Der VDH und die Qualzuchten

  • Zitat


    Der VDH kann selbstverständlich gegen die Ursprungsländer handeln - er hätte den Toy nicht aufzunehmen brauchen. Egal, was die Franzosen machen. Aber das Geld ist ja wichtiger und es könnten ja Kaufinteressenten vorhanden sein. Warum - frage ich mich - benutzt er seine "Macht" nicht, um Aufklärung zu betreiben, sich gerade auf die Fahne zu schreiben, dass er auf Gesundheit achtet.

    Zitat

    Aber sie einschränken kann, wenn er nur gewillt ist!


    Auch auf die Gefahr hin, daß mir jetzt Arroganz unterstellt wird, nochmal,

    der VDH ist nicht für die Rassenstandards verantwortlich.

    Verantworlich sind die Ursprungsländer oder Patronatsnehmer und bei beiden, die jeweiligen Rassehundezuchtvereine der verschiedenen Rassen.

    Der Standard wird von der FCI-Standardkommission geprüft, registriert und mit einer FCI-Nummer versehen.

    Kein Landesverband, der Mitglied der FCI ist, darf den Rassestandard ändern oder einschränken.

    Ach so, ich bin kein VDH-Verkäufer (was immer das auch sein soll).

    Übrigens verkauft der VDH keine Hunde. Die Beiträge, die die Rassehundevereine an den VDH zahlen, richten sich nach der Anzahl ihrer Mitglieder und nicht nach der Menge der gefallenen Welpen.

    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Kein Landesverband, der Mitglied der FCI ist, darf den Rassestandard ändern oder einschränken.


    Wie haben sie es denn dann geschafft mehrere Standarts zu ändern?
    Überzeugungsarbeit im Ursprungsland?

  • @ Gaby:
    Soviel ist klar. Aber der VDH könnte doch, wenn er denn wollte, die Rassezuchtverbände ausschließen deren Standards oder deren Auslegung unter "Qualzucht" fällt. Oder liege ich da falsch? (und ich hoffe, Ihr versteht das jetzt als freundliche Frage).

    Ach so, und arrogant war dieser Beitrag jetzt nicht.

  • Zitat


    Wie haben sie es denn dann geschafft mehrere Standarts zu ändern?
    Überzeugungsarbeit im Ursprungsland?

    Entweder das oder übergeordnete Instanzen, z. B. die Änderung des Tierschutzgesetzes, machten eine Novellierung dirch die FCI-Standardkommission erforderlich.

    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    @ Gaby:
    Soviel ist klar. Aber der VDH könnte doch, wenn er denn wollte, die Rassezuchtverbände ausschließen deren Standards oder deren Auslegung unter "Qualzucht" fällt. Oder liege ich da falsch? (und ich hoffe, Ihr versteht das jetzt als freundliche Frage).

    Ach so, und arrogant war dieser Beitrag jetzt nicht.

    Mara, ich will nicht Oberlehrerhaft klingen, aber Du meinst die Rassezuchtvereine. Verband ist der VDH.

    Nein, so lange das Tierschutzgesetz nicht eindeutig definiert was eine Qualzucht ist, kann nur appelliert werden. Ein Verbot durch einen Verband wäre vor Gericht zu kippen.

    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Also ist es möglich wenn klar wird, dass es sich bei den Zuchten um Tierschutzwidriges handelt?
    Dann aber auch nur in den Ländern, in denen das TierSchG klar definiert, dass es Tierschutzwidrig ist oder?
    Ich erinnere mich da an 'Ghost', den Mastino aus Indien, der etliche Championate gewonnen hat.. :mute:

  • Zitat


    Mara, ich will nicht Oberlehrerhaft klingen, aber Du meinst die Rassezuchtvereine. Verband ist der VDH.

    Nein, so lange das Tierschutzgesetz nicht eindeutig definiert was eine Qualzucht ist, kann nur appelliert werden. Ein Verbot durch einen Verband wäre vor Gericht zu kippen.

    Gaby und ihre schweren Jungs

    Danke für die Korrektur, ich werds mir merken.

    So langsam kommt die Diskussion in eine Richtung, die mir gefällt.

    Im Grunde sind dem VDH dann zumindest was die "Qualzuchten" aus dem Ausland betrifft weitgehend die Hände gebunden. Der VDH hat demnach kaum Möglichkeiten einen Rassezuchtverein auszuschließen. Wie sieht es mit der Aufnahme neuer Rassezuchtvereine aus? Muss auch hier nach dem Tierschutzgesetzt gehandelt werden oder kann der VDH hier frei entscheiden ob er die neuen Vereine aufnimmt oder nicht?

  • Zitat

    Also ist es möglich wenn klar wird, dass es sich bei den Zuchten um Tierschutzwidriges handelt?
    Dann aber auch nur in den Ländern, in denen das TierSchG klar definiert, dass es Tierschutzwidrig ist oder?
    Ich erinnere mich da an 'Ghost', den Mastino aus Indien, der etliche Championate gewonnen hat.. :mute:


    Der lief aber doch auf Crufts und nicht FCI oder? :???:
    Müsst ich nochmal nachlesen

    Ps für die die es interessiert ... Das ist Ghost http://pedigreedogsexposed.blogspot.de/2012/04/pedigr…dia-anyone.html

  • Ja, dann ist es möglich.

    Auch Aussteller aus dem Ausland hätten sich dann nach unserem, dem Rassestandard oder deren Auslegung, übergeordnetem TschG zu richten.

    Denke bitte an das Kupierverbot. Kein kupierter Hund darf in Deutschland mehr ausgestellt werden. Egal woher er stammt.

    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Deshalb meine ich ja: könnten die gegen solche Züchter etwas machen? Der Züchter züchtet in Indien und stellt weltweit aus (allegemein habe ich schon einige seehr fragwürdige Zuchten aus Indien gesehen). Was könnte man gegen solche Menschen tun? Nur verbote, die sich auf einzelne Länder beziehen?
    Und was mich auch intressiert: wer kontrolliert denn, inwieweit die Zuchtordnungen vom VDH eingehalten werden?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!