Einschläferung oder Resozialisierung?

  • Zitat

    Bibi, ich kenn die Problematik ;)
    Jaaaa ich weiß nur Bawü, aber meines wissens ist es in anderen Bundesländern nicht anders
    http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/fm7/1227/VwVgH%2015.pdf
    Seite 14 Ich kopiers mal rein:
    §4 Abs. 3PolVOgH ..... Kampfhunde und gefährliche Hunde können nur einzeln sicher geführt werden.

    Jepp sorry, Du hast recht, steht hier auch:
    http://www.hundehaftpflicht-info.de/hessen.htm

    Die Frage wäre nur. Sie macht den Wesenstest in Hessen, was schon mal echt blöd ist, denn sie wohnt ja in Niedersachsen. In Niedersachsen ist das nämlich nicht in der Verordnung gewesen:
    http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

    Wäre halt die Frage, welches Recht dann für sie gilt?

    Gruß
    Bibi

  • Zitat

    Jepp sorry, Du hast recht, steht hier auch:
    http://www.hundehaftpflicht-info.de/hessen.htm

    Die Frage wäre nur. Sie macht den Wesenstest in Hessen, was schon mal echt blöd ist, denn sie wohnt ja in Niedersachsen. In Niedersachsen ist das nämlich nicht in der Verordnung gewesen:
    http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

    Wäre halt die Frage, welches Recht dann für sie gilt?

    Gruß
    Bibi

    Im Zweifelsfall, dass wir den nochmal machen 'dürfen'. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so sein darf, weil der Hund ja nunmal in Niedersachsen lebt.

    Hat hier einer Erfahrung mit sowas? Der Hund muss doch dort und nur dort geprüft werden wo er lebt? Wenn der Halter aber nicht der Eigentümer ist, wie ist das?

  • Ne, da steht auch, dass der Hund in einem anderen Bundesland den Test machen darf.
    In dem Niedersachen Link:
    § 9
    Wesenstest

    Die Sozialverträglichkeit des Hundes kann nur durch einen Wesenstest nachgewiesen werden, der von einer vom Fachministerium zugelassenen Person oder Stelle nach Feststellung der Gefährlichkeit (§3 Abs.2 Satz 2) durchgeführt worden ist. Der Nachweis der Sozialverträglichkeit kann auch durch einen in einem anderen Land oder Staat durchgeführten Test erbracht werden, wenn das Fachministerium den Test dieses Landes oder Staates als dem Wesenstest nach Satz 1 gleichwertig anerkannt hat.

  • Ich finde es toll von Dir das Du Dich so um diesen Hund bemühst, wie das rechtlich jetzt aussieht, daß weiß ich allerdings auch nicht :???: Kannst Du wegen des Termins denn nicht um Aufschub bitten?
    Oder das der Termin von Deinem Amt aus gemacht wird und dann auf jedenfall später?


    LG Tanja mit Luna

  • Zitat

    Vielleicht könnte sich Tanja (tagakm) sich den Hund ansehen?
    Ich weiß nur nicht, wann sie wieder aus Amerika wieder kommt :/

    Bibi ...
    ist nicht Ernst gemeint ... oder?!

  • Also es gilt zunächst das recht des Landes in dem der BESITZER des Tieres lebt. Eine Haltung durch Personen ohne Sachkundeausweis ist eigentlich verboten, ebenso wie das führen...
    Ändert der Hund seinen Halter und Besitzer muss er auch bei dem den Wesenstest machen ;)

  • Ihr seid Klasse, jetzt habe ich zumindest schonmal was, was ich bis Montag zusammentragen kann und kann mich auf das Gespräch mit dem Amt vorbereiten.

    Da ich keine privaten Nachrichten beantworten/senden kann, habe ich Mails geschickt.

    DANKE EUCH

  • Nocte...
    Warte bis morgen... dann sind alle Juristen wieder auf dem Damm!

    Schlaf dich aus ( versuch es ) Morgen ist ein neuer Tag...

    Grüße
    Susanne

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!