Anmeldung zur Hundesteuer in NRW
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Hallo zusammen,
ich bin noch sehr unerfahren mit dem Thema, da es sich um meinen Ersthund handelt und hätte da mal ne Frage
Am 02.12 wollte ich meinen Hund zur Hundesteuer beim Bürgeramt in Neuss (NRW) anmelden.
Daraufhin erhielt ich vom Ordnungsamt ein Schreiben, in welchem Stand, dass damit die richtige Zuordnung erfolgen kann, ich noch mitteilen sollte, um welche genaue Kreuzung (Angabe Rassen: Pinscher-Mix, Schulterhöhe 45cm, Gewicht 11kg, Alter 6 Jahre) es sich bei meinem Hund handelt handelt.Dies habe ich dann auch direkt getan und daraufhin wieder ein Schreiben vom Ordnungsamt erhalten. Hier wurde mir mitgeteilt, dass es sich nach dem LHundG NRW bei meinem Hund um einen "grossen Hund" handelt und ich deshalb nochmals das Formular "Anzeige zur Anmeldung gem. §11 Abs. 1 des Landeshungegesetzes NRW" ausfüllen sollte und nebst Foto zusenden sollte. Auch dies habe ich direkt getan.
Des Weiteren sollte ich noch die in dem beigeleten Merkblatt aufgeführten Vorraussetzungen für eine Hundehaltung baldmöglichst dem Ordnungsamt nachreichen. Hier sind unter anderem Dinge gefordert, die soweit erstmal kein Problem darstellen, aber u. a. auch ein Sachkundenachweis.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich den Sachkundeweis wirklich zwingend machen???
Ist mein Hund also bis dato gar nicht angemeldet???
Das "baldmöglichste" Nachliefern ist ja nicht zeitlich fixiert, muss ich also überhaupt tätig werden????Unter anderem ist auf dem Merkblatt nochmals auf die Leinenpflich hingewiesen. Deute ich das richtig, dass also ÜBERALL Leinenpflicht besteht?
Ich dachte nämlich z. B. dass auf den Neusser Rheinwiesen keine Leinenpflicht besteht, aber öffentlich zugänglich sind diese natürlich auch und stellen somit einen öffentlich Platz dar bzw. eine frei zugängliche Park- oder Grünanalge, wie eigentlich ALLES, was nicht in Privatbesitz ist oder?Habe das ganze Thema leider ein paar Wochen liegengelassen und muss da nun endlich mal schlauer werden und die Sachen vom Tisch bekommen
Vielen Dank schon einmal im Voraus für alle hilfreichen Infos!!
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Ja, du mußt den Sachkundenachweiß machen, das dein hund größer wie 40 cm ist.
Dazu bist du verpflichtet.Leinenpflicht herscht überall dort, wo es nicht anders ausgewiesen ist.
Ist doof, aber ändert ja nix.
An machen stellen, wie an den rheinwiesen interessiert es aber keinen ;-) -
Kann mich babyjana nur anschließen. Den Sachkundenachweis musst du erbringen. Ich war damals auch total überrascht, weil ich davon keine Kenntnis hatte. Mir wurde allerdings im Schreiben der Stadt eine Frist gesetzt. Ich musste dann auch noch den Nachweis der Versicherung für den Hund erbringen und die Chipnummer angeben. Guckst du hier:
http://www.tieraerztekammer-no…erinformationen&Itemid=22
Lieben Gruß
Kerstin -
Ja musst du machen. Ich musste ihn jetzt für Joker auch machen.
Ist aber echt easy. Kannst du beim TA machen.Hier ist der Fragebogen
http://www.tieraerztekammer-no…tion/Frageboegen_1-16.pdfund hier die Lösungsschablone, so kannste dich zumindest vorbereiten
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hmmmm, nagut, dann werde ich mich mal um diesen Nachweis kümmern und dann die restlichen Unterlagen freiwillig nachreichen.
