die "Sachbeschädigung Hund"
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Ich meinte auch nicht, daß es um Schmerzensgeld geht. Sondern eher die Erstattung der angefallenen Kosten bei Frauchen und Hund (Versicherungen holen sich gerne die Kohle von der Gegenversicherung.) Hunde müssen ja bekanntlich haftpflichtversichert sein...und ganz ehrlich, ihr seid doch alleine gewesen...der Hund hat angegriffen, Ihr habt euch gewehrt, da kann man stürzen...you know
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Das wollt ich auch grad schreiben..... Furchtbar, daß man hierzulande nicht mal mehr zu seinem Recht kommt! Sei Ihr sicher, daß nicht doch der Hund versucht hat, auf Ingrid loszugehen?? Immerhin - sie hat bestimmt einen Schock erlitten, tagelang nach dem Sturz noch Schmerzen gehabt, vielleicht sogar einen Verdienstausfall hinnehmen müssen (?) etc. Außerdem ist sie jetzt bestimmt wochenlang in therapeutischer Behandlung, weil sie sich nicht mehr zur Türe raus traut aus Angst vor einem weiteren Angriff dieses Hundes.... All dies solltet ihr berücksichtigen, Euch auch entsprechend vom Arzt bestätigen lassen (!), und bei der Anzeige mit angeben. Außerdem angeben, daß der zuständige Polizeibeamte die Anzeige nicht aufnehmen wollte, damit´s schriftlich notiert ist.
Ich stell mir grad vor, was passiert wäre, wenn der angreifende Hund ein AmStaff oder so gewesen wäre - da hätte garantiert kein Polizist gesagt, sie hätte eh keine Chance mit einer Anzeige, und das ganze Dorf wäre inzwischen auf den Beinen und würde mit Knüppeln in der Hand nach dem Hund suchen!! Es ist einfach unglaublich....
Die kleine Dina tut mir so leid, daß sie so sterben mußte..... ;-( Und für Euch war es bestimmt auch schrecklich, zusehen zu müssen, ohne etwas unternehmen zu können!
LG,
BieBoss - Vor einem Moment
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Zitat
der Schäferhund stürzte sich auf den Colli, biss ihr ins Gesicht, sie quitschte und schrie auf. Die Frau hat nach dem Halsband des Hundes gegriffen, hat ihn von Dina weggezogen, ist dabei samt Schäferhund in den Graben gestürzt. Vor schreck ist der Hund dann weggerannt.
ok.. na mal schauen ob sich die bisherigen 3 semester jura ausgezahlt haben... natürlich alles unter vorbehalt
ich zitiere...§ 833 Satz 1 BGB "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Ausnahme . der Schäferhundmix war ein Hund das dem Erwerb des HH dient...glaube ich aber nicht bei der erziehung.
oder HH hat die im Verkehr ( nicht straßenverkehr) erforderliche Sorgfalt beachtet ( hat er nich weil keine leine)Also hat die Frau erstmal nen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz der Arztkosten usw.
Jedoch , da sie die 2 Hunde im "Kampf" unterbrochen hat, auch wenn es ein sehr unfairer "Kampf" war...trägt die Frau wohl ein Mitverschulden für ihre Verletzungen ich zitiere
§ 254 I BGB
"Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatze sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist."Wie genau die verteilung der Schadensbegleichung aussieht kann nur das Gericht entscheiden. Ich würde grob von einer aufteilung 80% HH zu 20 Frau ausgehen....!
jetzt zu dem hund
hier greift auch der 833...bei 2 nicht angeleinten hund muss die frau den schaden am schäferhund und der HH den schaden am hund bezahlen.
( gibt auch hier wieder abwägungskriterien) ein unangeleinter minimops gegen eine unangeleinte dogge is schon was anderes...hier müsste der HH der dogge alles selbst tragen.
also zivilrechtlich kann die frau schadensersatz für sich zu 80 % und für ihren hund wohl zu 100 % bekommen. aber das geht ja eh nur die versicherungen etwas an.
schmerzensgeld nach §253 steht ihr wohl auch zu..aber in welche höhe kann nur der richter entscheiden.
strafrechtlich gehe ich von einer fahrlässigen körperverletzung aus aus wofür der HH strafbar gemacht werden kann.
fahrlässige sachbeschädigung könnte wohl auch vorliegen...aber diese is nicht strafbar.
also das wichtigste erstmal...versuchen den HH zu ermitteln....alles weiter den anwalt machen lassen.
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