ZitatAlles anzeigenDavon habe ich zwar gar keine Ahnung, aber interessieren tut es mich schon;
Wenn beide Hunde Papiere haben, die erforderlichen Formbewertungen und u. U. die erforderlichen Untersuchungen bzw. Prüfungen und beide zur Zucht zugelassen sind; wo ist dann das Problem???
Der Nachwuchs bekommt dann doch auch Papiere und der einzige Unterschied zu einem eingetragenen "Zwinger" scheint mir doch dann nur zu sein, dass der Hund nicht "Irgendwas von Hampelpampel" heißt...
Liege ich da falsch???
LG
Da liegst Du falsch.
Papiere sind nicht irgend ein Stück Papier, sondern die Ahnentafel des Hundes.
"Irgendwas von Hampelmann" muß ja von irgendwem abstammen, um eben diese "Papiere" zu erhalten.
Ahnentafeln stellt der betreffende Rassehundezuchtverein aus. Allerdings nur, wenn alle zur Zucht erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden und dazu gehört auch das eintragen lassen des Zwingernamens.
Ga<by, Idefix und ihre schweren Jungs