
"Berechtigtes Interesse" bei Listenhunden in BaWü
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jUli&Nero -
9. Mai 2011 um 14:30
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hi juli,
also ich würde auf jeden fall weiterkämpfen... ich hatte mir schon sowas gedacht... es scheitert meistens am vermieter.
kennst du denn die restlichen hauseigentümer?
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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leider kenne ich die restlichen Hauseigentümer nicht persönlich..
ich müsste ihre Kontaktdaten über unsere Vermieterin erfragen.
Gestern kam von ihr noch ein Brief in dem ausführlich drin stand das die Haltung eines Zweithundes untersagt ist. Ich weiß aber nicht ob der Brief rechtswirkenden Einfluss hat.
Wir sind im Moment am Überlegen wie wir die Sache am besten regeln, wir spielen auch mit dem Gedanken uns nach einer anderen Wohnung umzuschauen die auch näher an unserer Arbeitsstelle ist.
Liebe Grüße und danke für die tolle Unterstützung!Juli
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ich würde auch sagen, dass mit einer neuen wohnung ist die beste und wahrscheinlich einzigste lösung.
wenn du einen brief bekommen hast, dass ein zweithund untersagt wird, kannste da leider nicht viel machen
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ja leider..
in einem halben bis einem Jahr wäre es dann wahrscheinlich soweit.
Werde dann auch direkt bei der nächsten Wohnungswahl darauf achten das ich eine schriftliche Genehmigung wegen der Haltung eines American Staffordshire bekomme, damit ich nicht mehr so ein Theater wie jetzt habe.
Es wird aber definitiv bei mir ein Staff aus dem Tierschutz einziehen.
Ich bin mit einem aufgewachsen und finde es schrecklich wie schwer die Rasse es in Deutschland hat.
Ich bin dir echt für deine Hilfe und Unterstützung sehr dankbar!
Wenn sich in dem Fall noch was tun sollte gebe ich auf jeden Fall Bescheid.
Liebe Grüße,Juli
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Och man, das tut mir total leid
Wahrscheinlich war Eure Vermieterin selbst gar nicht das Problem (die ja selbst Hundebsitzerin ist...), sondern die anderen Eigentümer, von denen wahrscheinlich keiner selbst Hudne hält und jur von den "bösen" Listenhunden aus den Medien gehört hat
Ich denke, dass Du da rechtlich kaum eine Chance haben wirst....leider
Ich drücke fest die Daumen, dass Ihr eine Wohnung findet, wo der Vermieter weniger voruteilsbehaftet ist...ich habe da leider hier wenig Hoffnung. Aus dem Grund wird ein AmStaff bei uns einziehen, wenn wir Eigentum haben.
Es ist eine Schande, was für ein schlechter Ruf dieser Rasse anhaftet.Ich hoffe, dass Ihr dennoch, auf dem einen oder anderen Weg, bald zu Euren Traum-Zweithund kommt...
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danke für den Trost
ja unsere Vermieterin hatte nichts dagegen gehabt das ein Staff einziehen sollte. Hat sie selbst am Telefon betont das sie überhaupt keine Vorurteile gegenüber der Rasse hat und uns auch glaubt das die Hündin total lieb ist. Das Problem sind die anderen Hauseigentümer die es anscheinend allgemein nicht so mit Hunden haben. :/
Bei der nächsten Wohnungssuche werde ich genau darauf schauen dass ein Staff einziehen darf.
Es ist wirklich traurig das sich die Leute von den oberflächlichen Medien anstecken lassen und keine eigene Meinung zum Thema bilden. -
Oh nein
... ja, WEGs sind oft total ätzend..
Zwei Dinge gibt es jetzt, die mir hier einfallen: 1. Anwalt prüfen lassen (und zwar die HO, die Vereinbarungen, etc.), 2. Versuchen, mit den anderen Eigentümern zu sprechen. Setzt euch mich eurer Vermieterin zusammen und lasst sie auch sagen, dass ihr verantwortungsvoll, etc. seid. Zeigt den ET die Beschreibung von Lady und versucht einfach ruhig und sachlich zu argumentieren. Bringt wissenschaftliche Arbeiten ein, etc pp. .. bei einer Freundin von mir hat das letztlich so geklappt.
Ich drücke euch wirklich ALLE Daumen!
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Korrigiert mich wenn ich falsch liege, ABER wenn im Mietvertrag steht, dass Hundehaltung erlaubt ist ohne vorherige Genehmigung, dann können die dir den Zweithund nicht verbieten. Es gilt was im Mietvertrag steht. Was man dir verweigern kann ist die zusätzliche Erlaubnis für einen Listenhund.
Ich würde mich direkt an die Hauseigentümer wenden. Vielleicht ein Schreiben aufsetzen für die Hauseigentümer, deine Hundeerfahrung aufzählen, ein Bild von Lady, Lady etwas beschreiben, mit ein paar Kampfhund-Vorurteilen aufräumen. Vielleicht lässt sich so was machen. Ich würde es dir wirklich wünschen.
Falls es dir finanziell möglich ist, dann würde ich auf jeden einen Anwalt fragen, was du alles machen kannst, was der Vermieter dir wirklich verbieten darf, wie man die Sache mit den Hauseigentümern angeht etc.
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Vielen Dank für eure Antworten
ich und mein Freund werden nun noch einen Versuch starten und einen Brief an die Hauseigentümer verfassen. In diesem Brief werden wir nochmals freundlich um eine Haltegenehmigung bitten.
Darin enthalten werden Informationen über Lady, Informationen über die Rasse und Vorurteile, unsere Hundeerfahrung und Wissen und natürlich den Auszug aus dem Mietvertrag.
Heute abend setzten wir uns zusammen und schauen das wir da was zusammengestellt bekommen.
Ich hofffe sehr das es irgendwas bewirken wird.
Ich berichte wie es weiter verläuftBeste Grüße Juli und Samojede Nero
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ich bräuchte mal kurz Hilfe, und zwar bin ich grad auf der Suche nach einer ziemlich aktuellen Beißstatistik in Deutschland mit Quellenangabe.
Wenn ihr eine kennt, bitte kurz mit Link posten.
Danke - Vor einem Moment
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