Mein Hund wurde gebissen - wie weiter vorgehen?

  • Mir wurde damals gesagt, wenn beide Hunde frei laufen, nimmt jeder auch das Risikos in Kauf, das sowas passieren kann. Deswegen bekommt jeder eine Teilschuld und die Kosten werden geteilt.

  • Zitat

    Mir wurde damals gesagt, wenn beide Hunde frei laufen, nimmt jeder auch das Risikos in Kauf, das sowas passieren kann. Deswegen bekommt jeder eine Teilschuld und die Kosten werden geteilt.

    So sagt's mir mein moralisches Denken auch. Wenn ich meine Hunde vorsaetzlich leinenlos mit anderen Hunden agieren lasse trage ich mindestens eine Teilschuld wenn etwas vorfaellt das einen TA ins Spiel bringt. Und dann wuerde ich (und habe schon) ohne zu zoegern die Haelfte des "Schadens" gezahlt.

  • Da hast Du wirklich glück gehabt, bzw. dein Hund das am Auge nicht mehr passiert ist.

    Einer meiner Hunde wurde auch mal gebissen und es wurde dabei die Nickhaut des Auges zerfetzt. Musste dann sofort in die Klinik und 2 Std später wurde mein Hund operiert und die zerfetzte Nickhaut genäht. Die Tierarztkosten ca.450 Euro habe ich von der Halterin des anderen Hundes gefordert und Anzeige gegen Sie beim Ordnungsamt erstattet.
    Da:
    Mein Hund war damals angeleihnt und wurde von dem anderen Hund angegriffen. Die Besitzerin war im Feld erst in ca. 1,5 Km zu sehen und kümmerte sich überhaupt nicht um den Vorfall und ihren entlaufenen Hund. Als sie dann endlich mal da war wurde sie noch frech und weigerte sich ihre Personalien mir zu geben. Erst nach Eintreffen der gerufenen Polizei zur Feststellung der Personalien konnte ich den Heimweg antreten und meinen Hund in die Klinik fahren.

    Seit diesem Tag signalisiere ich anderen Hundehaltern schon von weitem das sie ihren Hund anleinen. Ich tue das sowieso bei Hunden die man nicht kennt. Aber leider gibt es eben sehr viele rücksichtslose Hundehalter und meistens sind das diese dessen Hunde eben nicht so friedlich sind.

    Generell ist es so, das der Hundehalter dessen Hund einen anderen verletzt für den Schaden aufkommen muß. Weigert er sich aber wird es schwierig, da Zivilrecht und die Versicherungen bei Fällen in denen beide Hunde freilaufen garnicht oder nur teilweise zahlen. Wenn der geschädigte Hund angeleint war und der schädigende nicht, sieht es anders aus hier hat man gute Chancen einen Prozess zu gewinnen.

    Wenn die Halterin des Hundes, der deinen verletzt hat Anstand hat wird ihr der Vorfall leid tun und die Kosten übernehmen.

  • Zitat

    Wo hast du das denn her :???:

    Da beide Hunde los waren, würde die Vers. nur die Hälfte bezahlen.

    Moin Bentley, aus dem BGB.

    "Ein Tierhalter hat grundsätzlich dafür einzustehen, wenn sein Tier Schäden anrichtet; dabei ist es unerheblich, ob das Tier oder den Tierhalter eine Schuld an dem Schaden trifft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833 BGB) steht : „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Tierhalter haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Einkommen und Vermögen.

    Und in einem Punkt hatte ich mich wirklich vertan. Es ist sogar egal wer Schuld hat, wer beißt, zahlt auch. Falls meinee THV einen besonderen Einschluß Leinenpflicht haben sollte, würde ich mich nach einem anderen Versicherer umsehen.

  • Die Meinung der Versicherung interessiert erst mal gar nicht -- auch nicht die Frage, ob die andere HH eine hat. Wenn sie eine hat, schön für sie, aber ihre Privatangelegenheit.

    Wenn Du eine berechtigte Forderung hast, weil dein Hund verletzt wurde (Gefährdungshaftung), dann stellst Du diese Forderung an den Besitzer des Hundes. Lass dich nicht darauf ein, dich an eine Versicherung verweisen zu lassen, du hast mit der Versicherung nämlich nichts zu tun. Was der andere mit seiner Versicherung macht ist seine Sache -- wenn seine Versicherung nur die Hälfte zahlen will ist das auch sein, und nicht dein, Problem.