Dann bekomme ich vielleicht auch endlich eine Hundemarke und darf Steuer zahlen -
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Und dann würd ich auch nicht unbedingt jetzt noch lange warten sonst musste eventl. nachher noch Strafe zahlen
LG Tanja mit Luna
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Hallo
der Hund ist ja schon angemeldet das dauert etwas mit der Hundemarke.
ich wohne in Krefeld ist genauso.aber den sachkundenachweiss würde ich rcht zügig machen sonst kann es sein das du eine Strafe zahlen muss , bei uns sind das 75 euro.
natürlich dann chipnummer und versciherrungsnachweiss mit versicherrungsnummer musste angeben.
was wichtig ist Kopiere alles auch das schreiben des Ordnungsamtes, mir ist nämlich passiert das ich letztes jahr eins chreiben bekam das ich einiges nicht gemacht hätte , dazu muss ich sagen mein Ersthund den ich als welpe gekauft habe ist inzwischen 5 jahre alt.
Ich habe nur gedacht das ist ein witz
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Zitat
was wichtig ist Kopiere alles auch das schreiben des Ordnungsamtes, mir ist nämlich passiert das ich letztes jahr eins chreiben bekam das ich einiges nicht gemacht hätte , dazu muss ich sagen mein Ersthund den ich als welpe gekauft habe ist inzwischen 5 jahre alt.So ein Schreiben habe ich 1,5 Jahre nach der Anmeldung und Einreichung der Unterlagen innerhalb gesetzter Frist auch bekommen. Ich sollte alles nochmal einreichen. Ich hab mich dann telefonisch an die Behörde gewandt und nachgefragt wo meine Unterlagen denn geblieben sein. Der Sachbearbeiter erklärte mir, das aufgrund einer Systemumstellung bei der unterschiedliche Datensätze verloren gingen und daher alle HH angeschrieben wurden - dies sei günstiger als intern die Sachen zu suchen. (Das fand ich unheimlich witzig
)
Ich konnte ihn dann überreden meine Akte zu suchen um sich zu überzeugen, dass alles korrekt vorhanden war und ist. -
Zitat
Ja, du mußt den Sachkundenachweiß machen, das dein hund größer wie 40 cm ist.
Dazu bist du verpflichtet.Leinenpflicht herscht überall dort, wo es nicht anders ausgewiesen ist.
Ist doof, aber ändert ja nix.
An machen stellen, wie an den rheinwiesen interessiert es aber keinen ;-)Ist so nicht richtig, mir sagte man, dass auf der Düsseldorfer Seite das Ordnungsamt patrouilliert und eifrig Strafzettel schreibt, wenn die "großen Hunde" laut LHundG nicht angeleint sind.
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Anmeldung zur Hundesteuer und Meldung beim Ordnungsamt sind unabhängig voneinander zu erledigen. Zur Hundesteuer muss jeder Hund angemeldet sein. Die Sache, die du mit dem Ordnungsamt ansprichst, gilt für die sogenannten 20/40 Hunde. Dazu gehören alle Hunde, die ausgewachsen entweder 20 kg und mehr erreichen oder aber eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm haben werden. Für diese Hunde muss der Halter gegenüber dem Ordnungsamt nachweisen, dass der Hund gechipt ist, dass eine Haftpflichtversicherung für den Hund besteht und den Sachkundenachweis erbringen. Für das Erbringen des Sachkundenachweises gibt es wenige Ausnahmen z.B. wenn man seit mindestens 3 Jahren vor Inkrafttreten der Landeshundeverordnung nachweislich große Hunde hält. Die zuständigen Steuerämter sind übrigens befugt, den Ordnungsbehörden die Daten der in Frage kommenden Halter zu übermitteln. Das Anzeigen der Hunde beim Ordnungsamt gehört zu den sogenannten Mitwirkungspflichten des Hundehalters. Hälst du dich nicht dran ist es eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden.
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