Einfach nur unfaßbar....
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Nur nochmal aus Interesse, Entschuldigung falls ich es überlesen haben sollte, wie groß ist denn die Hündin?
Unter Umständen kann es für sie ja wirklich böse ausgehen..Sie quetscht sich durch 15 cm breite Gitterstäbe...
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Also ich bin jetzt echt perplex! Monty ist in einem gesicherten Garten, kann da nicht abhauen, genauso wenig jemanden beißen ähnliches... und trotzdem ist er das lt. Gesetz ohne Aufsicht???
Das kann ja echt nicht sein! - Versicherung von ner Arbeitskollegin meint, das wäre von Fall, zu Fall verschieden und müßte näher geprüft werden... SUPER Aussage!
Die Hündin ist Mini!! Ich schätze so höchstens 30cm Schulterhöhe... also im Vergleich zu Monty echt klein!!!
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http://www.ra-kotz.de/tierhalterhaftung.htm daraus kannst Du auch Schlüsse ziehen.
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Ja, aber mir kreist da was mit Aufsichtspflicht im Kopf herum. Ohne das jetzt greifbar untermauern zu können - was, wenn irgend ein Kind in Deinen Garten rennt und da was passiert. Klar, da ist auch elterliche Aufsichtspflicht im Spiel... aber irgendwie...

Ich arbeite beim Anwalt. Ich krieg das raus. Hab ja auch einen Rüden und einen Garten.

Unser Garten ist immer abgeschlossen! Der Zaun ist ca. 1,80 mtr hoch! Wenn da ein Kind reinklettert, selber Schuld!
Soll ich jetzt Fort Knox aus meinem Garten machen??? -
Na also natürlich ist das in erster Linie die Sache des Hündinnen-Besitzers, das ist ja klar. Ich denke auch nicht, daß er Dir finanziell was kann, das meine ich gar nicht. Mit Schadenersatz etc. wird er auch nicht durchkommen. Jedenfalls nicht, wenn er es so beschreibt, wie es tatsächlich war. Beweisfrage halt. Wenn er es andersrum erzählt, isses natürlich blöd. Was sind das denn für Leute?

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Unser Garten ist immer abgeschlossen! Der Zaun ist ca. 1,80 mtr hoch! Wenn da ein Kind reinklettert, selber Schuld!Soll ich jetzt Fort Knox aus meinem Garten machen???
Auch dann bist du leider haftbar...
Hmm, ich frag mich, ob diese ungewollte Deckaktregelung `ne Einbahnstraße ist.
Schließlich ist sie auf Euer Grundstück gekommen und hat den lieben Monty ja quasi dazu verführt....
Und seitdem ist er halt im Verhalten anders.....
Eigentlich müsste es doch andersrum auch funktionieren, dass eben auch Rüdenhalter diesen Papagraphen für sich in Anspruch nehmen können.
Denn gewollt gedeckt hat Monty ja nun seiten seiner Halter nicht.... und es kam ja erst dazu, weil die Halter der Hündin trotz eines unzureichend gesichertem Grundstückszaunes allein im Garten liessen.
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Ich bin auch gerade perplex und kann mir nicht vorstellen, dass Du belangt werden kannst.
Ruf doch mal bei Deiner Versicherung an, was der sagt.Abgesehen davon, wenn die Hündin sich so angebiedert hat, wer weiß, wer da noch drüber gestiegen ist

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Nein, belangt werden kann Montys Seite bestimmt nicht. Aber das Problem ist halt die Beweissituation.
Was, wenn der Hündinnen-Besitzer sagt, Monty sei bei ihnen reingelaufen, streunerte rum, oder während eines Spaziergangs oder so?
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http://www.ra-kotz.de/tierhalterhaftung.htm daraus kannst Du auch Schlüsse ziehen.
Wo bei ICH es in dem Geschilderten Fall für i. O. gefunden hätte, wenn der Rüdenhatler das alles Zahlen hätte müssen, auch wieder MEIN persönliches Rechtsempfinden.

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Abgesehen davon, wenn die Hündin sich so angebiedert hat, wer weiß, wer da noch drüber gestiegen ist


Andererseits, wer so versessen auf Welpen ist und den Rüden nachsteigt, würde die auch auf Deibel komm raus austragen wollen - egal wie groß :/
Selbst wenn ich zahlen müsste, weil DIE in meinen Garten kam - wär mir die Gesundheit der Hündin schon wichtig. Die kann ja nix für ihre laschen Halter :|
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