Juristen vor: Hundediebstahl-Zivilrecht???
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Zitat
Nö, nicht wirklich. Die Klage wird geprüft, nicht aber der antrag auf die Beihilfe. Wird die Klage abgewiesen ( oft wegen mangelndem öffentlichem Interesse) dann wird automatische auch die Prozesskostenbeihilfe abgelehnt. Klar, wo kein Verfahren da auch kein Anspruch auf Beihilfe.
Birgit
Sorry, aber hier wirfst Du leider zwei Sachen in einen Topf, die da nicht gemeinsam reingehören
Bentley hat schon recht, die Prozesskostenhilfe ist nicht nur auf das Einkommen beschränkt, sondern sie wird auch nur dann gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet, beim Einreichen des Antrags auf PKH wird gleichzeitig die Klage mitgeschickt. Das Gericht prüft die Klage. Kommt es zum Schluss, dass diese keinen Erfolg haben wird, wird der Antrag auf PKH zurückgewiesen. Dummerweise sind in einem solchen Fall dann aber trotzdem Anwalts- und auch schon Gerichtskosten entstanden. Deshalb sollten Anwälte in Fällen, in denen der Erfolg der Klage nicht ganz sicher ist, die Einreichung der Klage mit der vorherigen Bewilligung auf PKH verbinden. Heißt: Der Richter prüft die Klage vorab, bewilligt PKH ... dann gilt die Klage als eingereicht ... oder er bewilligt keine PKH ... dann gilt die Klage als nicht eingereicht und es entstehen zwar Anwaltskosten, aber keine Gerichtskosten. Und um diesen Anwaltskosten zu entgehen, die bei Abweisung der PKH trotz allem entstehen, sollte sich jeder, der über wenig Geld verfügt, vor einem Termin bei einem Anwalt einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen. Denn über diesen können die außergerichtlichen Kosten eines Anwalts abgerechnet werden, über die PKH nur die gerichtlichen. Das ist ein riesiger Unterschied, den viele nicht kennen. Nur mit vorherigem Beratungsschein, ist man auf der sicheren Seite, maximal 10,00 € Selbstbeteiligung + Mehrwertsteuer an den Anwalt zahlen zu müssen
Dann geht es bei einer Zivilklage nicht um "das öffentliche Interesse". Das interessiert da niemanden. Darum geht es nur bei Anzeigen, die zur Staatsanwaltschaft gelangen. Die entscheiden nach dem öffentlichen Interesse, ob sie gegen eine Person Anklage erheben oder nicht. Oftmals wird bei unwichtigen Anzeigen dann auf den Weg der Zivilklage verwiesen ... und Klagen einreichen kann man gegen alles und jeden, wie man lustig ist. Man muss nur bereit und in der Lage sein, letztlich die Kosten zu tragen, wenn man verliert.
Das bringt uns zu Punkt 3. Wenn jemand PKH bewilligt bekommen hat (und diese kann auch mit Ratenzahlung bewilligt werden, heißt, man muss die Prozesskosten wieder abstottern) und er verliert den Prozess, dann tritt die PKH nur für die Kosten des eigenen Anwalts und der eigenen Gerichtskosten ein. Meistens wird der Verlierer dazu verurteilt, die Kosten des Gegners zu tragen. Die trägt die PKH nicht, sondern müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Und zum Abschluss zur Info: Sollte man ratenfreie PKH bewilligt bekommen haben, dann muss man während des Verfahrens und noch vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens jährlich seine Einkommensverhältnisse nachweisen. Verbessern diese sich, wird man entweder zur Ratenzahlung aufgefordert oder man verliert die PKH ganz und muss die entstandenen Kosten dann selbst tragen. Nur wenn man dauerhaft "arm" bleibt, wird nach den vier Jahren das ganze dauerhaft.
Es gibt da jetzt auch noch eine Menge Ausnahmen, doch das würde hier zu weit führen. Ich wollte damit nur ein paar Irrtümer aufklären und das ganze noch etwas ausführlicher darstellen, als es schon my-bounty getan hat.
