Sachkundenachweis
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Sachkundenachweis. Ein freundlicher Herr vom Ordnungsamt hat ganz offensichtlich was gegen uns und versucht uns jetzt das Lebenschwer zu machen. Wir haben einen Sachkundenachweis, Begleithundeprüfung usw.. Meine Eltern haben aber keinen Sachkundenachweis, Sie haben aber auch schon seit 25 Jahren große Hunde und laut Hundegesetzt § 11 Abs 4 müssen Sie das ja dann auch nicht.
Meine Frage ist jetzt, müssen Sie das selbst nachweisen?
Viele Grüße
schwetz
- Vor einem Moment
- Neu
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Hallo,
es muss ja irgendetwas vorgefallen sein, dass das OA auf Euch aufmerksam geworden ist.
Hat Euch jemand angezeigt? Hat der Hund gebissen oder was ist passiert?Was ist es für ein Hund und wer ist der Halter?
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Wenn ich mich recht erinnere steht drin, das man NACHWEISLICH seit mehreren Jahren große Hunde gehabt haben muss um den SKN nicht machen zu müssen. Wenn deine Eltern also Geburtsurkunden mit Rassen, oder Kaufverträge haben wo die Rassen drauf stehen, müsste es eigentlich gehen.
Ansonsten: Wohnst du noch bei deinen Eltern? Meines Wissens braucht nur einer der Familie den Nachweis und zwar der Halter. Es sei denn es handelt sich um die sogenannten Listenhunde.
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Das kann man meines Wissens nur wenn man es über die Hundesteuer nachweist.
Ist denn was vorgefallen?
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Erstmal vorgefallen ist nichts, aber es kann der frommste nicht in Frieden leben, wenns dem lieben Nachbarn nicht gefällt. Der Herr vom OA hatte aber schon vorher seine Meinung, da er meiner Frau die Worte im Mund rumgedreht hat und auch keine Wiederlegung zugelassen.
Wir wohnen mit meinen Eltern zusammen auf einem alten Bauernhof. Eine Adresse aber 2 Familien, der Hund meiner Eltern, ein Schäferhund, ist auch auf sie gemeldet. Sie benötigen also einen eigenen Nachweis.
Das mit der Hundesteuer habe ich auch schon gehört, aber muss man das dann selber belegen? Wer hat schon die Hundesteuerbescheide von 25 Jahren
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Kann man da nicht bei der Gemeinde nachfragen, ob die das nicht noch irgendwie in den Akten vermerkt haben? Vielleicht gibt es da noch was, womit ihr das belegen könnt.
Ganz ehrlich? Solche Nachbarn möchte man am liebsten :censored:
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Es reicht ein Lappen vom TA
Steht drauf laut Praxisunterlagen hält Frau/Herr XYZ seit 2926348 Jahren grosse Hunde laut Landeshundegesetz
So hab ich meinen "kleinen Schein" in Köln und Düren nachweisen können
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Ich hatte noch die Anmeldung meines ersten großen Hundes aus dem Jahr 2000, die hat als Nachweis gereicht, ansonsten geht auch eine Bescheinigung vom TA oder ein Kaufvertrag, aus dem die Rasse hervorgeht o.ä. und ja, ihr müsst das nachweisen...
LG
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Wir werden es mal mit der Bescheinigung vom Tierarzt versuchen.
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