Darf der Vermieter unseren Hund rausschmeißen?
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Zitat
Hi,
Naja, solange ein triftiger Grund vorliegt, kann der Vermieter die Abschaffung verlangen. Ein triftiger Grund kann ja z.B. die Allergie eines anderen Hausbewohners sein (muss also nicht am Hund liegen!) und schon ist die Erlaubnis weg.
Klar, ohne triftigen Grund gehts nicht. Aber der kann ja schneller kommen als man meint.lg,
SanneSorry, aber das glaube ich nicht.
Wenn ich im Mietvertrag stehen habe, dass ich beispielsweise 2 Hunde halten darf, dann kann der Vermieter diese Erlaubnis nicht widerrufen. Außer, er hat diese Erlaubnis unter dem (Widerrufs)-Vorbehalt erteilt, der besagt, dass die Hunde weg müssen, sofern es Probleme gibt.
Viele Grüße
Doris
- Vor einem Moment
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Hallo,
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Das glaub ich irgendwie nicht, dass das so einfach geht.
Hab ja ne große Hausverwaltung und da würde das nicht so einfach gemacht werden. Ich denke das wird erstmal über persönliche Gespräche geregelt, gerade weil es nicht so einfach geht die abschaffung zu verlangen.
Schließlich gibts bei solchen Dingen wie Beschwerden ja mindestens 2 Parteien.Ausserdem muss es auch erstmal eine Abmahnung geben. So von heute auf morgen zu verlangen das der Hund der schriftlich genehmigt wurde, wieder abgeschafft werden soll. Das Glaub ich einfach nicht.
Das der vermieter die abschaffung verlangen kann, das denke ich schon. Aber nicht von heut auf morgen, nicht einfach so. Auch nicht Aufgrund von Beschwerden.
So wie es meine Hausverwaltung macht denke ich ist das alles irgendwo im Rahmen. Wenn es Beschwerden gibt werden diese überprüft. Wie zb.: Verschmutzung des Hausflurs, Dauerbellen... .
Das ist ein Grund für ein Abmahnung. Aber nicht fürs Abschaffen. Wenn diese Probleme nicht behoben werden können trotz Schriftlicher Abmahnung, dann ist das ein Grund die Abschaffung zu verlangen.Aber einfach so von heut auf morgen, wenn man ne schriftliche Genehmigung hat, die man vor Gericht vorzeigen kann... Ne das geht doch nicht. Dann wär man ja den Launen eines Vermieters völlig ausgeliefert.
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wir hatten hier vor ein paar jahren den fall,das der zuerst geduldete hund weg musste,weil er leute angegangen ist z.b.auch meine kinder.hunde sind bei uns solange geduldt,bis sie auffällig werden oder sich mehere mitmieter beschweren. wegen lärm kann es natürlich auch sein,wenn z.b. der hund stundenlang bellt.mir ist das aber klar gewesen,bevor ich mir einen hund in die wohnung geholt habe.zum glück haben meine nie gebellt oder waren aggresiv
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hallo, ich würde auch auf jeden fall dazu raten einen hund, und sei es auch nur übergangsweise, mit in den mietvertrag aufzunehmen.
desweiteren finden sich im netz einige gerichtsurteile auf die man sich im zweifelsfall berufen könnte.
demnach ist es zum beispiel älteren leuten nicht zuzumuten ihr leben allein zu verbringen. die haltung eines hundes wurde in diesem fall gerichtlich erlaubt und musste trotz untersagung geduldet werden. im sinne des allgemeinen gleichstellungsgesetzes hat demnach eigentlich jeder die möglichkeit sein leben in der wohnung selbstbestimmt zu gestalten. aus gründen der lebensqualtität, solange keine gefahr oder andauernde belästigung durch das tier ausgeht, dürfte demnach jeder (außer vorbestraft und gefahrenhund etc.) einen vierbeiner halten. -
Mir fällt grad noch ein. was wichtig sein könnte.
