NRW: Brut- und Setzzeit - vermehrte Kontrollen?!
-
-
Zitat
Hallo,
ich will ja nicht meckern...
auch wenn bei euch nicht kontrolliert wird bzw. es geduldet wird - es ist und bleibt aber eine Ordnungswidrigkeit, die Hunde während der B+S-Zeit ohne Leine laufen zu lassen.
Ich kann ja auch nicht gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstoßen, weil an irgendeiner Stelle nie kontrolliert wird.
Nur mal so am Rande.
Du weißt doch gar nicht welche Verordnungen es diesbezüglich bei uns gibt ^^ Aber selbst wenn es verboten wäre würde ich meine Hunde trotzdem laufen lassen, weil alles andere nicht artgerecht ist. Es geht darum das Wild zu schützen. Meine Hunde jagen nicht, also ist das Wild vor uns sicher.Und ja, ich verstoße gelegentlich auch gegen Verkehrsregeln ich böser Mensch.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier NRW: Brut- und Setzzeit - vermehrte Kontrollen?!* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Zitat
Du weißt doch gar nicht welche Verordnungen es diesbezüglich bei uns gibt ^^ Aber selbst wenn es verboten wäre würde ich meine Hunde trotzdem laufen lassen, weil alles andere nicht artgerecht ist. Es geht darum das Wild zu schützen. Meine Hunde jagen nicht, also ist das Wild vor uns sicher.Und ja, ich verstoße gelegentlich auch gegen Verkehrsregeln ich böser Mensch.
Ach quatsch,die Ampel war doch noch gelb!!! :winkgrin:
-
Zitat
auch wenn bei euch nicht kontrolliert wird bzw. es geduldet wird - es ist und bleibt aber eine Ordnungswidrigkeit, die Hunde während der B+S-Zeit ohne Leine laufen zu lassen.
nein. kann man generell so einfach nicht behaupten.
hier bei uns gibts überhaupt keine verordnung was brut- und setzzeit betrifft, die für hundehalter gelten würde.
also kann ein leinenloses laufen auch keine ordnungswidrigkeit sein. (ausser natürlich in gesondert ausgewiesenen gebieten - wie z.b. naturschutzgebiete ect.)
ist einfach so - dank unseres förderalismus - und auch dem "verordnungsrecht" der städte und gemeinden.
was in berlin gilt, muss nicht unbedingt in köln gelten, oder in münchen oder in "hinterhuglhapfing".
ein bundesgesetz, dass regelungen für hundehalter in der brut und setzzeit enthält, ist mir nicht bekannt.
-
finde es schade das damit so larifari umgegangen wird, nach dem Motto hier guckt eh keiner. Auch bekommt man das manchmal gar nicht mit ob der Hund wildert oder nicht. Ich hab letztes Jahr 4 Marderbabys aufgezogen, eins wurde mir von Leuten gebracht die mit ihrem Hund Gassi sind. Hund schnüffelt an einem Baumstamm 2m abseits des Weges, ein Marder springt herraus. Hund schnüffelt weiter am Baum, Leute finden dann dort ein Marderbaby was die Mutter in Panik dann zurück gelassen hat. Mir gehst nicht in den Kopf wie egoistisch manche sind. Selbst wenn es nicht verboten ist, ich finde es gehört sich so. ich könnt ja auch in ein land ziehen wo Sklaverei erlaubt ist trotzdem würde ich dort keine Sklaven halten, weil es einfach nicht richtig ist.
LaBella wo kommst du den her?
-
bundesland: bayern
regierungsbezirk oberbayern
region: chiemgau.
kreis: traunstein
noch fragen?
-
-
Ich halte mich auch nicht (überall) daran. Paco bleibt auf den Wegen im Wald, hier am Damm werde ich ihn anleinen weil er da doch gerne mal ins Wasser springt und so Tiere aufschrecken könnte. Also darf er im Wald laufen.
Würde er jagen oder stöbern gehen würde ich ihn natürlich selbstverständlich an die Leine nehmen.
-
Es gibt in NRW keine Regelung zur Leinenpflicht die speziell die Brut-und Setzzeit betrifft.
Es gelten einfach die Regeln, die immer gelten.
-
Hallo
Soweit ich weiß wird die Brut und Setzzeit von den Gemeinden geregelt, also ob Anleinpflicht oder nicht. Da wo ich mit Hund laufe gilt Anleinpflicht in der Zeit vom 1.März bis 15. Juli. Die Zeitspanne kann also auch unterschiedlich geregelt sein.
Wobei Shila an Feldern mit hochstehender Frucht (Getreide, Mais) angeleint bleibt, bis die Felder abgeerntet sind. Da ist mir zu viel Wild drin.
VG Yvonne
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!