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Mietsachschaden: Versicherer lehnt Schaden ab
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Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Mein Hund war letzten Donnerstag von ca 12oo bis 14.30 Uhr allein. In der Zeit habe ich Ihn wie immer in den Küchen/ WOhnbereich gesperrt. Ich weißn nicht warum, aber er hat total randaliert, hat mir das an der Tür liegende Antennkabel mehrfach durchgebissen, hat an den Türen gekratzt und geknabbert, die Tapete teilweise abgerissen und auch am PVC-Boden genagt. Er hat so etwas vorher seit 3 Jahren noch nie gemacht. Nicht ein teil kapputt gemacht oder so.... das ist das erste mal... freitag, gestern und heute hat er wieder null gemacht....
Da ich selbst in der Versicherungsbranche tätig bin weiß ich das die Antennkabel generell ausgeschlossen sind.
Somit habe ich nur die 2 Türen, die Tapete und den PVC-Boden (alles war bereits vorab in der Wohnung also vom vermieter eingebracht) Schaden an meine Versicherung gemeldet. Ich hatte damals extra darauf geachtet das das Mietsachschäden eingeschlossen sind, und es wurde mir vom Makler auch erklärt das es für solche Sachen gedacht ist.Nun sagt die Versicherung aber das es sich hierbei um einen Eigenschaden handelt ... ich zitiere den Makler:
"Allerdings handelt es sich nach Rücksprache mit der Generali um einen Eigenschaden,
die Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden gegen Dritte !Das bedeutet, wenn Dein Hund die Wohnung eines anderen zerstört.
Laut Generali ist es eigenverschuldenen wenn der Hund die eigene Wohnungseinrichtung zerstört,
bzw. falsche Haltung."Ich bin aber der Meinung sie muss leisten. Es sind ja praktisch die Sachen des Vermieters die der Hund zerstört hat.
Und falsche Haltung ist meiner Meinung nicht, wenn man den Hund mal 2,5 Stunden am Tag allein ist!Kann mir jemand helfen? Bzw hat jemanden schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt???
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27. Februar 2012 um 16:17
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Mietsachschaden: Versicherer lehnt Schaden ab - Vor einem Moment
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Ich würde mich da ggf mal bei nem Anwalt erkundigen.
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Hi,
ich kenne es aus meiner Zeit in der Versicherungsbranche so, dass als Mietschäden höchstens die festverbundenen Teile als Mietsache angesehen würden. Wären in deinem Fall also die Türen - Tapete und Teppichboden ist kein festverbundener Teil der Mietsache und somit nicht ersatzpflichtig.
Ich würde mich an deiner Stelle nochmal mit der Versicherung direkt in Verbindung setzen - es ist ja nicht selten, dass Schadenersatzansprüche erstmal pauschal abgewiesen werden.
LG Birgit
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eigentlich müsste in deinem vertrag (im kleingedruckten) genau drinstehen, WAS versichert ist.
ist zumindest in meinem vertrag so. bei mir stehen türen, türrahmen, feste bodenbeläge, kanten, mauern, fenster inkl. fensterrahmen und glas, (heizungs)rohre - also alles was "fest" ist, mit drinnen.
nicht drinnen sind einrichtungsgegenstände wie einbauküchen, sonstige möbel, lose teppiche usw.
aber: das ist in jedem vertrag anders - also genau lesen, was in der versicherung inbegriffen ist!
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Ja, in den Bedingungen steht nur das keine Schäden versichert sind die durch Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung entstanden versichert sind.
Und habe gestern die Ablehnung bekommen, darin steht, da ich den Hund allein gelassen habe stellt dies eine übermäßige Beanspruchung dar, und ist somit nicht versichert.
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Trägt sowas nicht die Hausratversicherung ?
Ich dächte, alles was in der eigenen Wohnung an Schäden auftritt, da ist die Hausrat zuständig *nachdenk*.Haftpflicht kommt nur zum tragen bei Schäden an anderem Eigentum.
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Hallo,
steht denn in den Versicherungsbedingungen etwas davon, dass Schäden, die während der Abwesenheit des Hundehalters/Besitzers entstehen, ausgeschlossen sind?
Im Umkehrschluß bedeutet das doch, dass die Versicherung nur leisten würde, wenn dein Hund während deiner Anwesenheit die Tür und den Türrahmen zerstört hätte.
Da solltest Du wirklich nachsetzen und ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?Viele Grüße aus HH
Silke -
Ich hatte das auch mal - Herr Hund hat beim Alleinesein den Teppichboden aufgeknüpft (hat ihm wohl wie mir nicht gefallen
).Von der Versicherung kam ein "Gutachter", hat den Schaden ausgemessen und beurteilt.
Dann kam das SChreiben der Versicherung, wie viel von dem Schaden übernommen wird. Da wurde aber auch berücksichtigt, wie alt z. B. der Teppich war (Abnutzung wird verrechnet). Da der Teppich schon recht "alt" war,
wurde mitgeteilt, dass wir wegen dem Rest den Vermieter (da ja eh in dem Zustand, in dem eine Auswechselung nötig wäre) ansprechen sollten bzw. selbst zahlen.Die Versicherung wusste, dass es passiert ist, weil der Hund MAL alleine daheim war - nur wenn das über mehrere Tage passiert wäre, hätten die sich bestimmt wegen "widrigen Umständen" (als Hund kann wohl nicht alleine bleiben ohne etwas kaputt zu machen) etwas gesträubt.
Ich würde nochmal nachhaken bei der Versicherung......
LG
Bine -
Zitat
Trägt sowas nicht die Hausratversicherung ?
Ich dächte, alles was in der eigenen Wohnung an Schäden auftritt, da ist die Hausrat zuständig *nachdenk*.Haftpflicht kommt nur zum tragen bei Schäden an anderem Eigentum.
Die Tür und der Türrahmen gehören zur Wohnung, und sind somit Eigentum des Vermieters. Als Hausrat gilt eigentlich nur das Inventar der Wohnung, also Möbel, Kleidung, Gardinen, elektrische Geräte, Handtücher, Bettwäsche, Bücher, CDs und DVDs usw. Halt alles das, was man selbst angeschafft hat und bei einem Umzug auch wieder mitnimmt.
Viele Grüße aus HH
Silke -
Zitat
Die Tür und der Türrahmen gehören zur Wohnung, und sind somit Eigentum des Vermieters. Als Hausrat gilt eigentlich nur das Inventar der Wohnung, also Möbel, Kleidung, Gardinen, elektrische Geräte, Handtücher, Bettwäsche, Bücher, CDs und DVDs usw. Halt alles das, was man selbst angeschafft hat und bei einem Umzug auch wieder mitnimmt.
Viele Grüße aus HH
Silke
Ok ... dann müsste eigentlich die Haftpflicht zuständig sein. - Vor einem Moment
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