Theoretische Frage: Hund zwickt, wird als bissig hingestellt

  • Durch einen ganz blöden Zufall, hat mein Jungrüde unseren Nachbarsjungen in unserem Gemeinschaftsgarten ein klein wenig gezwickt. Man hat nichts gesehen und es war auch sonst alles in Ordnung. Ist also nur ein reine Theoriefrage, da ein paar aus der Verwandschaft sich wie folgt dazu äußerten:

    Sie meinten, dass selbst wenn der Hund nicht gebissen hat und jetzt der Nachbarsjunge meine, der Hund hätte gebissen und steht völlig aufgelöst und eingeschüchtert im Garten, würde es dazu kommen können, dass der Hund eingeschläfert werden müsse.

    Begründeet hatten sie es so: Die Mutter müsse nur selber ein rießen Theater daraus machen, einiges hinzudichten und schon ist das Chaos perfekt. Sie könne veranlassen, dass der Hund eingeschläfert werden muss und kann dies auch relativ einfach durchsetzen.

    Ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen, dass es so einfach durchsetzbar ist, wenn es keine Beweise gibt, dass der Hund zu diesem Zeitpunkt zugebissen hat? Mir wurde gesagt, bei sowas müsse man wirklich extrem vorsichtig sein, weil der Hund schneller weg wäre als ich schauen könnte.

    Wie läuft das wirklich ab? Bzw. es wird ja auch immer vorher geprüft, ob der Hund eingeschläfert werden muss, wenn er wie in dem Fall mit dem Baby im Tierheim abgegeben wird. Das soll jetzt keine Diskussion darüber auslösen. Ich möchte einfach nur wissen, ob meine Verwandtschaft in den Punkten Recht hatte, oder ob das maßlos übertrieben ist?

    Ist wahrscheinlich jetzt eine eigentlich sinnlose Frage, aber es interessiert mich doch schon sehr weil es sehr viele Dinge gibt, bei denen ich nicht mit diesen Menschen übereinstimme und deswegen bin ich mir da auch nicht sicher, ob ich ihnen glauben kann.

  • Ah son schmarn! Ohne einen Beweis bzw. ärztliches Attest, der Verletzung war nix..... kann nix gewesen sein und der Hund kann auch nur mit geschlossenem Fang mit der Nase gestoßen haben.
    Ich denke die wollten dir mal ins Gewissen rufen das sowas nicht passieren darf :D

    Als Vergleich: Du kannst ohne Beweis auch nicht jemanden anzeigen der dich verletzt haben soll. :lol:

    Das wär ja einfach in unserem, wenn auch stellenweise Irren Rechtsstaat :lachtot:

  • Wenn er mir das ins Gewissen rufen wollte, dass sowas nicht passieren sollte, wäre das okay gewesen. Aber er meinte es leider völlig ernst und ist der festen Überzeugung, dass es so einfach ist! Vonwegen "Da musst du extrem aufpassen, wenn die das wollen bist du deinen Hund los und kannst absolut gar nichts dagegen tun! Als Hundehalter hast du immer die Arschkarte gezogen!". Ich hab ihm dann meine Meinung und meine Vermutung, dass es wohl nicht so einfach ist, gesagt, aber er hat sich nicht davon abbringen lassen. Meine Mutter ist jetzt auch drauf eingestiegen und der selben Meinung.

    Die Situation lief nämlich so ab, dass ich schlichtweg nicht an meinen Hund rankommen konnte. Er rannte im Kreis um uns herum, wurde dabei immer schneller. Warum auch immer, ich weiß es bis heute nicht, fing der Nachbarsjunge (8 oder 9 Jahre) an, direkt um bzw. an mir im Kreis vor dem Hund wegzurennen, der bis dato ja gar nichts an uns fand sondern einfach gerannt ist. Das wiederum stachelte meinen Hund dann dazu an, zu uns zu kommen. Nur wie gesagt kam ich mit Kind um mich herumtobend nicht an meinen Hund, sonst hätte ich ihn direkt aus der Situation rausgeholt. So hatte ich ihm den Vorfall geschildert. Ich hab sogar vergebens versucht, den Jungen erstmal festzuhalten um an ihm vorbei zu kommen. Aber er hat einfach nicht aufgehört und der Hund dann natürlich auch nicht :schockiert:

  • Zwangsläufig nicht. Du hast einen Hüter und der hat wohl formschön geheelt.