    Du wendest dich an den Halter, wenn Du eine Forderung gegen ihn hast. Erst wenn ein Anwalt (ggf. auch ein Anwalt der Versicherung) seine Vertretungsvollmacht dir gegenüber offen legt, hast du einen anderen Ansprechpartner. Bis dahin ist es der Hundehalter. Dass du dir spätestens dann auch einen Anwalt zulegst ist ja wohl klar.

    Wenn der andere nicht zahlt und du aber glaubst, dass er zahlen muss -- dafür gibt es dann ein standardisiertes Vorgehen, das, wenn man sich nicht einig wird, ggf. vor Gericht endet.

    In deinem Fall scheint die Sache ja nicht so teuer geworden zu sein -- aber erkläre die Sache auf keinen Fall für erledigt -- solange der Hund noch humpelt. Nicht dass da noch was nachkommt.

    Wenn man sich gütlich einigen kann ist das ja immer schön und dann sollte man das auch unbedingt machen. Wenn nicht, dann sollte man wissen, was man tut.

    Diese Diskussionen hier im Forum bezgl. Vorgehen in solchen Fällen zeigen, dass die meisten nicht wissen, was sie tun in solchen Fällen.

  • Huhu,
    ich kann mich dem nur anschließen. Allerdings ist es auch situationsabhängig... meiner hat außer "kurz pöbeln und sich groß fühlen" nie einen Hund angegriffen. Aber jetzt wurde er verletzt, er hat am Bein Bisswunden und direkt am Auge. Und wenn ein Hund so weit geht, dass er ernsthaft zubeißt, finde ich, dass die HH dies alleine tragen sollte. Weil zwischen pöbeln und richtig zubeißen ist noch ein enormer Unterschied.... denk ich zumindest ;-) Vielleicht sag ich es auch nur, weil mein Hund der "Geschädigte" ist. Ich bin auf jeden Fall froh, dass es meinen Hund nicht so schlimm erwischt hat. Der Tierarzt meinte, so wir das Stück Fleisch am Auge rausgebissen wurde, könnte man meinen, der Boxer sei Chirurg ;-) Also nochmal Glück gehabt!

  • Zitat

    Moin Bentley, aus dem BGB.

    "Ein Tierhalter hat grundsätzlich dafür einzustehen, wenn sein Tier Schäden anrichtet; dabei ist es unerheblich, ob das Tier oder den Tierhalter eine Schuld an dem Schaden trifft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833 BGB) steht : „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Tierhalter haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Einkommen und Vermögen.

    Und in einem Punkt hatte ich mich wirklich vertan. Es ist sogar egal wer Schuld hat, wer beißt, zahlt auch.

    Dann hab ich wohl Pech gehabt. Mein Zwergpudelchen wurde von einem Schäferhund halbtot gebissen, beide lose,
    die Vers. hat nur die Hälfte gezahlt. Und so kenn ich etliche Fälle.

  • Zitat

    Wenn Du eine berechtigte Forderung hast, weil dein Hund verletzt wurde (Gefährdungshaftung), dann stellst Du diese Forderung an den Besitzer des Hundes. Lass dich nicht darauf ein, dich an eine Versicherung verweisen zu lassen, du hast mit der Versicherung nämlich nichts zu tun. Was der andere mit seiner Versicherung macht ist seine Sache -- wenn seine Versicherung nur die Hälfte zahlen will ist das auch sein, und nicht dein, Problem.


    Stimmt auch wieder. :gut:

  • Zitat

    Dann hab ich wohl Pech gehabt. Mein Zwergpudelchen wurde von einem Schäferhund halbtot gebissen, beide lose,
    die Vers. hat nur die Hälfte gezahlt. Und so kenn ich etliche Fälle.

    Dann hättest Du wahrscheinlich zivilrechtlich gegen die Halterin/den Halter vorgehen müssen. Dann hätte sie/er aus eigener Tasche den Rest zahlen müssen.
    Was die Versicherung zahlt hat ja nix damit zu tun, was Dir rechtlich zusteht. Den Denkfehler habe ich auch gemacht.

  • Damals war ich alleinerziehend mit Kind, leider hätte ich kein Geld für eine Klage aufbringen können und zudem, gibt es keine Gewissheit, daß man dann Recht bekommt.

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