Juristen vor: Hundediebstahl-Zivilrecht???

  • Zitat

    Nicht ganz, Prozesskostenbeihilfe ist abhängig vom Einkommen und nicht von der Aussicht auf Erfolg.


    L


    Birgit


    Doch, der Antrag wird vorher auf dem Amtsgericht geprüft, ob Aussicht auf Erfolg besteht ;)

  • Zitat

    Doch, der Antrag wird vorher auf dem Amtsgericht geprüft, ob Aussicht auf Erfolg besteht ;)



    Nö, nicht wirklich. Die Klage wird geprüft, nicht aber der antrag auf die Beihilfe. Wird die Klage abgewiesen ( oft wegen mangelndem öffentlichem Interesse) dann wird automatische auch die Prozesskostenbeihilfe abgelehnt. Klar, wo kein Verfahren da auch kein Anspruch auf Beihilfe.


    Birgit

  • wie gesagt die Hunde sind sowohl schon auf meinen Namen beim Stueramt gemeldet und da es sich um Listenhunde handelt auch beim Ordnungsamt/Veterinäramt.
    Dementsprechend sind sie auch jetzt über mich versichert und zu Tasso habe ich schon was geschickt, aber noch nichts bekommen.
    der Brief von dem einen Amt kam nur, weil sie es nicht wussten, dass die Hunde nun über eine andere Stadt laufen, das habe ich aber schon geklärt.
    Habe auch gehört, dass die Prozesskostenhilfe nur stattgegeben wird, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Wenn er aber nun seine Version erzählt ich hätte die Unterschrift gefälscht und würde die Hunde nun nicht rausrücken, würde man ja meinen er könnte Erfolg haben und bekommt die Prozesskostenhilfe.
    Wenn er dann verliert, muss er die Kosten dann selber tragen für alles oder bezahlt dass dann auch die Prozesskostenhilfe?

  • naja dann hat er ja im Ernstfall garkeine Hemmung da jetzt zu klagen, er hat ja nix zu verlieren.
    Naja dann werde ich wohl mal abwarten, und rechne mal damit dass bald Post kommt

  • Zitat

    naja dann hat er ja im Ernstfall garkeine Hemmung da jetzt zu klagen, er hat ja nix zu verlieren.
    Naja dann werde ich wohl mal abwarten, und rechne mal damit dass bald Post kommt


    Naja, erstmal muss das er einen Anwalt finden, der die Klage aufsetzt und vernünftig begründet und dann muss das Gericht öffentliches Interesse begründen, der Klage also stattgeben.


    Ganz so einfach ist es nun auch nicht, in DE zu klagen.


    Ganz ruhig also.


    Birgit

  • Nur kurz: Das Verfahren vor den Zivilgerichten ist ein reines PArteiverfahren. Der Staat hat da nix zu sagen (außer der Richter, der entscheidet, wer "Recht" hat). Daher gibts da auch kein "mangelndes öffentliches Interesse". Also niemand entscheidet, ob ein Prozess durchgeführt wird oder nicht-außer die streitenden Parteien selbst! Allein diese haben den Prozess und dessen Gang in der Hand.
    Ob dein Ex PKH bekommt, ist allein davon abhängig ob er bedürftig ist und die Klage summarisch betrachtet Aussicht auf Erfolg hat.
    Verliert er schließlich den Prozess (gegen dich), sind seine Kosten zwar von der PKH abgedeckt...er muss aber deine Kosten in vollem Umfang selbst tragen.


    So wie du die Sache allerdings schildert gehe ich davon aus, dass er schon gar keine PKH bewilligt bekommen wird. Und wenn, wird er den Prozess, meiner Einschätzung nach, verlieren. Sicher kann man sowas aber immer erst sagen, wenn man sich alles persönlich angehört hat und sämtliche Umstände kennt...


    Außerdem ist nie das Sprichwort zu vergessen..."vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand"... ;)

  • also wenns drauf ankommt klage ich so lange bis es nicht mehr geht, das dieser A***h bloss nicht mit seiner Masche durchkommt.
    Nun ja wenn er aber in dem Antrag angibt seine Unterschrift wäre gefälscht worden dann wird man schon denken er hätte Aussicht auf Erfolg. Wer weiß wie der die Sache verdreht...

  • Hallo,


    mach dich nicht verrückt, zwischen Androhen und wirklich eine Anzeige/ Klage einreichen ist doch noch ein großer Schritt.


    Du hast den Vertrag und Zeugen bei der Abholung bzw. dem ersten Telefonat gehabt.


    Und wenn er behauptet du hättest Ihm die Hunde gestohlen kommt doch erstmal die frage auf warum er dann so lange mit einer Anzeige wartet und nicht gleich bei der Polizei war. Außerdem muss er beweisen das du die Unterschrift gefläscht hast.

  • hi,


    also ich würde mir an deiner stelle nicht so große sorgen machen...


    wenn du die hunde ordnungsgemäß gemeldet hast, die erforderlichen auflagen (wg. listenhund) erfüllst, dürfte das kein großes problem geben.


    wenn er eine strafanzeige wegen diebstahl machen würde, müsste er erst mal beweisen, dass du ihm die hunde gestohlen hast... das dürfte ihm - aufgrund des vorhandenen "kaufvertrages" schwer fallen. wenn deine freundin u.a. bezeugen kann, dass sie dich dort hingefahren hat und du mit den beiden hunden wieder da raus kamst, dann müsstest du ja in die wohnung eingebrochen sein... das müsste er dann wiederum nachweisen... kann er nicht... fertig. dann müsste er erklären, warum er jetzt erst dagegen angeht usw. usf.


    wenn er dich zivilrechtlich verklagt, ist er genauso in der beweislast... auch da gilt obiges...


    und auch wenn er irgendwelche zeugen hätte, die vor gericht für ihn aussagen würden... lass die mal vor dem richter sitzen und ne falschaussage machen... das ist kein spass und zieht konsequenzen mit sich... (von geldstrafe bis hin zu knast) und ob das jemand macht, um einem kumpel nen gefallen zu tun, würde ich bezweifeln.


    ich würds drauf ankommen lassen :D

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