Bereits umzäuntes Grundstück stärker sichern, Schilder?
- Luigi
- Geschlossen
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Folgender Fall: Unser Garten ist rundherum eingezäunt, Nachbarskinder spielen Fussball, ich sitze arbeitend im Wohnzimmer, unsere Hunde spielen laut hörbar im Garten, plötzlich Geschrei eines der Nachbarjungen und Gebell unseres großen Hundes.
Ich blicke sofort aus der Terassentür, ein Junge steht auf unserem Grundstück am Zaun, hat sich einen Fussball wieder geholt, Hund bellt wie verrückt und hält den Jungen in den Bellpausen an der Hose fest, keine Beschädigung der Kleidung, auch kein Beißen, Zerren o.ä., also nochmal Glück gehabt.Was kann ich rechtlich tun, natürlich sind die Nachbarn wiederholt angehalten worden, die Kinder zu instruieren, ich selbst habe bereits oft mit ihnen geredet, aber wie es halt mit Kindern ist.
Ich glaube gelesen zu haben, dass man auch in der Schadensersatzpflicht ist, wenn ein Einbrecher über den Zaun steigt, ist das richtig?
Wie auch immer (unabhängig ob Einbrecher oder Kinder), bringen Schilder etwas, ich glaube, es sollte sich ausdrücklich um Schilder mit der Aufschrift Betreten VERBOTEN handeln, weiß es jemand genauer? Dann ist die Schadensersatzpflicht gekürzt, oder?
Hat es auch Folgen für den Hund bzw. mich als Halter, wenn er z.B. einen Einbrecher tatsächlich beißen würde (Maulkorbzwang etc.)?Danke schon mal für die Info.
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Hi
hast du hier Bereits umzäuntes Grundstück stärker sichern, Schilder?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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hallo,
verbotsschilder werden dir nicht helfen. falls deine hunde ernst machen, bist du dran - leider.
kannst du den zaun nicht erhöhen? ich weiß, ist teuer, erspart unter umständen viel ärger.
oder die hunde nicht mehr allein im garten lassen.
gruß marion
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Hallo,
ich glaube nicht, dass irgendein Schild Dich schützen wird, sofern etwas passiert.
Anständigen Zaun aufstellen, über den die Kinder nicht einfach klettern können. Das wäre mein Vorschlag. Wir haben es so gemacht und ich sage Dir, ich bin froh drum. Nun können unsere Hunde nach Belieben rein und raus und ich muss keine Sorge haben, dass da irgendein "Knirps" im Garten steht, weil der Ball wieder auf unser Grundstück geflogen ist. Und so ein ordentlicher Zaun schützt auch vor anderen Hunden.
Viele Grüße
Doris
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Ähnlich wie Schlaubi und Marion denke ich, daß Du um eine Erhöhung des Zaunes nicht herum kommen wirst. Leider, denn es ist grad bei einem großen Grundstück nicht billig.
Ein Schild allein wird Dich rechtlich m.E.n. nicht absichern.
Liebe Grüsse,
Birgit
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nein, leider sichern schilder rein gar nichts ab!
du bist schuldig, ob schild hin oder her, ob 5m zaun oder nur 10cm, wenn der hund beißt, ob kind oder einbrecher, du bist schuld!
das ist mal wieder die nette deutsche rechtssprechung
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Danke erstmal für die Antworten, Zaun ist schon hoch, der Junge ist über ein Spielgerüst+Tor auf der anderen Seite hoch und hat sich dann einfach plumpsen lassen, keine Ahnung, wie er wieder zurück wollte...
Könnte natürlich oben rum noch Stacheldraht ziehen lassen(war ein Scherz!), aber da wir eh in 2 bis 3 Jahren nach Frankreich gehen werden, lohnt sich auch dieser Aufwand nicht wirklich, vermutlich bleiben die Kinder dann im Stacheldraht hängen und ich darf "wieder" zahlen (GsD mussten wir noch nix zahlen bzw. es ist auch noch nie was passiert...).