In meiner ersten eigenen Wohnung hatte ich die Mündliche zustimmung einen Hund zu halten. Da hatte ich noch keinen Hund, aber habs direkt gesagt das mir einen Hund zulegen werde. Mein vermieter war eine privat Person. Es lebten schon 2 Hunde im Haus.
Mein Vermieter hatte aber nicht mehr alle Tassen im Schrank, ein Horror Vermieter wo jeder Mieter nur mit hilfe des Mierbundes gut rauskam, aber Kaution hatte kaum wer wiederbekommen. Da der jeden der Auszog vor Gericht gezogen hat und schon bekannt war bei den Richtern.Trotzdem gabs immerwieder Streit wegen meines Hundes. Obwohl es Mündlich alles abgemacht war und Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt gewesen ist.
Nur diese extra genehmigung für Hunde hät ich mir dennoch am besten direkt schriftlich geben lassen sollen obwohl ich noch keinen Hund hatte.Dann wären mir paar Diskusionen und Gespräche beim Mieterschutzbund und später vor Gericht wohl erspart geblieben.
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Der Vermieter kann seine Erlaubnis zurückziehen wenn:
- eine Gefahr durch Hunde für Nachbarn besteht oder die Nachbarn extreme Angst vor dem Tier haben
- der Hund ständig bellt (Lärmbelästigung)
- Geruchsbelästigung
- ständige Verschmutzungen im Hausflur und TreppenhausDann kann der Vermieter den Mieter abmahnen. Ändert sich danach nichts an der Situation kann der Vermieter die Abschaffung des Tieres verlangen.
...haben auch gerade Probleme hier mit unseren Vermietern

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Hi,
Hab da mal was gefunden:
"In der Praxis am problematischsten ist der Widerruf einer einmal erteilten Tier-haltungsgenehmigung bzw. dort, wo keine Genehmigung erforderlich ist, das Verbot einer bereits ausgeübten Tierhaltung. Dies ist dann zulässig, wenn es durch das Tier zu Störungen und Belästigungen der Mitbewohner oder der Nachbarn kommt (AG Hamburg-Wandsbek, Urt. v. 23.10.90, Az. 716c C 114/90, WM 1991, S. 94; AG Hamburg-Altona, Urt. v. 26.9.89, Az. 316a C 97/89, WM 1989, S. 624)."
Quelle: http://www.geraldgroos.de/downloads/der-…mietwohnung.pdf (S. 8)
-> Wenn es also zur Störung oder Belästigung von Mitbewohnern/Nachbarn kommt, darf die Genehmigung widerrufen werden. Egal in welcher Form sie war. Auch wenns ne schriftliche Genehmigung ist und auch wenn im Mietvertrag steht "Hundehaltung erlaubt".
Eine Störung oder Belästigung kann leicht entstehen, ganz zweifelsohne entsteht sie wenn ein anderer Mieter eine starke Allergie hat.
Gelegentliches Bellen tagsüber zählt z.B. laut den meisten Urteilen nicht als Belästigung. Ist wohl Lärm im normalen Rahmen, wie man das in einer Mietwohnung erwarten kann.Dagegen ist z.B. wiederholte Beschmutzung des Hausflurs oder freies Laufen des Hundes im Hausflur schon ein Grund. Da muss der Vermieter aber zuerst mahnen.
In meinem Beispiel mit der Allergie kann der Vermieter sehr wohl die Abschaffung/den Auszug verlangen und ist damit im Recht!
Ist halt einfach das Risiko bei Hundehaltung in der Mietswohnung. Ich denke aber, in den allermeisten Fällen gibt es keine Probleme. Wir wohnen jetzt auch schon mit Hund in der zweiten Wohnung und es gab nie Beschwerden oder Probleme.Der andere Aspekt ist, dass ein Vermieter immer irgendwie einen Grund finden wird, wenn er einen Mieter wirklich loswerden will. Oder dem Mieter zumindest das Leben zur Hölle machen kann. Besser wäre es immer, wenn man durch die Hundehaltung oder durch andere Dinge nicht negativ auffällt.
lg,
Sanne -
Ich wohne in einem 9 Parteien Haus, alles Eigentumswohnungen.
