Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Das hat doch damit rein gar nichts zu tun.
    Ein Vermieter hat das Recht darüber informiert zu werden, wer alles in sein Eigentum einzieht.
    Ich würde auch wissen wollen ob jemand Katzen hat oder Reptilien oder Kaninchen oder sonstwas.


    Wofür willst du diese Info vorab, wenn sie keinen Einfluss auf deine Entscheidung hat?

    Und nein, Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, sind definitiv Privatsache, und ein Vermieter hat kein Recht auf Auskunft, genauso wenig wie über die Zimmerpflanzen oder Möbel.

    Man kann niemandem z.B. die Anschaffung von Kaninchen, Katzen oder kleinen Hunden vorab verbieten, sondern immer erst Abschaffung des Tieres oder Auszug des Mieters verlangen, wenn es tatsächlich massive Probleme gibt.

    Ich kann ja verstehen, dass man als Vermieter vorsichtig ist. Unzuverlässige oder asoziale Mieter (mit oder ohne Tiere) sind sehr ärgerlich und können einen viel Geld kosten! Letztendlich nimmt man aber eben eine Kaution, damit man z.B. angeknabberte Fußleisten oder herausgekratzen Wandputz davon reparieren/ersetzen könnte.


    Vorbeugen kann man in Bezug auf Schäden oder Unfrieden durch Tiere nur, indem man Tierhalter nicht einziehen lässt. Man hat rein gar nichts davon, wenn einen die nette neue Mieterin über ihr Perserkatzenpärchen vorab informiert hat, und dieses dann die Wohnung mittels Urinmarken verpestet. Oder wenn man vorab vom Hund weiß, der dann aber nachts heult oder bellt.

  • Wenn also ein Mieter einzieht, der ohne deine Zustimmung seinen ruhigen kleinen Hund in gepflegtem Zustand hält, kannst du dich auf den Kopf stellen oder ihn verklagen (und wahrscheinlich selbst die Gerichtskosten tragen), verbieten kannst du es ihm nicht und ihm auch nicht deshalb kündigen.

    Edit: und...

    Man kann niemandem z.B. die Anschaffung von Kaninchen, Katzen oder kleinen Hunden vorab verbieten, sondern immer erst Abschaffung des Tieres oder Auszug des Mieters verlangen, wenn es tatsächlich massive Probleme gibt.

    Das stimmt so nicht. Der Vermieter darf – was in dem BGH-Urteil, das so gerne zitiert wird, auch noch mal betont wurde – die Hundehaltung nicht grundsätzlich verbieten. D.h. er darf beispielsweise keine Klausel im Mietvertrag haben, die die Haltung von Hund, Katze, etc. immer verbietet. Umgekehrt bedeutet das nicht, dass man sich einfach einen (kleinen, gepflegten) Hund anschaffen darf und das ist dann automatisch okay. Regelungen im Mietvertrag wie "Hundehaltung nur nach Absprache erlaubt", sind rechtmäßig und müssen auch eingehalten werden.

    Der Vermieter muss, wenn er dann in so einem Fall, wo es um Absprachen geht, einem Hund widerspricht, triftige Gründe dafür haben. Das kann aber alles mögliche sein – auch eine starke Allergie des dort schon wohnenden Nachbarn z.B. –, insofern finde ich den Vorschlag, einfach einzuziehen und den Hund nicht zu erwähnen, ziemlich fahrlässig. Wenn's blöd kommt, hat der Vermieter nämlich wirklich einen guten Grund gegen die Hundehaltung... und dann hat man entweder ein nerviges, langwieriges Gerichtsverfahren an der Backe oder ist schneller wieder aus der Wohnung draußen als man gucken kann.

  • Der Vermieter muss, wenn er dann in so einem Fall, wo es um Absprachen geht, einem Hund widerspricht, triftige Gründe dafür haben. Das kann aber alles mögliche sein – auch eine starke Allergie des dort schon wohnenden Nachbarn z.B. –, insofern finde ich den Vorschlag, einfach einzuziehen und den Hund nicht zu erwähnen, ziemlich fahrlässig. Wenn's blöd kommt, hat der Vermieter nämlich wirklich einen guten Grund gegen die Hundehaltung... und dann hat man entweder ein nerviges, langwieriges Gerichtsverfahren an der Backe oder ist schneller wieder aus der Wohnung draußen als man gucken kann.

    Diese Szenario ist sehr unwahrscheinlich.

