• Zitat

    Davon habe ich zwar gar keine Ahnung, aber interessieren tut es mich schon;

    Wenn beide Hunde Papiere haben, die erforderlichen Formbewertungen und u. U. die erforderlichen Untersuchungen bzw. Prüfungen und beide zur Zucht zugelassen sind; wo ist dann das Problem??? :???:

    Der Nachwuchs bekommt dann doch auch Papiere und der einzige Unterschied zu einem eingetragenen "Zwinger" scheint mir doch dann nur zu sein, dass der Hund nicht "Irgendwas von Hampelpampel" heißt...

    Liege ich da falsch???

    LG


    Da liegst Du falsch.

    Papiere sind nicht irgend ein Stück Papier, sondern die Ahnentafel des Hundes.

    "Irgendwas von Hampelmann" muß ja von irgendwem abstammen, um eben diese "Papiere" zu erhalten.

    Ahnentafeln stellt der betreffende Rassehundezuchtverein aus. Allerdings nur, wenn alle zur Zucht erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden und dazu gehört auch das eintragen lassen des Zwingernamens.

    Ga<by, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Da liegst Du falsch.

    Papiere sind nicht irgend ein Stück Papier, sondern die Ahnentafel des Hundes.

    "Irgendwas von Hampelmann" muß ja von irgendwem abstammen, um eben diese "Papiere" zu erhalten.

    Ahnentafeln stellt der betreffende Rassehundezuchtverein aus. Allerdings nur, wenn alle zur Zucht erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden und dazu gehört auch das eintragen lassen des Zwingernamens.

    Ga<by, Idefix und ihre schweren Jungs


    Das glaube ich eigentlich nicht; dass "Papiere" kein kariertes Blatt Papier aus einem Schreibblock ist, ist eigentlich klar, aber:

    Wenn ich einen Hund mit Ahnentafel habe, die Zuchtschauen, Untersuchungen und Prüfungen (erfolgreich) gemacht habe, bekommt der Hund ein "Zur Zucht zugelassen" in die Ahnentafel. Das heißt für mich, dass auch die Welpen hieraus "Papiere" sprich eine Ahnentafel bekommen...

    Man kann halt nicht mit "edlen Welpen aus dem renomierten Zwinger Hampelpampel" werben ...

    LG

    PS: wenn ich falsch liege, bitte belehren !

  • Zitat

    Davon habe ich zwar gar keine Ahnung, aber interessieren tut es mich schon;

    Wenn beide Hunde Papiere haben, die erforderlichen Formbewertungen und u. U. die erforderlichen Untersuchungen bzw. Prüfungen und beide zur Zucht zugelassen sind; wo ist dann das Problem??? :???:

    Der Nachwuchs bekommt dann doch auch Papiere und der einzige Unterschied zu einem eingetragenen "Zwinger" scheint mir doch dann nur zu sein, dass der Hund nicht "Irgendwas von Hampelpampel" heißt...

    Liege ich da falsch???

    LG

    Wie soll der Hund denn dann heißen, wenn kein Zwingername da ist ?

    Und das Problem fängt da schon an, daß der Deckakt, dem Zuchtbuchamt gemeldet werden muß.

    Hier ist die Zuchtordnung des VdH, wobei einzelne Rasseverbände, noch etwas strengere Maßstäbe ansetzen.

    http://www.vdh.de/tl_files/media…ung_mit_DFB.pdf

  • Wenn noch gar keine Vorarbeit für eine reguläre Zucht stattgefunden hat wage ich zu bezweifeln dass das noch reichen wird.
    1. Zwingernamensschutz beantragen
    2. Zuchterlaubnis beantragen, warten bis beides genehmigt ist
    3. braucht die Hündin eine Zuchtzulassung, je nach Verband evtl Ausstellungsergebnisse

    Beim Klub für Terrier muss vor 1. und 2. auch noch eine Neuzüchterschulung besucht werden.

    Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren falls es wirklich ein Hintertürchen gibt um das ganze Verfahren zu beschleunigen?!

  • Zitat

    Das glaube ich eigentlich nicht; dass "Papiere" kein kariertes Blatt Papier aus einem Schreibblock ist, ist eigentlich klar, aber:

    Wenn ich einen Hund mit Ahnentafel habe, die Zuchtschauen, Untersuchungen und Prüfungen (erfolgreich) gemacht habe, bekommt der Hund ein "Zur Zucht zugelassen" in die Ahnentafel. Das heißt für mich, dass auch die Welpen hieraus "Papiere" sprich eine Ahnentafel bekommen...

    Man kann halt nicht mit "edlen Welpen aus dem renomierten Zwinger Hampelpampel" werben ...

    LG

    PS: wenn ich falsch liege, bitte belehren !


    So ganz langsam und von vorn.

    Deine Hündin heißt

    Püppy von Hampelpampel

    Der Zwingername "Hampelpampel" gehört dem Züchter deiner Hündin

    Püppy von Hampelpampel

    wird gedeckt von

    Anton vom Superchampion

    Der Zwingername "Superchampion" gehört dem Züchter des Deckrüden.

    Wie heißen nun deine Welpen?

    Welcher Name wird auf ihre Ahnentafeln geschrieben?

    Richtig, der Zwingername, den Du für dich hast eintragen lassen.

    Du hast also "A...... von Segugio"

    :D Verstanden?

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    PS. Das die beiden alle erforderlichen Untersuchungen haben setze ich voraus.

  • Hey,
    ich hatte eine Frage zu den Fragen der Prüfung gestellt, nicht aber nach euren Interpretationen gefragt!
    Um eure wilden Phantasien nicht noch mehr zu strapazieren, teile ich kund, dass ich NUR diese Prüfung noch brauche, sonst nichts mehr.
    Es ist lästig, wenn Menschen interpretieren ohne Auftrag!
    Darau habe ich keine Lust.
    Lieber sorgfältig lesen statt Krawall!

  • Eben!!!Danke sehr!!!


  • Aal klar, der Groschen viel nur Pfennigweise ... :D

    LG

  • Ich hatte Dir geantwortet.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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