Wohnen tun hier teilweise Eigentümer, teilweise Mieter...(u.a. ich).Als ich einzog, lebte schon ein Hund im Haus, ein Jack Russell (wie ich später erfuhr, ausnahmsweise, weil einer der Wohnungseigentümer bei Fertigstellung des Hauses auch mit einem Hund einzog - und das, obwohl die Eigentümergemeinschaft Haustierhaltung nicht wollte, also war das damals schon die erste Ausnahme).
Als ich dann überlegte, Cora zu mir zu nehmen, hat erst mein Vermieter schriftlich zugestimmt (auch weil das Tierheim drauf bestand!), danach habe ich von den Nachbarn im Haus mein OK eingeholt. Keiner war dagegen, einige sagten sogar: "Naja, gleiches Recht für alle, die unten haben ja auch einen Hund"...
also die dritte Ausnahme von der Hausordnung (und was im Mietvertrag steht, weiss ich ehrlich gesagt grad nicht, aber ich kann mich nicht erinnern, dass Tierhaltung da ausdrücklich verboten ist.Kann auch die nächsten TAge nicht nachsehen weil ich bei meinem Freund weit weg von zuhause bin)
Dann ein Jahr später zog eine Mieterin aus und der Eigentümer der Wohnung kam, um seine Bude für den nächsten Mieter zu renovieren.... irgendwie war der wohl schon Jahre nicht mehr im Haus, denn er war ENTSETZT, dass in dem Haus 2 Hunde wohnen (hat wohl Cora vom Balkon aus im Garten liegen sehen - ich habe nämlich eine der zwei begehrten EG Wohnungen mit Rasenfläche :-)) und den JAck Russel unten konnte er bellen hören....
Zwei Wochen später kam ein Brief von der Hausverwaltung.... Es sei ja EIGENTLICH Haustierhaltung verboten und die derzeit im Haus befindlichen Hunde seien alle Ausnahmen... es hätten sich aber nun MEHRERE Nachbarn beschwert, dass die Hunde im Garten pinkeln (Cora nur ihr spätes Abendpipi und wenn sie mal Stunden im Garten war, dann auch - aber da konnte ich ihr ja keinen Pfropfen drauftun...), und man möchte, dass "nach Ableben der im Moment im Haus lebenden Hunde keine Neuen angeschafft werden" (ja klar, aber die tausend Nachbarskatzen, die freilaufen und den Garten vollk**ken, die scheucht ja auch keiner weg....)naja... ich traf einen der Nachbarn von denen ich genau wusste, dass er hintenrum gehetzt hatte und sagte ihm zu dem Thema: "nunja, ihr habt ja alle verdammtes Glück, dass mein Hund todkrank ist. Bald stirbt sie und dann habt ihr zumindest einen los..." der guckte mit offenem Mund ziemlich blöd aus der Wäsche und sagte nie wieder was...
Obwohl mein Vermieter ganz schelmisch und mit Augenzwinkern meinte, ich sollte mir doch einfach einen neuen Hund holen, der genau wie meine Cora aussieht, und vielleicht merkt es ja keiner, war ich doch sehr traurig. Denn ich war so enttäuscht von einigen Nachbarn, die nie was zu mir sagten, aber hintenrum bei der Hausverwaltung gemeckert haben (und meine Cora war ein Lamm zuhause. Nie gebellt, keinen angepöbelt, war im Flur immer auf Abstand...aber ihr "Fehler" war es, ein großer schwarzer Hund und dazu noch ein Rotti zu sein....).
