die "Sachbeschädigung Hund"

  • Die arme Colliemaus, das arme Frauchen.... Wie wahnsinnig traurig.


    Ich bekomme immer die Hasskappe, wenn ich höre oder lese, daß Polizisten sich weigern, eine Anzeige aufzunehmen. Sie sind dazu VERPFLICHTET und dürfen keine Anzeige ablehnen. Gerade in diesem Fall, wo auch ein Mensch zu Schaden gekommen ist, ist eine Anzeige für den weiteren Verlauf (Versicherung, eventueller Rechtstreit) wichtig.


    Ich würde die Anzeige ggf. online stellen, da trifft man nicht auf Menschen, die offensichtlich aus irgendeinem Grund unfähig sind, ihren Beruf auszuüben.


    Gute Besserung an Deine Freundin!


    LG von Julie

  • Zitat

    Die arme Colliemaus, das arme Frauchen.... Wie wahnsinnig traurig.


    Ich bekomme immer die Hasskappe, wenn ich höre oder lese, daß Polizisten sich weigern, eine Anzeige aufzunehmen. Sie sind dazu VERPFLICHTET und dürfen keine Anzeige ablehnen. Gerade in diesem Fall, wo auch ein Mensch zu Schaden gekommen ist, ist eine Anzeige für den weiteren Verlauf (Versicherung, eventueller Rechtstreit) wichtig.


    so sehe ich das auch und von mir hätte der nette beamte sofort eine dienstaufsichtsbeschwerde am hals.


    ich würde auch versuchen, den hund noch ausfindig zu machen. den vorfall unter hundehaltern publik machen, vielleicht hat die halteri ja glück und sie kann den angreifer finden.


    gute besserung für die halterin.


    gruß marion

  • Mies... Aber ich halt meine Meinung jetzt hinterm Berg das nutzt niemandem was ...


    Schauen wir sachlich auf die Fakten
    1. Anzeige machen ... Pronto und zwar nicht wegen dem alten Colli sondern wegen Körperverletzung
    2. OA informieren, wenn telefonisch dann direkt ein Telefonprotokoll anfertigen ( Hinweis an die Mitarbeiter/in)
    3. Rumfragen ob der Hund bekannt ist
    4. Zivilrechtliche Schritte einleiten ... Der Hund hatte zwar keinen Zeitwert aber Deine Bekannte sehr wohl, sie ist verletzt es steht ihr Schadenersatz/Schmerzensgeld zu

  • Guten Morgen und sorry, was Euch widerfahren ist. Ich bin echt entsetzt.
    Was die Anzeige betrifft, habt Ihr wohl einen Polizisten erwischt, der gerade mal keine Lust auf Euch hatte. Er MUß die Anzeige entgegennehmen, egal, was er persönlich davon hält, ob es was bringt oder nicht. So steht schon mal eine Anzeige gegeben unbekannt...wer weiß, was der unbekannte Hund noch so anrichten wird....jeder blöde Fahrraddiebstahl gegen Unbekannt wird auch entgegengenommen. Außerdem ist die Anzeige insofern wichtig, falls der Halter und der Hund ermittelt werden können, daß Krankenversicherung und Co., ihn in die Mangel nehmen werden. Wünsche Euch viel Glück, gute Besserung und ein bißchen Ruhe, damit Ihr das verarbeiten könnt ....

  • nein ihr steht kein schmerzensgeld zu, das sagte nun auch ihre rechtsschutz. SIE hat den hund angefasst, der hund ist nicht auf sie los. das wäre genau so wenn ein Kind sein Skatboard gut sichtbar auf dem Bürgersteig liegen gelassen hat, und ein Jogger drüber fällt. Selberschuld.


    Haben nun gestenr einen HH getroffen den das Herchen mit Hund schon oft gesehen hat und hält nun die Augen auf

  • Ich meinte auch nicht, daß es um Schmerzensgeld geht. Sondern eher die Erstattung der angefallenen Kosten bei Frauchen und Hund (Versicherungen holen sich gerne die Kohle von der Gegenversicherung.) Hunde müssen ja bekanntlich haftpflichtversichert sein...und ganz ehrlich, ihr seid doch alleine gewesen...der Hund hat angegriffen, Ihr habt euch gewehrt, da kann man stürzen...you know ;)
    ...ich finde es traurig, daß der ganze Kummer und Schaden auf Euch liegen bleiben soll... :( :

  • Hallo,


    das ist wirklich schrecklich, was da passiert ist, aber


    auf jeden Fall eine Anzeige machen und versuchen herauszubekommen, wer der Halter ist, denn der haftet für ALLE Schäden, die sein Hund anrichtet allein aus dem Grund dass er ihn hat - Gefährdungshaftung - also auf jeden Fall für den "Schaden am Tier" und alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung des anderen Hundes und der Besitzerin entstanden sind.


    Laßt euch nicht einfach abwimmeln und ich wünsche schnelle Genesung der Halterin.


    Viele Grüße
    Manu

  • Zitat

    nein ihr steht kein schmerzensgeld zu, das sagte nun auch ihre rechtsschutz. SIE hat den hund angefasst, der hund ist nicht auf sie los. das wäre genau so wenn ein Kind sein Skatboard gut sichtbar auf dem Bürgersteig liegen gelassen hat, und ein Jogger drüber fällt. Selberschuld.


    Haben nun gestenr einen HH getroffen den das Herchen mit Hund schon oft gesehen hat und hält nun die Augen auf


    Da ist die Rechtschutz aber sehr schlecht informiert :)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung


    Sprich Du bindest z.B. Hund vorm Supermarkt an und n Doofdödel ärgert ihn und Hund schnappt ist Hundehalter Schuld


    Ich würd auf jeden Fall das volle Programm durchziehen, auch MIT Schmerzensgeld denn erst dann wenns ans Geld geht merken die "Das hat der nochj nie gemacht" das man doch mal die Leine auspacken darf
    Kan n man ja nach Bedarf nachher spenden

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