Einfach nur unfaßbar....
-
-
Zitat
Jahaa, nur das Mitverschulden musst Du nachweisen! Das und genau das ist das Problem.
Die Hündin war in meinem abgeschlossenen Garten! Dafür gibt es Zeugen! - nicht Monty war auf Tour!
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Ich hab hier noch was: http://dejure.org/gesetze/BGB/840.html
Haftung mehrerer.(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein, im Falle des § 829 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet.
(3) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Dritte allein verpflichtet.
Das Problem m.M.n. ist, dass Monty allein im Garten war. Da könnte man wnn man denn will sagen, dass er da nicht unter Aufsicht stand.
Gegen mein Rechtsempfinden geht es auch. Nur ist die Gesetzgebung leider so.
.
-
Zitat
Aber wie kann der Hündinnenbesitzer jemand Belangen, wenn er doch selbst bei dem Deckakt (wenn denn geschehen) nicht dabei war??

Er weiß doch gar nicht, wem er ansprechen soll???

EDIT: Wir haben in unserer Haftpflichtversicherung extra den Passus "Ungewollter Deckakt" mit drin.
Da steht dann Aussage gegen Aussage, wenn Der jetzt daher kommt und behauptet Dein Rüde hätte seine Hündin gedeckt!?
Also immer abstreiten, dass man die Hündin jemals in der Nähe des Rüden gesehen hat.
Ansonsten, wo kein Kläger, da kein Richter.
-
Hey,
Zufällig wurde das Thema auch bei uns während der letzten Versammlung diskutiert( da ging es um einen umgekehrten Fall, also der Rüde ist aufs Grundstück gekommen und hat sogar einen anderen Rüden verletzt), unser Zuchtwart hat sich da intensiv mit beschäftigt und es ist wohl so, dass Rüdenbesitzer nur belangt werden können, wenn der HH fahrlässig gehandelt hat.
Wenn die Hündin also wirklich auf deinem Grundstück gedeckt wurde, trifft dich keine Schuld. -
Meinen Eltern hatten einmal genau dieselbe Situation mit ihrem damaligen Rüden. Die Hündin kam auf das Grundstück und zack war es passiert. Meine Mutter hat sie dann auch nach Hause gebracht und erzählt das unser Rüde sie wahrscheinlich gedeckt hätte und ihnen angeboten die Abtreibung zu übernehmen. Das hat die Besitzer reichlich wenig interessiert. Man muss sagen der Hündin ging es dort auch wirklich mehr schlecht als recht.
Nun gut meine Mutter musste schlussendlich nicht einen Cent zahlen, da die Hündin auf unser Grundstück eingedrungen ist und meiner Mutter das Angebot der Kostenübernahme für die Abtreibung gemacht hat.Wir durften uns aber einen Welpen aussuchen. Leider sind alle anderen 3 Welpen von einem Auto überfahren worden, als sie wieder mal mit der Mutter streunen waren.
Echt schlimm solche Leute.
Liebe Grüße
Julia
-
-
ZitatAlles anzeigen
Ich hab hier noch was: http://dejure.org/gesetze/BGB/840.html
Haftung mehrerer.(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein, im Falle des § 829 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet.
(3) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Dritte allein verpflichtet.
Das Problem m.M.n. ist, dass Monty allein im Garten war. Da könnte man wnn man denn will sagen, dass er da nicht unter Aufsicht stand.
Gegen mein Rechtsempfinden geht es auch. Nur ist die Gesetzgebung leider so.
.
DANKE, ich werd es mir in Ruhe zu gemüte führen.
Zum Glück muss ich die Gesetzgebung nicht immer verstehen!

Ich würd es auch absteiten, ganz ehrlich, soll er doch nachweisen das es Monty war
:lie: -
Zitat
Kann man das irgendwo nachlesen??? Ich kann mir das echt nicht vorstellen! Die passen nicht auf ihre läufige Hündin auf, machen das vielleicht mit Absicht, weil Sie baby`s wollen und ich soll/muß zahlen???
Is doch bei den Menschen auch so
Wenn du als Mann mit einer Frau "ungesichert" in die Kiste springst, die dir was von Pille erzählt, du darauf vertraust, sie aber nur schwanger werden will und dich sofort danach wieder sausen lässt, dann zahlst du auch mindestens 18 Jahre lang. 
Und das sogar auch, wenn diese Frau in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lebt und dich bewußt und eindeutig nur als Samenspender nutzt.
Für alles Tierische guck ich auch gleich mal nach... Aber gerecht ist nicht immer alles.

-
Jo, nur wenn die Welpen nach Monty aussehen bzw. auch nur einer nach Monty aussieht wird auch das schwierig....
-
Nur nochmal aus Interesse, Entschuldigung falls ich es überlesen haben sollte, wie groß ist denn die Hündin?
Unter Umständen kann es für sie ja wirklich böse ausgehen.. -
Zitat
Die Hündin war in meinem abgeschlossenen Garten! Dafür gibt es Zeugen! - nicht Monty war auf Tour!
Ja, aber mir kreist da was mit Aufsichtspflicht im Kopf herum. Ohne das jetzt greifbar untermauern zu können - was, wenn irgend ein Kind in Deinen Garten rennt und da was passiert. Klar, da ist auch elterliche Aufsichtspflicht im Spiel... aber irgendwie...

Ich arbeite beim Anwalt. Ich krieg das raus. Hab ja auch einen Rüden und einen Garten.

- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!