Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Klar, wohne ich in einem (überspitzt gesagt) 100 Parteien Hochhaus, wo keiner den anderen kennt oder sich für den anderen interessiert, ist es vermutlich auch egal, wenn man einfach mit Hund einzieht ohne das vorher abgesprochen zu haben.

  • Eben. Aber selbst in einem Hochhaus könnte es passieren, dass ein Interessent, der den Verwalter vorher nach Hundehaltung fragt, die Wohnung nicht bekommt, weil es eben auch genug Interessenten ohne Hund gibt.

  • Also ich spiele von Anfang an mit offenen Karten. Ich will mir nicht zig Wohnungen anschauen und wenns dann darum geht, das ein Hund mit einziehen soll, eine Absage erhalten. In den meisten Anzeigen steht auch gleich das Haustiere verboten sind und erkundige mich auch nicht weiter. Abgesehen davon, das eine Absage aufgrund von einem Hund gar nicht für nötig gehalten wird.
    Ich bin für zwei Städte am suchen. In meinem Heimatort sind keine freien Wohnungen und mehr in der Stadt, stellt sich dann das Problem mit Arbeit und Hund. Wirklich nicht einfach.

  • Ich würde nicht vorher danach fragen! Vermieter dürfen Hunde, insbesondere kleine, nicht einfach so verbieten, wenn es keine triftigen Gründe (also wenn er nicht gerade nachts kläfft oder ins Treppenhaus pinkelt). Ein Vermieter hätte also keine Chance, dir hinterher Stress zu machen, wenn du mit Hund eingezogen bist.

    Das sehe ich aber nicht so!
    Würde mich ein Mieter nicht darüber informieren, daß er mit Hund einzieht, gäbe das garantiert Probleme zwischen uns.
    Gefallen lassen würde ich mir sowas nicht. Und auch ein kleiner Hund kann die Mietgemeinschaft stören, nämlich wenn er viel bellt.

  • Oder wenn er von innen an die Wohnungstür pinkelt wenn der Halter nicht zuhause ist und dann das ganze Treppenhaus beißend nach Urin stinkt (den "Spaß" habe ich aktuell mit Nachbarn in meinem Haus. Und das täglich seit etwa drei Wochen. Ich bin jetzt kein Mensch der sich schnell beschwert, aber gerade Nicht-Hundehalter haben da oft wenig Verständnis und Toleranz für)

  • Würde mich ein Mieter nicht darüber informieren, daß er mit Hund einzieht, gäbe das garantiert Probleme zwischen uns.
    Gefallen lassen würde ich mir sowas nicht. Und auch ein kleiner Hund kann die Mietgemeinschaft stören, nämlich wenn er viel bellt.

    Also nimmst auch du grundsätzlich keine Mieter mit Hund? Oder wie willst du derartigen Problemen sonst vorbeugen?
    Ob ein Hund bellt, oder ob der Mieter ein Schwein ist und Kot, Urin und Läufigkeitsblut des Hundes im Treppenhaus lässt, weißt du immer erst nach dem Einzug.

    Wenn also ein Mieter einzieht, der ohne deine Zustimmung seinen ruhigen kleinen Hund in gepflegtem Zustand hält, kannst du dich auf den Kopf stellen oder ihn verklagen (und wahrscheinlich selbst die Gerichtskosten tragen), verbieten kannst du es ihm nicht und ihm auch nicht deshalb kündigen.

  • Also nimmst auch du grundsätzlich keine Mieter mit Hund?

    Das hat doch damit rein gar nichts zu tun.
    Ein Vermieter hat das Recht darüber informiert zu werden, wer alles in sein Eigentum einzieht.
    Ich würde auch wissen wollen ob jemand Katzen hat oder Reptilien oder Kaninchen oder sonstwas.

  • Also nimmst auch du grundsätzlich keine Mieter mit Hund? Oder wie willst du derartigen Problemen sonst vorbeugen?Ob ein Hund bellt, oder ob der Mieter ein Schwein ist und Kot, Urin und Läufigkeitsblut des Hundes im Treppenhaus lässt, weißt du immer erst nach dem Einzug.

    Wenn also ein Mieter einzieht, der ohne deine Zustimmung seinen ruhigen kleinen Hund in gepflegtem Zustand hält, kannst du dich auf den Kopf stellen oder ihn verklagen (und wahrscheinlich selbst die Gerichtskosten tragen), verbieten kannst du es ihm nicht und ihm auch nicht deshalb kündigen.

    Und da wundern sich Hundehalter wenn niemand Hunde im Haus haben will.


  • Wenn also ein Mieter einzieht, der ohne deine Zustimmung seinen ruhigen kleinen Hund in gepflegtem Zustand hält, kannst du dich auf den Kopf stellen oder ihn verklagen (und wahrscheinlich selbst die Gerichtskosten tragen), verbieten kannst du es ihm nicht und ihm auch nicht deshalb kündigen.

    Das stimmt so nicht.
    Jeder Vermieter hat das Recht per Mietvertrag die Hundehaltung erlaubnispflichtig zu machen. Und er kann diese Erlaubnis auch verweigern.
    Auch deshalb wäre es ziemlich blöd, wenn ein Mieter den Hund bis zur letzten Minute verschweigt. Denn bei Vertragsunterzeichnung erst anzufangen etwas so wichtiges (für mich jedenfalls wichtiges) zu klären ist äußerst ungünstig.

    Unabhängig davon, dass es dem Vermieter gegenüber nicht fair ist. Ich jedenfalls finde es ziemlich beängstigend wie viel Misstrauen in den letzten Jahren zwischen Mietern und Vermietern gewachsen ist und ich würde alles vermeiden, was diesem Misstrauen weiter Nahrung gibt.

  • Also nimmst auch du grundsätzlich keine Mieter mit Hund? Oder wie willst du derartigen Problemen sonst vorbeugen?Ob ein Hund bellt, oder ob der Mieter ein Schwein ist und Kot, Urin und Läufigkeitsblut des Hundes im Treppenhaus lässt, weißt du immer erst nach dem Einzug.

    Wenn also ein Mieter einzieht, der ohne deine Zustimmung seinen ruhigen kleinen Hund in gepflegtem Zustand hält, kannst du dich auf den Kopf stellen oder ihn verklagen (und wahrscheinlich selbst die Gerichtskosten tragen), verbieten kannst du es ihm nicht und ihm auch nicht deshalb kündigen.

    Es ist aber ein Riesenunterschied, ob mich "mein" Mieter direkt bei Vertragsabschluss schon bescheißt. Und auch, wenn der Hund offiziell kein Kündigungsgrund ist, Wege finden sich immer.

    OK, ich habe leicht reden, sitze hier im selbstgenutzten Eigentum. Die Wohnung wird aber niemals auf den freien Wohnungsmarkt kommen. Selbst wenn ich hier ausziehen sollte - was nicht geplant ist -, würde die höchstens unter der Hand vermietet werden. Diese Einstellung höre ich immer öfter. Solche Statements bestätigen mich nur in meiner Einstellung.

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