) dann den Preis verlangen, den ich beim Züchter gekauft habe?

  • Zitat

    Ich kenne das so, obwohl mein Hund nicht aus dem VDH kommt.
    Der Hund darf nicht irgendwo weiter verkauft werden sondern geht im Falle des Falles zum Züchter zurück. :???:


    Sicher, ich kenne das auch so.
    Aber sollte eine Wetervermittlung mit dem Züchter abgesprochen sein, finde ich das vollkommen okay.
    Nicht jeder Züchter hat die Kapazitäten oder die Zeit einen fremden Hund ins Rudel zu integrieren. Ein neuer Hund bedeutet oftmals für alle anderen Hunde auch einen Deut weit Stress.

  • Zitat


    Und da fände ich es auch seltsam, dass der Hund nicht zum Züchter zurück geht.


    Ich kenne das so, obwohl mein Hund nicht aus dem VDH kommt.
    Der Hund darf nicht irgendwo weiter verkauft werden sondern geht im Falle des Falles zum Züchter zurück. :???:


    Ihr wißt doch gar nicht, was mit dem Züchter abgesprochen wurde.


    Was heißt man darf den Hund nicht weiter verkaufen?


    Diese gut gemeinte Klausel in den Kaufverträgen ist nicht durchsetzbar.


    Wenn ich einen Hund gekauft und bezahlt habe, ist er mein Eigentum und ich kann ihn veräußern, wann und an wen ich will.


    Auch, das "Vorkaufsrecht" des Züchters kann man umgehen, in dem man einen Kaufpreis verlangt, den dieser gar nicht zahlen kann.


    Alles andere ist doch wilde Spekulation.


    Würde ich einen meiner Hunde verkaufen, bestimmte ich den Preis und liesse mit mir nicht handeln. Für mich würde jemand der das versucht, mit der Begründung ist ja kein Welpe mehr, ist ja "nur" Familienhund und kann auch nichts besonderes, von vornherein als Käufer nicht in Frage kommen.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Danke Gaby für deine Antwort. Wieder was gelernt :smile:


    Ist wahrscheinlich Ansichtssache, aber geht nicht Platz vor Preis? Kann ich für einen normalen Familienhund (also ohne besondere Ausbildung o.ä.) dann den Preis verlangen, den ich beim Züchter gekauft habe?


    Wir haben freie Marktwirtschaft und ich kann für einen Hund verlangen was ich will. Ob ich den Preis gezahlt bekomme, ist eine andere Geschichte ;)


    Ich finde den Preis für einen Hund mit VDH-Papieren angemessen.


    Gaby und ihre schweren Jungs


  • Ich sagte lediglich, dass ich das so kenne und da ich das sehr sinnvoll finde war ich der Meinung dass es grade im VDH auch eine übliche Sache ist.


    Und wenn ich dafür unterschreibe, dass ich den Hund nicht (ohne Rücksprache) weiter verkaufe, dann kann ich das auch nicht einfach tun.
    Ich hatte sogar mal nen Kaufvertrag bei nem Züchter vorliegen, bei dem ich dann mehrere tausend Euro Vertragsstrafe gezhalt hätte, weil ich den Hund nur unter diesen Bedingungen verkauft bekommen hätte.


    puderzucker, so hab ich das noch nicht gesehen.
    Kann natürlich durchaus sein, dass alles unter Absprache mit dem Züchter läuft.


    Das mit dem "Zurück zum Züchter" war nur das erste was mir beim Lesen der Frage in den Kopf geschossen ist ;)

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