Der neue Hund unserer Nachbarn
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Vorweg: Ich habe nicht alles gelesen. Aber ich bin der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, den Hund auf Biegen und Brechen von der Familie abkaufen zu wollen. Schon gar nicht für überhöhte Summen. Ne ne.
Na klar, dieser eine Hund ist dann weg...aber wahrscheinlich holen sie sich dann bald schon einen neuen. Und dann? Es muss doch eine andere Lösung geben...da hast du schon recht, aber jetzt immer weiter zusehen, wie sie einen hund nach dem andren versauen und abschieben und sie sich dann nach ner verschnaufpause einen neuen welpen zulegen??? der hund ist ja nach deren aussagen so oder so weg und zwar an "züchter" verkauft, was ja nur vermehrer sein können. kein züchter der welt kauft einen ungechipten ungeimpften hund aus russland, der nicht mal 1 jahr alt ist und züchtet damit. mein herzhund wurde von der familie ja auch schon dorthin gegeben

die ankündigung, dass sie einen neuen welpen holen hat er ja eben an der tür schon geäußert.
ich gehe morgen bei mir zu hause (nicht bei meinen eltern) im tierheim gassi. dort werde ich mal genau fragen was man tun kann. das ist immer persönlicher und hat nicht was von "nachbarn anschwärzen". darum gehts halt echt nicht. aber ich finde in so einem fall sollte die behörde wirklich eingreifen. informiert wurden sie ja mehrfach :/
Ps: @ bentley, über diese vermehrerstelle (falls es wirklich die ist wo der hund und auch der vorherige abgegeben wird/wurde) gibt es viele tierschutzrelevante berichte, auch in diversen fernsehsendungen usw wurde darüber schon berichtet. wenn es so einfach wäre, gäbe es die wohl nicht mehr.
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Wir sind also nochmal rüber. Aber uns wurde die Tür nicht geöffnet. Naja dachten wir, abwarten, gleich nochmal probieren. Also sind wir vor 10 Minuten nochmal hin. Der Mann öffnete die Tür und meinte, wir würden den Hund nicht mal zum Gassi bekommen, schließlich wäre ich ja Schuld, dass ich dem Sohn solche flausen eingeredet hätte und sein Hund jetzt nicht scharf sei. Er würde in die "Zucht" kommen und vom ersten Wurf würden sie einen neuen Welpen bekommen und den würde ich ihm nicht versauen. (Was immer das heißen soll. Das ich dem Sohn gewaltfreien liebevollen Umgang gezeigt habe :/ )
Mir fällt gerade nichts mehr dazu ein.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, den Hund da herauszubekommen, ohne dass er zu diesem Vermehrer kommt und wieder ein neuer Hund da einzieht.
:explode: -
[quote="Sambär"]Hab bisher nur Deinen Eingangspost gelesen - aber Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung können schon ein Grund für ein Einschreiten sein - aber bitte übers Ordnungsamt, nicht Tierschutz. Der hat keine Befugnisse - wenn der nicht reingelassen wird, hat er Pech gehabt.
Auszüge:
§ 2
Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung
sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu
betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren§ 4
Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem
Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund
ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund
während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz
zur Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt
und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen
kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht
beheizbar ist.Auch die Zwingergrößen sind in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt:
§ 6
Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den
Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare
Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten
Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter
sein darf:
Bodenfläche mindestens m²
Hunde bis 50 cm: 6 m²
über 50 bis 65cm: 8 m²
über 65 : 10 m²Ich denke, wenn man mehrfach protokolliert, daß der Hund von früh bis spät im Gehege ist (weil zB im Sommer von Dir ganztags Gartenarbeit erledigt wurde, und Du somit selbst den ganzen Tag mitbekommen hast, daß der Hund den Zwinger nicht verläßt), oder die Bellzeiten protokolliert, oder solche Aussagen (mit Angabe Datum und Person, dies geäußert hat, schriftlich ne Aktennotiz machen und über ne Zeit sammeln) wie daß der Hund zu wachen hat und daher nicht raus darf, weil er ja sonst künftig immer Spaziergänge fordern könnte - das dürfte schon helfen..... Aber das ist eben immer grenzwertig - denn eine Beobachtung setzt ja ein regelrechtes "Belauern" des Nachbarn voraus und trägt sicherlich nicht zum Frieden mit den Nachbarn bei..... *gg Nicht, daß man sich hier dann Stalking-Vowürfe machen lassen muß...... ;-(
Armes Ding..... Ich les mal weiter, was den anderen noch so einfällt dazu....
LG,
BieBoss -
Ach neee - jetzt hab ich auch den Rest gelesen..... puh - bei sowas bleiben mir echt die Worte im Halse stecken....
Leider hab ich mit sowas überhaupt keien Erfahrung, und somit auch keine Idee, was man noch unternehmen könnte..... ;-(Ich denke, wenn man über den Sohn geht, dann wird dieser evtl. ein Einsehen haben - aber ob er in der Lage ist, die Meinung der Eltern zum Thema um 180 Grad zu drehen? wahrscheinlich kriegt der dann auch boß Ärger in der Familie, aber geholfen ist den Tieren damit ja auch net..... ;-(
LG,
BieBoss
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