ich hoffe nun sehr, der Jacky unten im Sousterrain wird STEINALT! Ich hätte wahrscheinlich schon wieder ein Fellnäschen, wenn ich diese Situation nicht hätte. Aber es ist mir auch ehrlich gesagt zu anstrengend, das irgendwie rechtlich durchzusetzen, weil die ganze Sache doch ziemlich unstrukturiert und weniger akkurat von Statten ging... wenn es so einfach wäre, eine nette EG Wohnung mit kleinem Garten zu finden, in der auch große Hunde erlaubt sind, wäre ich längst umgezogen... aber das ist bei mir in der Gegend irgendwie kaum realisierbar

JEtzt frage ich mich allerdings: Wenn im Vertrag nix steht, die Eigentümergemeinschaft aber ein Tierhaltungsverbot beschlossen hat (und ich denke nicht einstimmig, siehe mein Vermieter ;-)), was ist rechtlich bindender???? Hm... :??? Hat da einer von Euch irgendwelche Kenntnisse??? Wäre grad echt mal interessant
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Hi,
Völlig unabhängig von der rechtlichen Situation würde ICH an deiner Stelle in dieser Situation nicht versuchen, die Hundehaltung irgendwie durchzudrücken.
Das schafft doch nur böses Blut und wenn es die Eigentümer nicht wollen, würde ich das nicht versuchen durchzusetzen.Ich denke wenn du intensiv suchst wirst du sicher auch eine andere Wohnung finden wo die Hundehaltung erlaubt ist!
Ich wohne in München und wir sind vor einem Jahr umgezogen und haben auch eine Wohnung mit Garten gefunden, in der wir sogar zwei Hunde halten dürfen. Der Mietmarkt hier ist auch übel. Es geht also immer irgendwie
lg,
Sanne -
also wir vor fast 30 jahren in ein 12 parteien haus zogen war die regelung ,das wenn die anchbarn ihr ok gaben,hund o. katze erlaubt waren.
unsere vermieter waren selbst hundehalter.
unsere erste katze zog ein als wir dort 3 jahre gewohnt haben.von da an gab es bei uns die ganzen 22 jahre die wir dort wohnten katzen(ebenso bei 3 weiteren nachbarn).
wir hatten einen kleinen garten hinternm haus und dort zogen später dann kaninchen,hühner u. meerschweinchen ein.unser direkter gartennachbar fand das garnicht gut und hat uns von da an das leben schwer gemacht.
wir hatten immer alles pikpbello sauber,aber das queiken der schweinchen hat ihn gestört.dabei lief bei ihm pausenlos das radio u. zwar so laut das man es in allen gärten hören konnte.vor 8 jahren zogen wir dann auf einen ehemaligen bauernhof.dort gab es pferde,hühner,enten u. einen jagdhund.
unsere tiere .. kein problem,platz wäre ja genug.
endlich konnten wir an einen hund denken,dies war schon jahrelang unser wunsch... dachten wir...
unsere vermieter gefragt(waren die eltern einer damals guten freundin u. wir hatten einen guten draht zu den alten leuten).
sie gaben ihr ok.
einen hund hatten wir schon ausgesucht(ein bekannter hatte gerade welpen u. mein mann hat immer gesagt ,wenn einen hund dann einen jungen von tina,so hieß die hündin)
einen tag später stand dann die vermieterin bei uns vor der tür u. teilte uns mit das sie doch keinen hund auf dem hof möchten,sie hätte ihre kinder gefragt und die hätten ihr abgeraten das zu erlauben.wegen eventueller schäden die ein hund verursachen könnte.
wir haben dann später noch einmal das gespräch gesucht,meine tochter hat bitterlich geweint und so bekamen wir dann doch das ok.... kurze zeit später rief mich meine freundin an und hat mich am telefon nieder gemacht ,so nach dem motto was wollt ihr denn mit einem hund,habt doch schon die anderen tiere.abends haben wir dann familienrat gehalten und uns gegen den hund entschieden.dem hund zliebe... es hätte mir das herz gebrochen,hätten wir ihn wegen irgendeiner laune unserer vermieter ,wieder abgeben müssen.
als wir dann vor 4 jahren unser haus gekauft hatten ,eingezogen waren und es einigermaßen wohnlich hier war,kam der gedanke an einen hund wieder.
seit jan. 09 begleitet uns nun ein hütehundmischling aus dem tierschutzhier kann uns keiner mehr reinreden...
es gibt ein haus mit großen garten und in unserer strasse 8 hunde.heute denken wir oft das es gut war ,das wir uns damala gegen den hund entschieden haben.
wer weiß wozu es so gut war.lg kirsten
- Vor einem Moment
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