Am 19.04.2010 Verhandlung gegen Jäger vor dem AG Freising

  • Er hat behuptet, er hätte den Rüden erlösen müssen, da dieser schwerverletzt war und sogar aus dem Fang geblutet hätte. Eine glatte Lüge, wie ein Gutachten der obduzierten Tiere zeigte. Der Rüde war nicht schwer verletzt und damit hat er ohne triftigen Grund ein Wirbeltier getötet und somit gegen das Tierschutzgesetz verstossen.

  • Zitat

    Mich würde interessieren wegen welchem Tatbestand er verurteilt wurde?
    Wenn nicht wegen Schüssen innerhalb der Ortschaft und der Gefahr für die Bevölkerung?

    Soweit aus der regionalen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, wurde der Jäger nur wegen der Tötung des Hundes verurteilt, dem er den "Fangschuss" gegeben hat.
    Begründung des Richters: Nach 64 Jahren als Jäger hätte der Angeklagte erkennen müssen, dass der Rüde nur leicht verletzt war. Er hätte auch wissen müssen, dass die Hunde keine Streuner waren.

    Dass die Hunde nicht gewildert haben, konnte nicht bewiesen werden.

  • Zitat

    Soweit aus der regionalen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, wurde der Jäger nur wegen der Tötung des Hundes verurteilt, dem er den "Fangschuss" gegeben hat.
    Begründung des Richters: Nach 64 Jahren als Jäger hätte der Angeklagte erkennen müssen, dass der Rüde nur leicht verletzt war. Er hätte auch wissen müssen, dass die Hunde keine Streuner waren.

    Dass die Hunde nicht gewildert haben, konnte nicht bewiesen werden.

    und das er die Hunde dann einfach hat "verschwinden" lassen, ich meine, ist das den Rechtlich so okee???
    Kann ja wohl gar nicht angehen! :zensur:

  • Zitat

    und das er die Hunde dann einfach hat "verschwinden" lassen, ich meine, ist das den Rechtlich so okee???
    Kann ja wohl gar nicht angehen! :zensur:

    Das stimmt.

    Aber das vergraben -und damit eigentlich Diebstahl (so der Anwalt der betroffenen Familie) kam auch nicht zur Sprache während der Gerichtsverhandlung.

  • Es ist und bleibt für jeden Hundebesitzer ein Albtraum was da passiert ist.

    Ich habe mal gehört, wenn jemand verurteilt wird, muss er auf jeden Fall sein Waffenschein abgeben und seinen Jagdschein, und dass denke ich wird dem Jäger mehr treffen, als die 2.400 euro Straffe.
    Und das beruhigt mich etwas, weill ansonsten kommt man an solchen hinterhältigen Menschen nicht ran.
    Dass er versucht hat sein vergehen zu vertuschen hätte nach meiner Ansicht auch bestrafft werden müssen.

    Ich hoffe es gibt nicht noch einen weiteren Jäger mit solcher Einstellung!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!