Hallo ihr Lieben!
Mein Arbeitskollege hat mir eben eine Frage gestellt, die ich selbst nicht beantworten kann. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit der Problematik. Er ist vor etwa 1 Monat mit seiner Freundin und seinem 6 jährigen Rüden zusammengezogen. Hundehaltung ist prinzipiell genehmigt, Hamburgs Listenhunde untersagt. Bei der Wohnungsbesichtigung gab er wahrheitsgemäß an, es sei ein mittelgroßer Mischling. Tja, das ist er auch, ein Boxer-Labrador-Mischling. Nun wohnt er da und der Vermieter hat ihn mit dem Hund gesehen und ist fest der Meinung, der Rüde sei ein "Kampfhund". Gut, auf dem ersten Blick (leider habe ich kein Foto), sieht er aus wie ein etwas hochgewachsener braun gestromter Staffordshire, aber er ist es nicht. Der Vermieter will ihn nun fristlos kündigen aufgrund der Darstellung falscher Tatsachen meines Kollegen, hat sich aber darauf "einigen" lassen, dass er nachweist, es sei ein Mischling, in dem nicht mal Ansatzweise "Kampfhund"-Blut ist. Rene kennt aber sogar die eltern seines Hundes, eine schwarze Labradorin und ein gestromter Boxer.
Sooo, er ist dann zum Tierarzt, der weigert sich aber, das zu bestätigen, da der auch annimmt, es sei zumindest ein Staffordshire in dem Hund drin.
So, nun meine Frage: Wie sieht überhaupt die Rechtslage aus? Muss Rene nachweisen, dass es ein Mischling ist? Gibt es anerkannte Rasseanalytiker? und, DARF ein Vermieter überhaupt Listenhunde verbieten, wenn er allgemeine Hundehaltung zusagt?
MfG
Sarah