Grund für Kastration
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Völlig OT!
Liebe Frau Schopenhauer,
deine PN Funktion geht immer noch nicht, wird übrigens auch nicht unter deinem Profil angezeigt. Also hast Du sie immer noch deaktiviert

Lieben Gruß
Gaby
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Zitat
Eine Kastration ist gesetzlich sogar verboten ...
Gruß, staffyNein! Ist es eben nicht ! Immer dieses Standardargument :
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfalla)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. -
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Nein! Ist es eben nicht ! Immer dieses Standardargument :
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfalla)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Na ja, für mich heißt es, wenn all diese Dinge nicht vorliegen und ich doch kastrieren lassen würde, dann verstoße ich doch gegen das Gesetz

Fragende Grüße
SheltiePower -
Also ich finde die Sache mit der Kastration muss unbedingt individuell betrachtet werden. Ich habe mich für einen Rüden entschieden und war mir auch bewusst, dass die Erziehung ggf. schwerer sein wird.
Was mich aber erwartet hat, war extremer. Carlos war nur noch ein Nervenbündel, bei Damenbesuch nicht mehr ansprechbar und die meisten Nächte durchgejammert (obwohl bei uns keine Hündinnen wohnen). Gut, da dachte ich, es wäre nur eine Phase und habe uns wacker durch die Phase gebracht. Dann hatte er angefangen, in eins durch zu markieren und bekam ständig Vorhautentzündungen. Das Schlimmste: er fing an, sich eine Herzdame auszusuchen, sie ständig zu begatten und sogar seine männliche Kollegen bis aufs Blut zu verprügeln und wenn er nicht zu der Dame durfte, hat er geschrien wie am Spieß. Da war mein Dicker gerade mal 7 Monate alt... :/ Ich habe mich mit diversen Trainern getroffen und habe mir selbst von Ärzten Rat geholt. Meine Entscheidung fiel für eine Kastration...
Jetzt ist er 15 Monate alt und ist der Alte - bis auf seine hormonellen Geschichten. Er hat noch genau so viel Power (eher noch mehr) als vorher, kommt genauso in die Rüpelphase (jetzt mal wieder!) und hat unter seinen tierischen Kollegen hat er sowohl Freunde als auch Rüden, mit denen er nicht kann. Aber: er hat keine gesundheitlichen Probleme mehr. Charakterlich entwickelt er sich jetzt langsam zu einem erwachsenen, selbstständig denkenden Hund.

Grundsätzlich würde ich Rüden nicht sofort kastrieren. Ich kenne genug Rüden, die trotzdem händelbar und verträglich sind. Es ist eine Sache der Erziehung, des Charakters und der Umwelt.
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Zitat
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.Nix anderes hab ich geschrieben ! Wer nicht in der Lage ist .... aber der sollte vielleicht gar keinen Hund haben.
Gruß, staffy
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Zitat
Nix anderes hab ich geschrieben ! Wer nicht in der Lage ist .... aber der sollte vielleicht gar keinen Hund haben.
Gruß, staffy
Das mag vielleicht Deine Ansicht sein, trotz allem ist das nicht geltendes Recht.
Grundätzlich ist eine Kastration zur Verhinderung der Fortpflanzung erlaubt, ansonsten würde hier nämlich stehen das es dies nur für Rudelhaltung zutrifft.
Sorry, aber völliger Blödsinn. Man kann sich alles zurecht biegen wie man es gerne hätte und der Rest der nicht das steht interpretiert man eben mal dazu um seine Argumentation zu festigen. -
Nunja, das zuständige Ministerium kann gegen die riesige Lobby, schließlich leben genügend Praxen davon, nicht eindeutig Stellung beziehen, ist aber dann doch für ein Belassen der natürlichen Gegebenheiten...
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Nix anderes hab ich geschrieben ! Wer nicht in der Lage ist .... aber der sollte vielleicht gar keinen Hund haben.
Gruß, staffy
Es wäre ja auch schade, wenn wir all die Mischlinge nicht mehr hätten.

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Zitat
echt? ich schütze meine Tiere auch, ohne sie unters Messer zu legen
Ich schrieb doch schon, es geht NICHT um den Einzelnen...
Zu der Masse der HH hätte ich als Orga kein Vertrauen diesbezüglich. -
Ganz ehrlich?
Mir eine vernünftige Hundehaltung zuzutrauen, aber gleichzeitig auszuschließen, dass ich intelligent und verantwortungsbewusst genug bin eine Vermehrung zu verhindern, das schließt sich für mich aus.
Denn es ist völlig widersinnig anzunehmen, dass jemand jeden Tag seinen Hund gut behandelt, vernünftig füttert, ihn bewegt und beschäftigt, aber 10 Tage im Jahr nicht auf den Hund aufpasst.Die meisten Orgas (egal ob TH oder Verein mit Pflegestellen, egal ob In- oder Ausland) stellen erheblich höhere Anforderungen an eine Hundehaltung, als es die verschiedenen Gesetze tun. Jede Gemeindeverordnung, jedes Landesgesetz verbietet das unbeaufsichtigte Herumlaufen Lassen von Hunden. Und genau da, wo es klare Regeln gibt, da wird mir misstraut? Wo ich an allen anderen Stellen mehr leisten soll und wohl auch tue, weil sonst bekäme ich den Hund ja nicht, als die Gesetze fordern?
Wer das nicht glaubt, darf gar nicht vermitteln!
LG
das Schnauzermädel - Vor einem Moment
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