Kennzeichnungspflicht? Wo informieren?
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Wieso muß ich den Hund beim Veterinäramt melden? Wo steht das?
Im Landeshundegesetz. In der Regel bekommt man mit dem Steuerbescheid von der Stadt so einen gelben Bogen, den man dann ausfüllen und zusammen mit dem Sachkundenachweis und einer Kopie der Versicherungsurkunde für die Haftpflichtversicherung an das Veterinäramt schicken muss.
Hier noch ein Link: http://www.rathaus.havixbeck.d…oad/Hunde-g-merkblatt.pdf
Da gibt es auch das Anmeldeformular glaube ich.
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Im Landeshundegesetz. In der Regel bekommt man mit dem Steuerbescheid von der Stadt so einen gelben Bogen, den man dann ausfüllen und zusammen mit dem Sachkundenachweis und einer Kopie der Versicherungsurkunde für die Haftpflichtversicherung an das Veterinäramt schicken muss.
Hier noch ein Link: http://www.rathaus.havixbeck.d…oad/Hunde-g-merkblatt.pdf
Da gibt es auch das Anmeldeformular glaube ich.
Vielleicht ist es noch ein wenig früh, aber wo steht dort geschrieben, dass der Hund beim Veterinäramt gemeldet werden muß?
Brauchte bei der Anmeldung bei der Stadt lediglich den SKN, die Haftpflichtversicherung und die Chipnummer. Habe auch kein Formular beim Steuerbescheid dabei gehabt.
Sollt ich was übersehen haben bitte ich um Aufklärung warum ein 20/40 - hund beim Veterinäramt gemeldet werden muß!
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Das steht ganz einfach im Gesetz!!! So ist es numal...
Bemüh doch einfach mal Tnte Google. Das Ganze nennt sich "Anzeigepflicht".
Ruf doch einfach mal bei dem zuständigen Veterinäramt oder Ordnungsamt für deinen Kreis an und frag, ob die dir ein Anmeldeformular zuschicken können.
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So ich habe mich jetzt bemüht und bei meiner Stadtverwaltung angerufen.
Läßt mir ja doch keine Ruhe.Und nein! ich muß meinen 20/40-Hund nicht beim Veterinäramt anmelden. Die schalten sich nur ein, wenn es irgendwelche Vorfälle geben sollte. Mit der Anmeldung eines Hundes haben die nix zu tun.
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Das kommt mir aber sehr sehr spanisch vor. Steht schließlich im Gesetz, dass jeder Hund bei der zuständigen Behörde mit Nachweis des Sachkundenachweises, der Haftpflichtversicherung und der Mikrochipnummer angezeigt (angemeldet) werden muss...
Ich würde da nochmal genauer nachforschen...
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Da geb ich Dir ja auch recht. Aber zuständige Behörde heißt nicht Veterinäramt sonder dass Du Deinen Hund bei Deiner Stadt melden mußt mit dem Nachweis der besagten Dingen.
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Genau, "bei der zuständigen Behörde", das kann durchaus unterschiedlich sein. Ich habe bis vor kurzem in NRW gewohnt (mit 20/40 Hund). Zuständige Behörde war das Ordnungsamt und der Hund mußte einen Chip haben. Dann bin ich nach Hessen umgezogen, da war das Ordnungsamt völlig überfordert, als ich mit meinen Unterlagen da angetanzt bin. Zuständige Behörde war das Bürgerbüro bzw Steuerabteilung. Nix Chippflicht, nix SKN oder Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.
Aber, ob nun chippen Pflicht ist oder nicht, ich würde meinen Hund auch chippen lassen, wenn ich nicht muß. Ich will ihn ja nach Möglichkeit wieder haben, wenn er mal abhanden kommen sollte.
LG Kerstin
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Jaja, ich wollte ja nur deutlich machen, dass man den Hund abgesehen von der Anmeldung zur Steuer auch noch anderweitig anmelden muss...
Sorry, falls das falsch rüberkam...
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