Und an die Threadstarterin:
Mach Dir nicht soviele Gedanken. Wie Dir schon viele sagten: Dein Ex hat nichts in der Hand und Du alles. Letztlich muss jeder der klagt, das Behauptete auch beweisen. Kann er es nicht ... Pech gehabt. Du hast einen Vertrag, der beweist, dass er Dir die Hunde gegeben hat. Er hat nichts in der Hand. Du hast eine Zeugin, die zumindest einen Teil der Verhandlungen mitbekommen hat. Er hat niemanden. Du brauchst Dir also absolut keine Gedanken machen. Das ist alles nur heiße Luft, was Dein Ex hervorbringt.
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Hi
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ja ich ahbe zumindest niemanden gesehen. Wenn er sich noch nen Zeugen ausdenkt...Dann stehen 2 Aussagen gegen 2 Aussagen.
Danke erstmal für die vielen Antworten, bin halt immer ein Pessimist vor dem Herrn.
Und jetzt nocheinmal die Hunde an ihn zu verlieren vor allem dann durch solch eine linke Art und Weise...
Ich weiß garnicht wieso er sie jetzt auf einmal wieder will. Konnte sie isch doch angeblich nicht mehr alleine leisten.Jetzt doch wieder??? Sehr verantwortungsbewusst den Hunden dieses Hin und her überhauot antun zu wollen. -
Prozesskostenhilfe bekommt man nur wenn man ein zu geringes Einkommen hat. Und die zahlen auch nur dann wenn Chancen auf Erfolg besteht. Sonst bekommt man keine.
Das Einkommen muss man auch nachweisen.
Man bekommt auch noch einen Schein für ein Gespräch bei einem Anwalt. Ich glaube dann muss man nur noch 10 Euro oder so zahlen. Dafür muss man zu einem Rechtspfleger im Amtsgericht gehen.
Und da die Chancen bei ihm sehr sehr sehr gering auf Erfolg bestehen, wird er wohl keine Prozesskostenbeihilfe bekommen.
Lg
Sacco -
Na hoffentlich. Wäre ja noch schöner wenn der Staat noch jedem Hartz4 Empfänger der vor lauter Langeweile nichts besseres weiß als Leute zu verklagen, denen den Spaß auch noch finanzieren würde.
Ich habe ja morgen früh den Termin bei der Anwältin, erstmal nur zur Beratung, was wäre wenn, und dann muss ich aj eh abwarten, ob ich dann Post von der Polizei bekomme.
Als ob ich nicht mit 3 Hunden und mitten im Staatsexamen schon genug Stress und Rennerei hätte, da muss so ein Idiot warum er auch immer Lust dazu hat, einem mit sowas noch nen Kopf machen -
ich hoffe, deine anwältin kann dich morgen ein bißchen beruhigen.
hat er eigentlich auch ein exemplar vom kaufvertrag?
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ja klar hat er auch eins. Auch von dieser Zusatzvereinbarung wegen dem Hunde sehen.
Aber im Falle eines Falles, wird er sowas natürlich nie gehabt haben ;-( -
auch da würd ich mir keinen kopf machen... wenn er behauptet, nie einen vertrag unterschrieben zu haben... du hast dein exemplar als beweis und er könnte seine aussage nur behaupten, aber nicht belegen...
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Vielleicht sollte man die ganze Angelegenheit nicht so öffentlich diskutieren. Dein Freund wird doch sicher wissen, dass Du hier unterwegs bist. Gerade wenn es um Streitigkeiten geht, sollte die Öffentlichkeit am wenigsten gesucht werden - denn der Feind liest oftmals mit ....
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ne eigentlich weiß er davon nix, sind ja jetzt schon ein weilchen getrennt, aber ist vielleicht garkeine so schlechte Idee, habe ja genug Tipps bekommen.
Danke nochmal
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