Kennzeichnungspflicht? Wo informieren?

  • Hallo,


    Heute hat mir eine Hundehalterin gesagt, dass es jetzt Pflicht sei, Hunde chippen zu lassen. Davon habe ich noch nie gehört. Hatte 2008, als ich Laya aus Frankreich einführte, mal diesbezüglich gelesen, dass es irgendwann (2010 oder 2012) notwendig werden würde, den Hund gechipt zu haben, um einen EU-Heimtierpass zu bekommen. Zum damaligen Zeitpunkt hat aber noch Tattoo ausgereicht.


    Ich möchte keinesfalls irgendwie Probleme bekommen, wenn mich das OA anhält und Laya keinen Chip hat. Beim Googeln habe ich nur immer wieder gelesen, dass es in Österreich seit 2008 Pflicht ist.


    Aber wie ist es denn nun in Deutschland? Gibt es eine deutschlandweite Chippflicht? Wenn ja, wo kann man das nachlesen? Und wenn nein, wie erfahre ich dann, ob es vielleicht in Sachsen oder in Dresden eine entsprechende Pflicht gibt?


    Wenn ich zu etwas verpflichtet bin, muss ich doch auch darüber informiert werden oder nicht? Bin etwas verwundert. Will Laya nun aber auch nicht aufgrund einer Vermutung extra chippen lassen.

  • Also bei uns in NRW herrscht Kennzeichnungspflicht bei sogenannten 20/40 Hunden. Sei es über Tattoo, Chip oder beides. Ich musste es bei meinem Poco auch nachweisen.


    Frag einfach mal am zuständigen Ordnungsamt nach. Ein Chip ist zur Not schnell nachgerüstet.

  • Frage einfach deinen Tierarzt. Der würde dann ggf. deinem Hund auch den Chip verpassen.


    Chipen halte ich übrigens für eine gute Maßnahme, denn so lässt sich das Tier leicht identifizieren, wenn es mal weg- bzw. zugelaufen ist. Deshalb ist die Registrierung bei Tasso für mich auch eine sinnvolle Maßnahme. Nicht, dass ich Streuner hätte, aber man weiß nie. Der Deibel ist eben ein Eichhörnchen.

  • Für NRW und die schon genannten 20-40 Hunde gilt:


    Zitat

    (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.


    Ist aus dem NRW-Hundegesetz zitiert.

  • Jo, dass hätte ich jetzt auch geschrieben, für 20/40 Hunde ist es hier in NRW definitiv Pflicht, wie auch der Sachkundenachweis, die Haftpflichtversicherung und das Anzeigen des Hundes beim Veterinäramt.

  • Naja aber aus NRW komme ich ja nunmal nicht ;-) Muss ja auch Informationen zu Sachsen geben :???:


    Ehrlich gesagt traue ich der Tierärztin, von der meine Bekannte diesen Tipp hat, nicht besonders. Einen eigenen Tierarzt habe ich nicht, die zwei Mal, die ich mit Laya bisher war, habe ich zum Ausprobieren verschiedener TÄ genutzt. Gehe ja nun mit meinem gesunden Hund nicht solange zum TA, bis ich den richtigen gefunden habe ...


    Aber das Ordnungsamt werde ich dann wohl mal anschreiben.


    Uni

  • Zitat

    Jo, dass hätte ich jetzt auch geschrieben, für 20/40 Hunde ist es hier in NRW definitiv Pflicht, wie auch der Sachkundenachweis, die Haftpflichtversicherung und das Anzeigen des Hundes beim Veterinäramt.


    Wieso muß ich den Hund beim Veterinäramt melden? Wo steht das? :???:

  • Ich habe nur dieses hier gefunden :
    http://hunde-gesetz.de/tag/chippflicht
    Das ist allerdings für Niedersachsen.
    Dort soll es aber wie bei uns in NRW bald auch zur Chipppflicht kommen, wo man dann aber bevor es soweit ist drüber informiert wird.


    Ich verstehe allerdings nicht warum du deinen hund nicht einfach chippen läßt und gut ist :ka:

  • Mir wurde bei zweit TÄ folgendes gesagt:


    Seit 2008 gab es eine Übergangsfrist, dass alle neu geborenen Hunde, die Hunde aus TH oder Schutzorgas gechippt werden müßen. Ab 01.01.2011 ist diese nun Pflicht in Deutschland.


    Da ich oft in Österreich bin, mußte ich meine Jungs schon chippen lassen, dort ist es seit Jänner diesen Jahre Pflicht, in Dänemark z.B. seit März.

  • Schaust Du auf: http://www.dresden.de/de/02/070/111/c_03.php unter Hundeverordnung, dann liest Du, dass da keine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben ist.


    Überhaupt ist Eure Hundeverordnung wirklich sehr "angenehm", da können wir HH aus den anderen Bundesländern nur von schwärmen. In den meisten Bundesländern ist es übrigends vorgeschrieben, seinen Hund mittels Chip kennzeichnen zu lassen.

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