Gassi gehen mit Krankenschein?

  • Hallo,


    Ich weiß nicht mal, ob ich im richtigen Unterforum bin, aber ich pack's hier einfach mal rein.


    Folgendes: Letzte Woche war ich wegen Magen-Darm krank geschrieben, bin natürlich trotzdem auch Gassi gegangen (und wirklich nur Gassi), so für eine halbe Stunde, frische Luft tut ja auch gut.


    Jetzt habe ich mich gerade wieder krank gemeldet, weil es mir immer noch nicht besser geht und ich erhalte die Aussage: "So krank können Sie doch gar nicht sein, ich habe Sie letzte Woche gesehen."


    Ich bin doch im Recht, oder? Da kann mir doch keiner was? Ich bin gerade echt genervt, aber auch verunsichert...

  • Ich denke es kann dir keiner was. Es gibt ja sachen die man auch krank erledigen muss, und wenn du keinen Lauf über mehrere Stunden machst sondern wirklich kurz an die frische Luft ist das ok. Genauso wenn man einkaufen geht oder in die Apotheke....
    Naja mit nem Gipsbein oder Bänderriss krank sein und dann spazieren wäre halt schon was komisch!

  • Du bist nicht Bettlägerrig geschrieben. Also kann dir keiner was. Solange du nicht in der Disko bist oder in den Urlaubfährst, kann dir keiner was. Frag deinen Doc nach Spaziergängen an der frischen Luft, der wird dir das bestätigen und dann kannst du so auch kontern.Gute Besserung !

  • Hi,


    ich weiß, wie das ist. Meine Kolleginnen sind auch da sehr empfindlich. Zur Zeit bin ich nach einer Hand-Op krankgeschrieben (seit 5 Wochen) und seit zwei Wochen gehe ich sogar wieder langsam joggen. Ich hatte vorher meinen Physiotherapeuten gefragt, der meinte auch, ich laufe ja nicht auf den Händen. Meiner Psyche tut das gut - aber wehe ich wurde oder würde gesehen.


    Meine Kolleginnen würden wohl auch lästern, wenn ich in einem Cafe gesehen würde...


    Unsere Arbeitsgesetze sind da glücklicherweise anderer Meinung, aber das haben die anderen dir ja schon geschrieben.


    Mach dir keinen Kopf, Spazierengehen geht eigentlich immer, außer du hast Bettruhe (z.B. bei höherem Fieber) verordnet. Wenn man krank ist, ist der Kreislauf angeschlagen, und nix ist dann besser, wie sanfte Bewegung an der frischen Luft.


    Viele Grüße und gute Besserung,
    Birgit

  • Danke!


    So habe ich mir das auch schon gedacht, ich wollte nur noch mal andere Meinungen dazu hören. Danke auch für den Link :)


    Die Aussage hat mich total verunsichert, ich habe eh schon ein schlechtes Gewissen wenn ich krank bin und da sind solche Kommentare nicht hilfreich :)

  • Meine Kollegen waren wie Pest und Cholera- ABER: Du bist im Recht.
    Der Hund muß raus, und wenn Du jetzt nicht 1h wandern gehst, mit Abwechslung am Baggersee oder so, ist das absolut i.O. Hab meinen Hausarzt auch deswegen angesprochen, weil ich eben mit 2 Hunden raus müßte- der sagte, dass er hinter mir steht, sollte der Arbeitgeber mir an den Karren fahren wollen.

  • Ist mir auch mal passiert..... war auch krank geschrieben und war dann im Lebensmittelgeschäft und wen treffe ich da?!? JAAA genau meine Arbeitskollegin :p kam natürlich auch gleich ne spitze Bemerkung "ich dachte du bist krank?".... da meinte ich nur "ja stimmt, aber deshalb muss ich doch nicht Verhungern!" :D


    .... Manche Leute meinen halt Krankmeldung = Hausarrest und Lebensmittel wachsen im Kühlschrank automatisch nach :p

  • so lange du keine bettruge vom arzt verschriben bekommen hast, darfst du natürlich eine kleine runde mit dem hund gehen....
    frische luft tut kranken leuten ja auch oft gut, sogar bei einer grippe soll man mal kurz an die frische luft.


    dann dürftest du ja auch nicht in die stadt fahren um zu arzt zu kommen oder um was zu essen zu kaufen..

  • Nabend,


    kann mich meinen Vorpostern nur anschliessen!


    Mich hat man diesbezüglich auch schonmal angesprochen - bei mir ist es allerdings auf der einen Seite rein und auf der anderen wieder raus...
    Es gibt nunmal Dinge, die Du auch in Krankheitsfällen nicht vermeiden und abstellen kannst, dazu gehört nunmal auch das Ausführen des Hundes.


    Lass Dir da kein schlechtes Gewissen einreden... solange Du körperlich in der Lage bist, mit Deinem Hund rauszugehen, tu es...
    Rechtlich gesehen kann man Dir dabei keinen Strick raus drehen!

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