bilderklau :(
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hallo zusammen!
am wochenende hat eine kollegin von mir bei ebay beim stöbern ein bild entdeckt. und zwar eins, was lunas vater ähnlich ist. jetzt habe ich entdeckt, dass das bild geklaut worden ist, denn es ist 1:1, aber nur aquarell bearbeitet.
das bild wird nun in den staaten für 15 USD verkauft :shock:
kann man da was machen? :help:es geht darum:
clickoriginal:
kopie:
auch lunas mama, koni ist geklaut
hier noch eine, das ist aus deutschland:
ich finde das ziemlich mühsam. habe auch schon von meiner luna bilder entdeckt, welche einfach geklaut wurden.
noch eine frage. ich habe noch beim stöbern tolle border collie artikel gesehen. hat jemand erfahrung bei bestellungen aus den staaten???
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Hallo !
Du kannst in jedem Fall was dagegen machen. Wenn Du Besitzer bist, der Bilder und es eindeutig ist.
Nur kann ich Dir hier keinen Rechtsrat geben. Wenn Du magst, dann melde Dich per EMail bei mir.LG, Caro
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Also du kannst da rechtlich gegen angehen
wenn du die Bilder im Internet zur Schau stellst
so dass man daran kommen kann, dann darf man
diese Verwenden, allerdings muss ein Link
bzw eine Bezugsquelle aufgeführt werden.Bei Abweichungen und Veränderungen ab 30%
ist es Ok auch ohne Quellenhinweis.Ist die betreffende Person in diesem Fall der Hund
eindeutig zu Identifizieren ist es straffbar da um
Erlaubnis gefragt werden muss. Allerdings kann man
den Hund ja nicht Fragen, in diesem Fall den Vormund
wobei ich mir bei Tieren nicht sicher bin. -
Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus: "Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete - mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein - durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz.. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7.Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.)" [1]
da is es fachlich erläutert:
Quelle: wikipediada kannst du dir das genau anschauen da steht sogar der unterschied zwischen privat leuten und personen der zeitgeschichte u von öffentlichem interesse usw...für diesen fall nicht wichtig
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da is wieder was für dich:
ZitatKommerzialisierung
Neben dem Schutz der Privatsphäre gibt es weitere Fälle, in denen auch bei Personen der Zeitgeschichte eine Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlich ist (§ 23 Abs. 2 KUG). Dazu muss ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Betroffenen bestehen. Dies ist z.B. immer bei Werbung gegeben: das Recht am eigenen Bild ist kommerzialisierbar und hat einen Vermögenswert. Das Bild darf nicht zu Werbe- oder Geschäftszwecken missbraucht werden. Anders sieht es aus, wenn ein Bild bei Werbung für ein Medienprodukt verwendet wird, z.B. die Titelseite eines Magazins zeigt einen Prominenten und wird als Werbung für das Magazin plakatiert.
Unzulässig wäre beispielsweise, T-Shirts oder Sammeltassen mit den Abbildungen von Prominenten zu vertreiben.
Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 1995, dass die Witwe von Willy Brandt posthum dessen Darstellung auf einer Gedenkmünze dulden musste[2]; dieses Urteil wurde im Jahr 2000 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt[3].
(Auszug Wikepedia) -
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herzlichen dank für die tipps!
ich habe mal die deutsche verkaufsstelle angeschrieben, woher sie die bilder hat.
mal sehen, ob eine antwort kommt! -
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Husi!!! Halt die Füße still!!
Etwas besseres kann Dir überhaupt nicht passieren! Copyrightsverletzung in /aus den USA.Wenn Du nachweisen kannst das es Dein Foto ist hast Du ausgesorgt.
Such die einen Anwalt der richtig Fit in internationalem Medienrecht/Internetrecht ist und lasse Dich beraten.Wenn Du Glück hast und Dein Anwalt pfiffig ist, gehört Dir bald die ganze Kohle die der Typ mit em Foto macht und alles was er in den nächsten 300 Jahren vedient ebenfalls.
So ein Glück möchte ich mal haben.
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ich glaube so einfach ist es doch nicht, oder?
das bild von luna wurde mittlerweile aus dem verkauf genommen. diese bilder sind von der züchterin, welche eine sehr sehr gute freundin von mir ist. das bild habe aber ich gemacht von fanta, als wir zusammen im border-camp waren. ich habe ihr die bilder geschenkt und sie hat natürlich einige davon auf ihrer HP in der bildergalerie.
ich habe die auch angeshcrieben und habe diese antwort zurückbekommen:ZitatHallo,
das sind Fotos dir mir Kunden und Bekannte überlassen haben.
Wie so wenn ich fragen darf ?
Grüße
aber eben, dori weis snichts von "überlassen". also sind die bilder schon vorher geklaut worden und dem vertrieg überlassen.ich finde es einfach eine frechheit
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Tja, da kannste machen nix. Schon eine Veröffentlichung in einem Forum reicht aus, um die Rechte an irgendetwas zu verlieren.
Von mir habe ich schon ganze Konzepte wiedergefunden.Nur läßt sich auch dagegen nichts tun. Sich alles entsprechend schützen zu lassen, ist schon aus Kostengründen nicht möglich.
Mit meinen Projekten, Forum und Magazin gehe ich deshalb den umgekehrten Weg. Nach dem Motto nimm was Du brauchst soll sich doch bedienen wer will. Tun die eh. Vielleicht habe ich aber so das Glück, daß die Ausarbeitungen, Bilder oder wasweißich wieder Werbung für mich sein können.
Denn wehren kann ich mich gg sowas nicht.
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