Am 19.04.2010 Verhandlung gegen Jäger vor dem AG Freising

  • Von einer Tierschutzfreundin bin ich gebeten worden, diese Pressemitteilung hier bekannt zu machen und für viel Unterstützung zu werben:

    Der Sachverhalt kurz zusammengefasst:
    Ende 2008 sind einer Familie ihre beiden 8-Monate alten Marammenos durch ein aus Versehen offen stehen gelassenes Tor aus dem ansonsten hundesicheren Grundstück entwichen.
    Beide Tiere wurden von einem Jäger erschossen, mit der Begründung sie hätten gejagt. Einer der beiden Hunde wurde mitten in der Ortschaft erschossen. Anschließend hat der Jäger beide Hundeleichen heimlich auf seinem Grundstück vergraben.
    Nach einer Woche -in der die Hunde intensiv gesucht wurden- hat die Familie die ganze Geschichte erfahren und Strafanzeige gestellt.
    Nun - nachdem das Ermittlungsverfahren über ein Jahr gedauert hat- ist es endlich soweit. Der Jäger muss sich vor Gericht verantworten!

    Am Montag, 19. April ab 11 Uhr findet die Verhandlung im Amtsgericht Freising statt.
    Viele Unterstützer/innen werden ab 10:30 Uhr vor Ort sein. Weitere sind natürlich immer gerne gesehen.


    Und nun noch die offizielle Pressemitteilung des Anwalts:

    PRESSEMITTEILUNG
    Jäger erschießt zwei Hütehunde mit Schrot Strafverhandlung vor dem
    Amtsgericht Freising

    "Es war ein Schock für die ganze Familie", sagt Frau Christine Neumaier,
    die Halterin der beiden jungen Hütehunde. "Schließlich waren unsere
    Hunde Familienmitglieder. Vor allem meine Kinder sind bis heute
    unglaublich traurig darüber", so Frau Neumaier weiter. Die Kinder können
    nicht verstehen, wie ein Mensch ihre geliebten Spielgefährten töten konnte.

    Ein Jäger hatte am 18.10.2008 die beiden Hütehunde in 85408 Gammelsdorf brutal mit Schrot erschossen - mit der Behauptung, die Jäger in so einem Fall immer vorbringen: angeblich hätten die Hunde gewildert. Doch Fragen über Fragen türmten sich in dem seit über einem Jahr andauernden Ermittlungsverfahren auf.

    Tötung erfolgte in Ortschaft!
    So steht nun fest, dass zumindest einer der Hunde im befriedeten Bezirk
    - also innerhalb einer Ortschaft - getötet worden ist. Dort hätte überhaupt nicht gejagt werden dürfen. Der andere Hund wurde angeblich im Wald erlegt. Da einer der Hunde dem Jäger enteilt war, wurde dieser mit dem Auto verfolgt und in einer Ortschaft gestellt und dort mit einem Schrot-Fangschuss aus nächster Nähe hingerichtet; damit die Untat nicht aufliegt, vermutet Frau Neumaier nicht ganz zu Unrecht. Denn nach der Tat wurden beide Hunde still und heimlich vergraben; vorhandene Zeugen wurden eingeschüchtert.

    Verlust des Jagdscheins?
    Rechtsanwalt Dominik Storr, der Frau Neumaier vertritt, vermutet, dass
    die Hunde von dem Jäger treu nach dem Motto der drei "S" ("Schießen,
    Schaufeln, Schweigen") um die Ecke gebracht wurden. "Dieser Slogan ist
    in Jägerkreisen weit verbreitet, denn in den seltensten Fällen ist die
    Tötung von Hunden gerechtfertigt. Die Jäger geben all dies in den
    diversen Jagdforen im Internet auch noch freimütig zu", so der
    Rechtsanwalt der Hundehalterin.

    Bei der Strafzumessung müsse strafschärfend berücksichtigt werden, dass
    das Maß der Pflichtwidrigkeit - gemessen an den Sorgfaltspflichten eines
    Jagdausübungsberechtigten - völlig unerträglich sei: Einem fremden
    Haustier in einem befriedeten Bezirk, wo Menschen wohnen und in dem die
    Jagd ruht, mit einer geladenen Schusswaffe nachzustellen und dieses zu
    töten, müsse zum Entzug des Jagdscheins führen.

    Bei einer Verurteilung des Jägers zu einer Geldstrafe von mindestens 60
    Tagessätzen wird gesetzlich vermutet, dass der Jäger nicht die
    erforderliche Zuverlässigkeit für einen Jagdschein besitzt.

    Eine Verurteilung unter 60 Tagessätzen wäre ein Freibrief für weitere
    verantwortungslose Taten des Jägers, so Rechtsanwalt Storr.

    Der Ausgang des Verfahrens wird daher mit Spannung erwartet.


    ----------------------


    Nach zulesen ist die ganze Geschichte auch hier:
    http://hundetreffen-oberbayern.de/thread.php?threadid=8913&sid=

  • Hi,

    laut der Moosburger Zeitung hat der Jäger die ungerechtfertigte Erschießung eines der Hunde zugegeben. Geldstrafe 2400 €. Sonst steht da nix im Internet, vielleicht ist ja jemand hier, der die Zeitung zu Hause hat?

    Mich würd ja interessieren, ob er seinen Jagdschein behalten kann - weiß aber nicht, ob das bei dem Strafverfahren überhaupt dabei ist.

    Ich nehme an, die Familie wird den Jäger noch zusätzlich zivilrechtlich verfolgen, denn es müsste ja Schadensersatz geben (ist zwar kein trost, tut aber dem Jäger weh!)

    Viele Grüße,

    Birgit

  • Also:
    Verurteilt zu 60 Tagessätzen a 40 €, also 2400,- €!
    Die 60 Tagessätze geben der Jagdbehörde auch die Möglichkeit, ihm den Jagdschein zu entziehen. Muss aber nicht sein.

    Die Verhandlung war eigentlich echt ein Witz. Der Richter hat im kleinsten Saal getagt und fast alle rausgeschickt. Unter anderem auch die Besitzerin eines der erschossenen Hunde.
    In der Verhandlung kam NICHT zur Sprache:
    - Hund INNERHALB der Ortschaft erschossen
    - das er die Hunde und die Besitzer kannte und diesen hätte Bescheid geben können
    - der Tod der Hündin spielte gar keine Rolle

    Übrigens, mein Eindruck von dem Jäger war, das er ziemlich besoffen in der Verhandlung saß. War aber auch keine Erwähnung seitens des Gerichts wert.

    Ja, die Besitzer werden zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Und auch weiterhin Druck machen, dass ihm der Jagdschein entzogen wurde.

  • Ich setze ja Hoffnungen auf den Anwalt, der in der Jagd-Hinterfrager-Szene durchaus bekannt ist und sich intensivst mit dieser Thematik beschäftigt.

    Viele Urteile in Sachen Jagd lassen ernsthaft am Verstand unserer Gerichtsbarkeit zweifeln.
    "Mein" Jagdpächter (der allerdings sehr umgänglich ist und mit dem ein gewisses Agreement besteht, was unser Land angeht) hat auf MEINEM Land theoretisch mehr Rechte, als ich selbst.

    Bleibt zu hoffen, dass das alles für den Jäger noch mehr Konsequenzen hat.
    Auch, wenn das die Hunde nicht wieder lebendig macht.

    LG, Chris

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