Warnschilder "Vorsicht bissiger Hund"

  • https://www.dogforum.de/hundew…en-nur-wo-t133239-10.html


    Da hatte ich kürzlich mein neues Schild eingestellt.





    Ich hab mich auch bewusst gegen ein "Vorsicht bissige Hunde" entschieden damit man mir, im evtl. Schadensfall keinen Strick drauss drehen kann.
    Murphy nimmt seinen Wächterjob sehr enst und wenn hier jemand einbrechen würde, würde das eine schmerzhafte Erfahrung. Auf die Hunde hinzuweisen finde ich gut, schreckt vieleicht doch ab aber mit der formulierung sollte man vorsichtig sein.

  • Ich hab hier in Ungarn den umgekehrten Fall, dass ich ein Schild "Vorsicht bissiger Hund" aufhängen muss. Sollte dann trotz dieses Schildes jemand auf den Hof kommen und gebissen werden, bin ich aus der Haftung und der Unbelehrbare betritt unseren Hof auf eigenes Risiko. Und da ist es besser, ein eindeutiges Schild zu haben und kein lustiges.


    Wobei eigentlich eh niemand, der seine Sinne noch ansatzweise beieinander hat, ungebeten auf unseren Hof kommen. Meine Wachmannschaft ist da sehr eindeutig im Auftritt..


    LG Birgit

  • Man haftet so oder so nach § 833 BGB, da hier eine Gefährdungshaftung vorliegt, kommt es auf ein Verschulden nicht an.
    Insofern ist es egal, ob man das Schild aufstellt oder nicht. Man könnte, wenn jemand trotzdem seine Griffel durch den Zaun streckt, vielmehr an ein Mitverschulden desjenigen nach § 254 BGB denken.

  • Grundsätzlich als Abschreckung find ich die nicht schlecht, selber würde ich aber keins in der Art an mein Tor hängen. Bei mir käme eher hin: ,,Sie braucht 5 Sekunden bis zum Tor und Du :D ?"

  • Zitat

    Man haftet so oder so nach § 833 BGB, da hier eine Gefährdungshaftung vorliegt, kommt es auf ein Verschulden nicht an.
    Insofern ist es egal, ob man das Schild aufstellt oder nicht. Man könnte, wenn jemand trotzdem seine Griffel durch den Zaun streckt, vielmehr an ein Mitverschulden desjenigen nach § 254 BGB denken.


    Das man für seinen Hund haftbar ist, ist klar.
    Aber wenn ich weiss das mein Hund beisst (und das auch noch auf dem Schild kundtue) und ich sichere ihn nicht ausreichend (überkletterbarer zwei Meter Zaun) und es passiert dann was können die Folgen größer sein.

  • Wie sollen sie denn größer sein, Ilona? Eine verschuldensunabhängige Haftung ist eben genau das: Verschuldensunabhängig.
    Klettert ein Idiot jetzt über den Zaun, haftest du wegen des Schildes nicht mehr oder weniger. Die Schadenssumme wird evtl. sogar deshalb kleiner, weil der andere eine Mitschuld trägt, da er gewarnt wurde.

  • Strafbar wegen fahrlässiger Körperverletzung wird man sich auf dem eigenen Grundstück, das ein anderer unbefugt betritt und das auch noch ein Warnschild trägt, schwerlich machen.

  • Wir haben 2 von den Schildern ...


    1 x Seit wann kommt der Knochen zum Hund
    1 x Hier wache ich, wenn ich ausgeschlafen habe


    Auf dem Bild ist dann jeweils ein Dobermann ... 1x schlummernd und einmal ein wachsamer Kopf.


    Ich finde das reicht und ist "netter" als "Warnung vor dem bissigen Hund" .. es dürfte relativ klar sein, dass die Hunde nicht mit ungebetenen Gästen kuscheln werden.


  • Dann würde es sehr teuer werden, wenn der Einbrecher euch verklagen würde, denn ihr seit dafür verantwortlich, unabhängig ob da nun jemand einbricht oder nicht, dass euer Hund nicht beißt ... niemanden .. auch nicht den Einbrecher.


    Es gibt diverse Fälle, wo Hausbesitzer große Augen gemacht haben, weil sie an den Einbrecher Schmerzensgeld zahlen durften ;) .

  • Zitat

    Wie sollen sie denn größer sein, Ilona? Eine verschuldensunabhängige Haftung ist eben genau das: Verschuldensunabhängig.
    Klettert ein Idiot jetzt über den Zaun, haftest du wegen des Schildes nicht mehr oder weniger. Die Schadenssumme wird evtl. sogar deshalb kleiner, weil der andere eine Mitschuld trägt, da er gewarnt wurde.


    Bei größeren Folgen dachte ich ehr an so Sachen wie einziehung des bissigen Hundes der nicht ausreichend gesichert wurde.

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