Darf der Vermieter unseren Hund rausschmeißen?
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Ohne die schriftliche Genehmigung des Vermieters würde ich mir nie einen Hund holen.

Edit: Und auch hier gilt: Seriöse Tierschutzorgas oder Züchter werden auf diese schriftliche Erlaubnis bestehen!
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Hi,
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Edit: Und auch hier gilt: Seriöse Tierschutzorgas oder Züchter werden auf diese schriftliche Erlaubnis bestehen!
naja, dann war die Tierschutzorga nicht seriös, wo meine Hunde her kommen
nein, aber ich würde es zu meiner Sicherheit wollen
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naja, dann war die Tierschutzorga nicht seriös, wo meine Hunde her kommen
Wenn sie sich die schriftliche Erlaubnis nicht hat zeigen lassen, dann war sie aus meiner Sicht nicht seriös
Ich will doch schließlich nicht, dass der Hund zurückkommt, wenn der Vermieter seine Meinung ändert. Und ich würde auch meinen Hund nicht deshalb abgeben oder umziehen wollen. Kann gut gehen, aber eben auch nicht.Viele Grüße
Doris
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Wenn sie sich die schriftliche Erlaubnis nicht hat zeigen lassen, dann war sie aus meiner Sicht nicht seriös

naja, du musst es ja wissen
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Musste diese Schriftliche Bescheinigung auch Vorzeigen. Ohne hät ich meinen Rüden nicht vom Tierheim bekommen.
Ob das ein Zeichen von Seriösität ist weiß ich nicht. Es gab bei mir weder Vor noch nachkontrolle. Aber es ist ne absicherung, das der Hund nicht nach wenigen Tagen zurück kommt, weil der Vermieter sich beschwert hat.
Wegen diesem Grund stehen viele Hunde in Zeitungen zur abgabe... . -
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naja, du musst es ja wissen

Das hat nichts damit zu tun, dass ich es ja wissen muss ;-)
Aber Du liest es hier doch selbst oft genug, wie oft Hunde plötzlich weg müssen, weil es Probleme gibt.
Ohne schriftliche Erlaubnis landen diese Hunde wieder im Tierheim oder bei der Tierschutzorga.
Diesen Rückläufer-Grund kann ich vermeiden, wenn ich mir die schriftliche Erlaubnis geben lasse.Viele Grüße
Doris
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Hi,
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Ich will doch schließlich nicht, dass der Hund zurückkommt, wenn der Vermieter seine Meinung ändert. Und ich würde auch meinen Hund nicht deshalb abgeben oder umziehen wollen. Kann gut gehen, aber eben auch nicht.Naja, die schriftliche Erlaubnis heißt nicht, dass der Vermieter seine Meinung nicht ändern kann

Aber natürlich ist es wichtig, dass der Vermieter erstmal zugestimmt hat und dafür ist ne schritliche Bestätigung schon sinnvoll.
Meine Hündin ist von BC in Not und da wurde zwar nachgefragt, ob wir die Erlaubnis haben, herzeigen musste ich sie aber nicht.Generell gilt, dass ein Vermieter seine Erlaubnis jederzeit widerrufen kann, egal ob zuvor mündlich oder schriftlich die Haltung erlaubt war.
In diesem Fall hier sehe ich das so: Es ist schon ein bisschen doof, wenn man keine schriftliche Erlaubnis bekommt, aber offenbar hat der Vermieter ja mündlich zugestimmt und es gibt dort auch noch andere Hunde.
Ich persönlich würde mir in dem Fall einen Hund zulegen, wenn ich
1. bereit wäre umzuziehen, falls mir der Hund wieder verboten wird und ich
2. jemanden wüsste, der den Hund im Notfall bis zur Anmietung einer neuen Wohnung vorübergehend aufnehmen könnte. Oder es finanziell stemmen könnte, den Hund so lange zu einem Hundesitter zu tun.-> Allerdings würde ich das in einer Mietwohnung immer beachten, denn rein rechtlich betrachtet ist in diesem Fall die schriftliche Bestätigung auch nicht mehr wert als die mündliche Zusage (auch der Vermieter hat ja keine Lust drauf den Hund mündlich zu erlauben und dann nach ein paar Wochen Stress mit dem Mieter zu bekommen weil er ihn doch wieder verbietet) und auch mit schriftlicher Erlaubnis kann es jederzeit passieren, dass der Vermieter seine Erlaubnis zurückzieht.
Nachtrag:
ZitatAber Du liest es hier doch selbst oft genug, wie oft Hunde plötzlich weg müssen, weil es Probleme gibt.
Ohne schriftliche Erlaubnis landen diese Hunde wieder im Tierheim oder bei der Tierschutzorga.
Diesen Rückläufer-Grund kann ich vermeiden, wenn ich mir die schriftliche Erlaubnis geben lasse.Wie oben geschildert macht das eigentlich keinen Unterschied. Gibt es wirklich Probleme, Nachbarn beschweren sich etc. kann der Vermieter die Erlaubnis so oder so zurückziehen.
Um sowas WIRKLICH zu vermeiden, dürfte man nur noch an Leute mit Eigentum vermitteln und das wäre dann auch reichlich realitätsfremd...lg,
Sanne -
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Generell gilt, dass ein Vermieter seine Erlaubnis jederzeit widerrufen kann, egal ob zuvor mündlich oder schriftlich die Haltung erlaubt war.
Hast Du dafür eine Quelle?
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Hi,
Naja, solange ein triftiger Grund vorliegt, kann der Vermieter die Abschaffung verlangen. Ein triftiger Grund kann ja z.B. die Allergie eines anderen Hausbewohners sein (muss also nicht am Hund liegen!) und schon ist die Erlaubnis weg.
Klar, ohne triftigen Grund gehts nicht. Aber der kann ja schneller kommen als man meint.lg,
Sanne -
Naja, soo einfach ist das mit dem Widerruf - theoretisch - nun auch wieder nicht.
Es müssen triftige Gründe vorliegen.
Selbst wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Möglichkeit des Widerrufs der Tierhaltung vorgesehen ist,
wäre der Widerruf nur dann rechtens, wenn der Vermieter triftige Gründe hat, seine Zustimmung zur
Haustierhaltung zu widerrufen. Dass ein Hund gelegentlich bellt, wäre kein solcher Grund. Wenn aber
der Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt, könnte ein Widerruf gerechtfertigt sein.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 5 Ss OWi 476/89Hier leider ohne Angaben der Urteile/Aktenzeichen/Gerichte
http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php#Allerdings, solche "triften Gründen" sind halt auch mal schnell geschaffen, ohne dass sie wirklich vorliegen

Wer Gründe finden will, der findet welcheEdit Sanne war schneller
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