Hund macht sein Geschäft ständig in Läden
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Hallo,
Dein Hund ist erst 4 Monate alt und klar, er weiß in einer fremden Stadt auch nicht wo er jetzt hin zumachen hat.
Junghunde haben, was den Kot/Urinabsatz anbelangt, ein an einen Ort gebundenes Ritual, das sie erst ablegen, wenn sie in die Geschlechtsreife kommen.
Bis dahin kann es durchaus sein, dass Junghunde nur die ein und selbe Stelle zum Urinieren und Koten benutzen oder eben nur bekannte Umgebungen.Dein Hund geht in der Stadt nicht "gassi", weil er eben seine bekannte Umgebung nicht hat, ist zudem gestresst und macht dann in die Läden.
Ich würde den Hund weiterhin beim Stadtgang mitnehmen, ihm die Gelegenheit zum Gassigang geben und wenn ohne Erfolg, in den jeweiligen Läden auf den Arm nehmen. Damit gibt man dem Junghund nicht nur Sicher- und Geborgenheit sondern erst recht nicht die Gelegenheit hier seine Geschäfte zu verrichten.
Gruß Grinsekatze1
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Das kenne ich! Moses hat als Welpe auch einmal in unser Lieblingsrestaurant gekackt und zweimal in den Karstadt gepinkelt. Auch mehrfach mitten in die Fußgängerzone, dies noch als Junghund.
Wir haben wochenlang geübt, habe ihn wie wild gelobt, wenn er auf Gras oder an Bäume macht, wenn er einfach so auf den Asphalt kackt oder pinkelt, habe ich "Nein" gesagt und ihn missbilligend angesehen, as hat er wohl - endlich - verstanden.
Seit nun fast drei Wochen gab es keinen Zwischenfall mehr in der Innenstadt.
Was es bei uns auch war: Stresskacken. Das hat sich aber gegeben, je weniger Stress die Situation ihm gemacht hat.
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... und da wundern sich manche Hundehalter, dass Hunde in diversen Geschäften verboten sind.
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Sry, wo soll denn das Problem sein wenn man einen Hund mit in nen Baumarkt nimmt, oder sonst in Läden?
Ist doch nicht jeden Tag der Fall.
Ja, ein 4 Monate alten Hund auch, vielleicht nicht so lange erstmal, quasi nur rein und raus. Ansonsten trainiert ihr das wenn er noch mal nen Monat älter ist.
Macht noch mal mehr Party wenn er auf Wiese macht (Pacco macht nicht mal mehr auf Pflasterstein oder Waldwegen - NUR Wiese oder Laub)
sodass er die Party mit der Wiese verknüpft.Wir haben damals zur ersten Bahnfahrt ne Rolle Zewa und Glasreiniger dabeigehabt - das heißt im Fall der Fälle: Malheur beseitigt, Glasreiniger drüber, abwischen und fedisch: Geruchlos beseitigt! Er hat uns Stolz gemacht und ausgehalten
(Ja, da mach ICH das auch immer weg)Schlaubi, das sind dann Leute die Ihre Hunde IN Malls an die Blumentöpfe pinkeln lassen, oder draußen an die Sitzbank, oder oder oder - Kurz: denen den es EGAL ist!
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Zitat
Sry, wo soll denn das Problem sein wenn man einen Hund mit in nen Baumarkt nimmt, oder sonst in Läden?
Ist doch nicht jeden Tag der Fall.
Wenn bei einem 4 Monate alten Hund von STÄNDIG die Rede ist, scheint das ja durchaus zu oft zu sein. Zumindest scheinen die Halter nicht verstanden zu haben, dass sie den Hund damit komplett überfordern.
Ich finde beides - pinkeln in den Malls und Testbesuche von pinkelnden/kackenden Welpen - unangemessen. Kein Laden sollte wieder und wieder für Testzwecke von Hunden genutzt werden und es schadet eben Hundehaltern, die auf ihre Hunde achten, diese dann aber nicht mehr mitnehmen dürfen, weil Hunde dann verboten sind.
Natürlich darf es MAL vorkommen. Aber doch nicht STÄNDIG.
Viele Grüße
Doris
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Zitat
Sry, wo soll denn das Problem sein wenn man einen Hund mit in nen Baumarkt nimmt, oder sonst in Läden?
Prinzipiell nichts, machen wir ja auch und die Kassiererinnen hier im Obi sind auch immer ganz hin und weg. Das Problem ist doch eher dass man hier nicht trainiert hat und einem sehr jungen Hund etwas abverlangt, was er einfach noch nicht kann.
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Ich geb euch ja recht.
"noch nicht trainiert" geht ja auch nicht - ist ja dabei. Die TS macht es dann aber nur zu oft und zu lange!
Und "ständig" sollte es nicht sein, ist aber praktisch wenn Hundi es kann.Naja wenn der Hund aber nur dauerüberfordert wird in Läden geht er als erwachsener Hund vielleicht gar nicht mehr rein...
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Hier ein Gerichtsurteil aus Frankfurt:
"Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung.
Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am
anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt
ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes
die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39" -
äääh, mein letzter Post ist hier falsch, konnte ihn aber nicht mehr löschen!
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Ich bemühe mich ihn ja eh schon so selten wie möglich, und wenn ich ihn mitnehm nur ganz kurz mit rein zunehmen ( als spinnt euch endlich aus, mit eurem " dem hund was abverlangen was er nicht kann", ganz so blöd sind wir dann auch nicht, was einige hier wohl noch nicht verstanden haben! es geht mir drum, dass ich, wenn ich ihn mal irgendwo mit rein nehmen muss, und sei es noch so kurz, er prinzipiell rein macht. ich kann ihn ja wohl auch schlecht im auto lassen bei 40 grad oder allein daheim lassen für längere zeit. also muss er einfach mit !
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