    Trotzdem ist es nicht ganz so einfach. Wenn die Mutter von dem Jungen Theater machen wollte, hättest du u.U. - je nach Lage bei euch - ein Problem.

    Ich hatte hier einen Fall: Mann geht mit seinem großen Mix Gassi. Sie treffen unterwegs einen anderen Mann (ohne Hund). Man kennt sich. Hund findet den Mann nett und läuft hin und hüpft an ihm hoch. HH entschuldigt sich, war ihm wirklich peinlich. Bietet an, den Mantel reinigen zu lassen. Der Mann sagt, nee, ist schon okay, kein Problem.

    Aus unerfindlichen Gründen zeigte eben dieser Typ den HH an. Der Hund hätte ihn angegriffen. Ergebnis: Maulkorb- und Leinenzwang bis zum Wesenstest...

    Das war die Kurzform. Aber so kanns gehen...

    Also - achte in Zukunft drauf, wenn Bewegung ins Spiel kommt. Dein Hund mag so sozialverträglich sein wie er will - wenn er ins Hüten kommt, kann das für eine Anzeige schon reichen. Wie gerechtfertigt die auch immer sein mag.

    LG
    cazcarra

  • Naja, sagen wir mal so, Du kannst froh sein, daß es nur ein zwicken war.

    Es war nun mal so, daß Du Deinen Hund nicht unter Kontrolle bringen konntest und das ist erstmal Fakt.

    Und wie cazcarra schon schreibt, man kann aus einer Lapalie auch eine große Sache machen.

    Ganz persönlich finde ich das Verhalten Deines Hundes ziemlich krass, denn er hat sich extrem gepuscht und dem Kind kann man da keinen Vorwurf machen.

    Gruß
    Bianca

  • Also das mit dem einschläfern find ich schon übertrieben, denn wenn es so war, wie du geschrieben hast, wird der Hund nicht eingeschläfert.

    Aber; Ärger kannst du bekommen, auch wenn dein Hund nicht richtig gebissen hat.
    Dein Hund hat niemand anderen zu belästigen, weder durch anspringen noch sonst was und wenn das dem OA gemeldet wird, kannst du Auflagen bekommen.
    Wenn das ein Gemeinschaftsgarten ist und sich dort noch andere Leute befinden, würde ich meinen Hund anleinen
    Ich bin in solchen Sachen sehr, sehr vorsichtig, weil ich weiß, was da alles an Unannehmlichkeiten auf einen zu kommen kann, ich mache meinen Hund lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig an die Leine.

  • Zitat


    Sie meinten, dass selbst wenn der Hund nicht gebissen hat und jetzt der Nachbarsjunge meine, der Hund hätte gebissen und steht völlig aufgelöst und eingeschüchtert im Garten, würde es dazu kommen können, dass der Hund eingeschläfert werden müsse.

    Begründeet hatten sie es so: Die Mutter müsse nur selber ein rießen Theater daraus machen, einiges hinzudichten und schon ist das Chaos perfekt. Sie könne veranlassen, dass der Hund eingeschläfert werden muss und kann dies auch relativ einfach durchsetzen.

    Wenn es ganz schlimm kommt, kann es wohl schon so sein! Leider! :schockiert:
    Pass bitte auf, dass so etwas nicht wieder passiert! Ich spreche aus Erfahrung. Auch Jerry hat schon mal ein Kind "gezwickt", die haben ein Riesentheater gemacht weil der Junge gesagt hat, der Hund hätte ihn gebissen und wollten die Polizei rufen. Während des Vorfalls war Jerry an der Leine und hat nicht gebissen, ich weiss noch nicht mal, ob er "gezwickt" hat, jedenfalls war nichs zu sehen.
    Ich weiss, dass so etwas nicht passieren darf, bin aber dennoch wütend auf diese Leute, so etwas derart aufzubauschen und vor allem nicht mal ruhig darüber zu reden, sonder in einer Art und Weise, die für mich schlichtweg :zensur: ist.

