Einfach nur unfaßbar....
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Ganz ehrlich? Wenn das Grundstück so gesichert ist, dass dein Hund da nicht rauskommt, würde ich das auch nicht stärker sichern. Nicht, wenn dem Besitzer die läufige Hündin egal ist. Ich meine, die Tatsache, dass eine fremde, läufige Hündin in deinem Garten ist, ist schon schlimm genug. Aber die Reaktion des Besitzers ist ja wohl eindeutig. Ich würde noch einmal mit ihm sprechen. Oder lass doch mal eine Bekannte mit einem Rüden mal ganz theoretisch ihre Versicherung anrufen. Einfach mal hören, was die sagen. Und ansonsten würde ich mich normal verhalten und den Rüden höchstens reinholen, wenn er draußen wegen der Hündin am Rad dreht. Und ja, ich würde im Zweifelsfall abstreiten, dass die von meinem Rüden trächtig ist, dem Nachbarn keinen Cent zahlen und abwarten, ob der wirklich klagt und dann auch noch Recht bekommt.
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Zitat
Kann man das irgendwo nachlesen???
Der Frage schliesse ich mich an.
Bei den unterschiedlichen Hundegrössen und weil der Rüde soviel größer ist als die Hündin, würde ich mir auch heftigste Gedanken um die Gesundheit der Hündin machen.
LG, Chris
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Jahaa, nur das Mitverschulden musst Du nachweisen! Das und genau das ist das Problem.
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Gut! Danke...
Abessinierin.
Naja dann is das wohl so.
Kann man dann nur hoffen, dass die Hundhalterhaftpflichtversicherung in solch einem Fall den Betrag, der durch Schadensersatzanspruch entsteht, begleicht... -
Hast du denn mittlerweile erstmal bei deiner Versicherung angerufen und dort nachgefragt? Bevor man hier spekuliert, können die einem meist ganz genau sagen, was Sache ist und was nicht

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Zitat
Der Frage schliesse ich mich an.
Bei den unterschiedlichen Hundegrössen und weil der Rüde soviel größer ist als die Hündin, würde ich mir auch heftigste Gedanken um die Gesundheit der Hündin machen.
LG, Chris
Das sehe ich auch als das "größte" Problem an. Nur ich denke auch hier hat sie keine - Rechtliche? - Grundlage ein vorsorgliches Abspritzen oder so duchzuboxen? (Wo bei ich mich - wie in einem anderen Thread zu lesen ist damals bei meiner Hündin dagegen entschieden hab und zum Glück ja auch nix war wie der US damals zeigte) Sogesehen, ob der besitzer des Mädels das machen möchte, ist auch noch so ne frage
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Aber wie kann der Hündinnenbesitzer jemand Belangen, wenn er doch selbst bei dem Deckakt (wenn denn geschehen) nicht dabei war??

Er weiß doch gar nicht, wem er ansprechen soll???

EDIT: Wir haben in unserer Haftpflichtversicherung extra den Passus "Ungewollter Deckakt" mit drin.
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Zitat
Jahaa, nur das Mitverschulden musst Du nachweisen! Das und genau das ist das Problem.
Echt jetzt?
Wie oben schon geschrieben, es ginge halt gegen MEIN Rechtsempfinden, und damnach müsste man ja als Rüdenhalter schon vorsorglich Kastrieren, weil wenn HB aufgeht, Leine reist oder oder oder - einfach unfall, zufall wie du es immer nenne willst - dann bist du schon drann auch wenn der halter der Hündin einfach dasteht zu zusieht?
DAS find ich ja mal fies
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Zitat
Hast du denn mittlerweile erstmal bei deiner Versicherung angerufen und dort nachgefragt? Bevor man hier spekuliert, können die einem meist ganz genau sagen, was Sache ist und was nicht

Wenn ich mir die Möglichkeit offen halten will, mich "dumm" zu stellen, würde ich, wie oben gesagt, eine Bekannte mal theoretisch ihre Versicherung anrufen lassen und nicht meine eigene. Oder mich mal bei einem RA erkundigen.
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Gibt es denn da nicht noch andere Links, z. B. Gerichtsurteile zu - das trifft je mehr das Versicherungsrecht. Wieviel Sorgfalt ein Rüdenhalter auf dem eigenen Grundstück bei "illegal" eindringenden Hundedamen aufbringen muss, gibt der Versicherungslink ja nicht wirklich her.
LG, Chris
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