    Und wie gesagt, empfehle ich dieses Vorgehen nur in städtischen Wohnverhältnissen, wo man davon ausgehen kann, dass ein einigermaßen ruhiger, gepflegter Hund tatsächlich niemanden stört, der kein psychisch gestörter Hundehasser ist, und dass Vermieter nur aus Reflex vorbeugend jeden Hundehalter ablehnen.

  • Diese Szenario ist sehr unwahrscheinlich.

    Wenn du meinst. :ka:

    Ich wollte nur für andere Leute, die hier mitlesen, darauf hinweisen, dass die Infos aus deinen vorherigen Beiträgen rechtlich so nicht haltbar sind. Wer das Risiko trotzdem eingehen möchte (... und so ein Vorgehen auf menschlicher und geschäftlicher Ebene okay findet), kann das ja trotzdem tun; er muss dann halt mit möglichen Konsequenzen leben.

  • Diese Szenario ist sehr unwahrscheinlich.
    Und wie gesagt, empfehle ich dieses Vorgehen nur in städtischen Wohnverhältnissen, wo man davon ausgehen kann, dass ein einigermaßen ruhiger, gepflegter Hund tatsächlich niemanden stört, der kein psychisch gestörter Hundehasser ist, und dass Vermieter nur aus Reflex vorbeugend jeden Hundehalter ablehnen.

    Gerade in städtischen Wohnverhältnissen hast du oft Eigentümergemeinschaften. Liegt da ein Beschluss vor, der Tierhaltung verbietet, ist Tierhaltung verboten. Egal ob Chihuahua oder Wellensittich.
    Und diese Beschlüsse gibt es doch recht oft.

  • Meine Freundin kann aktuell ihre eigene Wohnung weder vertreten noch verlassen ohne massiv unter Atemnot zu leiden. Ihr Nachbar hat sich nämlich auch nen Hund einfach so angeschafft und jetzt ist das Drama groß. Er macht sie jetzt dafür verantwortlich das er den Hund wieder abschaffen soll etc.... Hätte man alles verhindern können wenn er vorher gefragt hätte

  • Hätte man alles verhindern können wenn er vorher gefragt hätte

    Wars den Verboten? Bzw. im Mietvertrag geregelt.

    Bei all der Diskussion: In unserem Mitevertrag sind Hunde nicht gereelt. Ergo habe ich auch niemanden gefragt. :ka:
    Wenn hier jmd im Haus ne Allergie gehabt hätte... sein Pesch.
    Dann muss die Eigentümergemeinschaft die Haltung eben im vorraus regeln.
    Ich weiss nicht mal ob unser Vermieter inzwischen vom Hund weiss und ehrlich gesagt ist mir das auch egal.

    Die Kinder die im EG wohnen machen mehr lärm als Alma je könnte :ugly: .

  • Kinder dürfen das aber auch. Ich wohne auch sehr "kinderreich" und weiß genau wovon du sprichst.

    Das ist jetzt OT, aber ich hatte heute beim Einkaufen zwei Erlebnisse ...
    Im ersten Geschäft war ein Vater mit seinem etwa zweijährigen Sohn. Der Kleine hatte einen Wutanfall und hat über fünf Minuten am Stück ohrenbetäubend gebrüllt. Man hatte keine Chance, ein Gespräch mit dem Verkaufspersonal zu führen, weil der Zornigel alles übertönt hat. Daddy hat sich seelenruhig umgeschaut und seinen Zwerg einfach schreien lassen.
    Draußen war es trocken und sonnig ... man hätte den Anfall durchaus an der frischen Luft abklingen lassen können.

    Später im Supermarkt ist eine Frau mit einem breiten doppelsitzigen Fahrradanhänger für Kinder, den man auch per Hand schieben kann, durch die Gänge gepflügt. Die beiden ca. zwei und vier Jahre alten Kids waren ausgestiegen, sind durch den Markt gerannt und haben mit Mami beständig Rufkontakt gehalten. Die gab ebenso lautstark ihre aktuellen Positionen bekannt und was sie gerade einlädt und was man unbedingt noch besorgen müsse.

    Ich habe selbst drei Kinder und einen Hund. Wenn ich aber heute Nachmittag Hausbesichtigungen gehabt hätte, hätte ich garantiert nur an Leute ohne Kinder vermietet. Nicht wegen der Kinder, aber wegen der Gefahr, Eltern als Mieter zu erwischen, die der Ansicht sind, alle Welt müsse das Gebrüll ihres Nachwuchses unbedingt zu hören bekommen.

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