  • Ich bin auch immer sehr vorsichtig und dieser Thread bestätigt mich darin.

    Mir ist auch schon folgendes passiert (noch viel absurder): Ich bin mit Hundi (natürlich angeleint) im Einkaufszentrum. Auf der Ladenstraße läuft ein Kind mit Eltern in ca. 2-3m Abstand an uns vorbei. Mein kinderverrückter Collie jault und quiekt kur vor Begeisterung, was ich natürlich gleich verbiete. Da kräht das Kind lautstark: "Mama, der Hund wollte mich beißen!" :schockiert:
    Die Eltern waren glücklicherweise so vernünftig, dass sie versuchten, dem Kind das auszureden, und gingen einfach weiter.

    Ich mache dem Kind keinen Vorwurf, es kennt sich ja nicht mit Hunden aus und konnte das Gejaule nicht einschätzen. Aber mit anderen Eltern, evtl. lauterem Geschrei und entsprechenden Passanten drumherum hätten wir ganz schön doof dastehen können... :???:

  • Also ich denke, eingeschläfert werden ist übertrieben, aber "Ärger" bzw. viel Lauferei könnte es geben.

    Die Hündin meines Freundes hat es vor Jahren geschafft, daß sie sich durch den Maschendrahtzaun und Sichtschutzzaun zum Nachbarn durchgebissen hat, weil die Nachbarstochter sie immer ärgerte, indem sie durch die Zäune hindurch mit einem Stock seine Hündin piekste und immer mit dem Stock an den Zäunen entlang fuhr, wodurch es ja klapperte und sie muss es wohl extrem lustig gefunden haben, daß der Hund dann anfing zu bellen. Irgendwann war sie dann durch den Zaun und das überraschte Mädchen ist weggerannt, hat über die Schulter zum Hund geguckt und ist dabei über 'ne Wurzel gefallen.
    Der Hund stand dann 2 Meter vor ihr und bellte und sie schrie nach den Eltern. War dann auch so, daß sie meinte, der Hund hätte sie gebissen und sie "gejagd" und angesprungen.

    Das war richtig heftig mit Polizei etc., aber der Polizist war wohl ebenfalls HH und meinte, wenn nicht mal ein kleiner blauer Fleck da wäre, könne der Hund wohl kaum "gebissen" haben. Nach ganz viel Hin und Her hat das Mädchen dann wohl zugegeben, daß der Hund zwar bellend hinter ihr her gelaufen sei, weil sie sie geärgert hätte, sie aber dann nicht durch den Hund gefallen sei.

    Nur durch diese Aussage des Kindes und den 3 Wochen vorher bestandenen Wesenstest (da kam gerade die neue Hundeverordnung raus und da bei meinem Freund mehrere SoKas im Kurs der Hundeschule war, gab es für alle die Möglichkeit, den Wesenstest zu machen, weil noch nicht ganz feststand, wie das hier in NRW geregelt werden sollte) ist der Hund an Maulkorb-und Leinenzwang vorbei gekommen.

    Also wie gesagt, ohne Beweise wird es wohl kaum sofort zum Einschläfern kommen, aber ich würde vielleicht doch daran arbeiten, daß der Hund auch beim Toben in Deinem Garten auf einen Abruf reagiert und nach Möglichkeit auch mit dem Jungen mal reden, daß der nicht unbedingt den sowieso schon überdrehten Hund noch zusätzlich aufpusht, wobei Du ihm natürlich sicherlich nicht verbieten kannst und willst, in dem Garten zu spielen. Und wenn es garnicht geht, würde ich den Hund im Garten an einer Schleppleine laufen lassen, damit Kind und Hund da "auf der sicheren Seite" sind.

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