Aber irgendwo, irgendwo (grübel) habe ich mal gelesen, dass das Schild "Betreten verboten" die Schadensersatzzahlung erheblich mindert, es muss aber ein wirkliches Betretverbot sein, nicht sowas wie "Vorsicht bissiger Hund" (mit letzterem räumt man glaube ich sogar direkt eine Teilschuld mit ein...).
Nene, dooooooooof.
Und was ist jetzt mit meinem Hund, sollte er auf unserem Grundstück einen Zaungast beißen (wohlgemerkt kann hier keiner über ein offenes Törchen o.ä. drauf ohne mein Einsehen)? Wesenstest? Maulkorb? Wasweißich? -
Ich gebe den Vorschreibern recht....auch wir haben mit Einzug des Hundes einen höheren Zaun gesetzt. So bleiben Nachbarskinder draußen und Emmy kann laufen wie sie will. Schilder werden Dir im Ernstfall leider nichts nutzen :/
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Zitat
Und was ist jetzt mit meinem Hund, sollte er auf unserem Grundstück einen Zaungast beißen (wohlgemerkt kann hier keiner über ein offenes Törchen o.ä. drauf ohne mein Einsehen)? Wesenstest? Maulkorb? Wasweißich?
Bei uns war es so:
Hund biss Einbrecher in unserem Haus und hielt ihn fest. Einbrecher bekam Bewährung 6 Monate glaube ich, wir ( versicherung ) zahlten insgesamt 3000€ und das OA kam mit der Auflage dass mein großer in, ich weiß nicht mehr wie viel Monaten einen Wesenstest zu machen hat.
Weder Schilder noch hoher Zaun haben uns vor Strafe verschont -
[quote="Luig
Aber irgendwo, irgendwo (grübel) habe ich mal gelesen, dass das Schild "Betreten verboten" die Schadensersatzzahlung erheblich mindert, es muss aber ein wirkliches [i]Betretverbot[/i] sein, nicht sowas wie "Vorsicht bissiger Hund" (mit letzterem räumt man glaube ich sogar direkt eine Teilschuld mit ein...).
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Die Teilschuld bekommst du aber nur, weil das Wort - bissig - da steht und du zu gibst einen bissigen Hund zu haben.
Es gibt ja auch Schilder mit - ich wache hier - oder ähnlich, da ist das nicht so.
Dann gibts noch Schilder - Eltern haften für ihre Kinder -.
Bei dem Betretverbotsschild würde ich davorsetzen
- Privatgrundstück, betreten verboten -Wem gehört denn das andere Grundstück und die Spielgeräte ? mit dem würde ich mich in Verbindung setzen, denn es ist ja auch gefährlich, wenn die Kinder solche Kletterkünste machen, nachher liegt noch eins in deinem Garten und hat ein Bein gebrochen.
Viell. kommst du auf der Schiene weiter. -
Sehr interessant, danke nochmal!
P.S.: Waren die aktuellen lieben Nachbarn, der Junge, der rüber geklettert ist, war der Freund des Nachbarjungen (welcher sich selbst nicht getraut hat...), werde mit der Nachbarin nochmal ein sehr ernstes Wort reden, dass sie nicht nur die eigenen Kinder sondern auch Freunde der Kinder ausreichend instruieren soll, zumal dem Jungen vor Angst die Knie sowas von geschlottert haben (habe das in der Form noch nie gesehen), dass hoffentlich allein der "bleibende Eindruck" Wirkung zeigt.
Extrem toll war auch, dass bei dem gellendem Geschrei des Kindes und dem rasenden Gebell des Hundes nicht ein Erwachsener auf der Bildfläche erschienen ist...die Jungen sind so 10 oder 11 Jahre alt (glaube ich), aber da war auch das Nachbarsmädchen mit von der Partie, gerade mal knappe 4 oder 5 Jahre alt.
Dazu äußere ich mich dann nicht mehr. :/ -
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