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Am 19.04.2010 Verhandlung gegen Jäger vor dem AG Freising
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Er hat behuptet, er hätte den Rüden erlösen müssen, da dieser schwerverletzt war und sogar aus dem Fang geblutet hätte. Eine glatte Lüge, wie ein Gutachten der obduzierten Tiere zeigte. Der Rüde war nicht schwer verletzt und damit hat er ohne triftigen Grund ein Wirbeltier getötet und somit gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
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21. April 2010 um 14:15
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Am 19.04.2010 Verhandlung gegen Jäger vor dem AG Freising - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Mich würde interessieren wegen welchem Tatbestand er verurteilt wurde?
Wenn nicht wegen Schüssen innerhalb der Ortschaft und der Gefahr für die Bevölkerung?Soweit aus der regionalen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, wurde der Jäger nur wegen der Tötung des Hundes verurteilt, dem er den "Fangschuss" gegeben hat.
Begründung des Richters: Nach 64 Jahren als Jäger hätte der Angeklagte erkennen müssen, dass der Rüde nur leicht verletzt war. Er hätte auch wissen müssen, dass die Hunde keine Streuner waren.Dass die Hunde nicht gewildert haben, konnte nicht bewiesen werden.
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Zitat
Soweit aus der regionalen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, wurde der Jäger nur wegen der Tötung des Hundes verurteilt, dem er den "Fangschuss" gegeben hat.
Begründung des Richters: Nach 64 Jahren als Jäger hätte der Angeklagte erkennen müssen, dass der Rüde nur leicht verletzt war. Er hätte auch wissen müssen, dass die Hunde keine Streuner waren.Dass die Hunde nicht gewildert haben, konnte nicht bewiesen werden.
und das er die Hunde dann einfach hat "verschwinden" lassen, ich meine, ist das den Rechtlich so okee???
Kann ja wohl gar nicht angehen! :zensur: -
Zitat
und das er die Hunde dann einfach hat "verschwinden" lassen, ich meine, ist das den Rechtlich so okee???
Kann ja wohl gar nicht angehen! :zensur:Das stimmt.
Aber das vergraben -und damit eigentlich Diebstahl (so der Anwalt der betroffenen Familie) kam auch nicht zur Sprache während der Gerichtsverhandlung.
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Hier noch ein link zu einem TV Beitrag von Sat1 Bayern.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Es ist und bleibt für jeden Hundebesitzer ein Albtraum was da passiert ist.
Ich habe mal gehört, wenn jemand verurteilt wird, muss er auf jeden Fall sein Waffenschein abgeben und seinen Jagdschein, und dass denke ich wird dem Jäger mehr treffen, als die 2.400 euro Straffe.
Und das beruhigt mich etwas, weill ansonsten kommt man an solchen hinterhältigen Menschen nicht ran.
Dass er versucht hat sein vergehen zu vertuschen hätte nach meiner Ansicht auch bestrafft werden müssen.Ich hoffe es gibt nicht noch einen weiteren Jäger mit solcher Einstellung!
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